Risiken aus dem Safe Harbor-Urteil kennen
Safe Harbor 2.0: Konsequenzen für die Praxis aus der Safe Harbor-Entscheidung des EuGH
Die Gegenwart: Der EuGH hat Safe Harbor für ungültig erklärt und bestätigt die Bedenken der Datenschützer
Silvia C. Bauer
(03.03.16) - Am 6. Oktober 2015 hat der EuGH die bis dahin gültige Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt. Auf Grundlage der Safe Harbor-Entscheidung hatten in der Vergangenheit Tausende europäische Unternehmen die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA legitimiert. Diese Übermittlungen sind seit dem 6. Oktober 2015 schlicht illegal und können daher von den Datenschutzaufsichtsbehörden untersagt oder mit Bußgeldern belegt werden. Der Beitrag zeigt die Hintergründe des Urteils auf und erläutert, wie Unternehmen den daraus resultierenden Risiken zurzeit begegnen können.
Mancher Datenschützer feierte das EuGH-Urteil als Meilenstein in der Geschichte des europäischen Datenschutzes. Schnell machte sich jedoch Ernüchterung breit: Die Folgen für die Praxis waren weitreichend und Lösungen nicht in Sicht. Seit dem Urteil wird darum gerungen, wie künftig der Transfer von personenbezogenen Daten in die USA legitimiert werden kann.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 1, 2016, Seite 21 bis 26) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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