05.08.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt wirft der DPAG vor, in der Vergangenheit ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich Briefdienstleistungen missbräuchlich ausgenutzt und dadurch Wettbewerber behindert zu haben

Die Europäische Kommission hat MasterCard eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt. Darin legt sie ihre vorläufige Auffassung dar, dass eine Regelung von MasterCard Banken daran hindert, Händlern in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) niedrigere als die dort geltenden Interbankenentgelte anzubieten


05.08.15 - Bundeskartellamt sieht Marktmachtmissbrauch der Deutsche Post AG im Bereich der Großkundentarife
Das Bundeskartellamt hat sein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG (DPAG) abgeschlossen. Die Behörde wirft der DPAG vor, in der Vergangenheit ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich Briefdienstleistungen missbräuchlich ausgenutzt und dadurch Wettbewerber behindert zu haben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Marktbeherrschende Unternehmen, wie es die Deutsche Post AG im Bereich der Briefdienstleistungen in Deutschland ohne jeden Zweifel ist, unterliegen im Verhältnis zu ihren Wettbewerbern besonderen Pflichten. Die Deutsche Post AG hat mit Großkunden Briefpreise und Treuerabatte vereinbart, die es anderen Briefdienstleistern unmöglich machten, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu unterbreiten. Derartige Marktabschottung verhindert, dass der Wettbewerb in Gang kommen kann."

05.08.15 - Kartellrecht: Europäische Kommission übermittelt MasterCard Mitteilung der Beschwerdepunkte zu grenzübergreifenden Zahlungsregelungen und interregionalen Interbankenentgelten
Die Europäische Kommission hat MasterCard eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt. Darin legt sie ihre vorläufige Auffassung dar, dass eine Regelung von MasterCard Banken daran hindert, Händlern in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) niedrigere als die dort geltenden Interbankenentgelte anzubieten. Infolgedessen können die Händler nicht die an anderen Orten geltenden niedrigeren Entgelte nutzen. Dies könnte eine Beschränkung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs zwischen Banken darstellen und gegen die europäischen Kartellvorschriften verstoßen. Zudem wird MasterCard in der Mitteilung der Beschwerdepunkte vorgeworfen, dass die Interbankenentgelte für Zahlungen, die in der EU mit in anderen Weltregionen ausgegebenen MasterCard-Karten geleistet werden, gegen die europäischen Kartellvorschriften verstoßen, indem ein künstlich erhöhter Mindestpreis für die Abwicklung dieser Transaktionen erhoben und dadurch der Wettbewerb zwischen Banken beschränkt wird. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

05.08.15 - Das alte System der Investitionsschiedsgerichte in TTIP sollte nicht kopiert werden
"Die […] Abstimmung im Parlament stellt eine breite und zukunftsgerichtete politische Plattform her, während wir unsere TTIP-Verhandlungen fortzusetzen. Das ist meine dringende Aufgabe in den kommenden Monaten, und es geht klar aus der heutigen Abstimmung hervor, dass nur ein ehrgeiziges, umfassendes und ausgewogenes Abkommen, das nachweislich Arbeitsplätze und Wachstum in Europa schafft, die demokratische Unterstützung erhalten wird. Das ist, was ich mit unseren Amerikanischen Partnern anstrebe.

05.08.15 - Gesetzgebung im Patentwesen: Bitmi lehnt Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht ab
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (Bitmi) lehnt die anstehende Ratifizierung des Übereinkommens durch den Deutschen Bundestag ab, weil es die Interessen des IT-Mittelstands nicht berücksichtigt. Der EuGH hat mit Urteil vom 5. Mai 2015 (Az. C 146/13) die Nichtigkeitsklage Spaniens gegen die EU-Verordnung Nr. 1257/2012 zur Schaffung eines "Einheitlichen Patentschutzes" abgewiesen. Damit wäre der Weg für die Ratifizierung des mit der Verordnung verbundenen Übereinkommens über ein multinationales einheitliches Patentgericht frei. Das Übereinkommen bietet IT-Unternehmen keinen ausreichenden Schutz vor zweifelhaften Patenten im Bereich der Software. Insbesondere ist nicht gewährleistet, dass Patente einer inhaltlichen Prüfung unterzogen werden, bevor ein Urteil über eine Patentverletzung getroffen wird.

05.08.15 - TTIP: Aus für außergerichtliche Schlichtungsverfahren
Das Europaparlament hat eine Resolution zum EU-USA-Freihandelsabkommen mit knapper Mehrheit angenommen, in der Eckpunkte für die weitere Verhandlungsführung durch die EU-Kommission festgehalten sind. Zentral ist dabei der Streitpunkt Investitionsschutz. Das Europaparlament hat sich nicht generell gegen Investitionsschutzregeln ausgesprochen. Private Wirtschaftsinteressen dürften aber öffentliche Interessen nicht aushöhlen. Das fordert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Abgeordneten in Brüssel stimmten gegen einen herkömmlichen privaten Streitschlichtungsmechanismus (ISDS) bei TTIP. Stattdessen solle ein "neues System", das demokratischen Prinzipien folgt, eingeführt werden. Dieses solle mit unabhängigen Berufsrichtern besetzt sein und eine zweite Instanz umfassen.


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