26.11.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die allgemeinen Sorgfaltspflichten, insbesondere die Identifizierung des Vertragspartners sowie des wirtschaftlichen Berechtigten, stellen die zentralen Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes (GwG) dar
Das US-Justizministerium (Department ofjustice, DOJ) hat seine Bewertungskriterien für Compliance-Programme nachgeschärft
26.11.20 - Aktuelle Entwicklungen in den USA - Neuer Leitfaden zur Bewertung von Compliance-Programmen
Das US-Justizministerium (Department ofjustice, DOJ) hat seine Bewertungskriterien für Compliance-Programme nachgeschärft. Am 1.6.2020 hat das DOJ eine neue Fassung seines Leitfadens zur "Evaluation of Corporate Compliance Programs" ("Leitfaden") veröffentlicht? Bemerkenswert ist dabei insbesondere die Öffnungsklausel, die den Eintritt fremder Rechtsordnungen in das US-Recht ermöglicht. Mittelbar sind damit nationale Vorgaben etwa des Strafprozessrechts, des Arbeitsrechts und des Datenschutzrechts von US-Strafverfolgungsbehörden zu berücksichtigen.
26.11.20 - Kein "nachträgliches CE" des Betreibers, sondern nur Compliance mit der BetrSichV bei rechtswidrigen Altmaschinen
Wenn Maschinen nicht CE-gekennzeichnet - und zuvor nicht die Konformitätsbewertungs- und Sicherheitspflichten erledigt worden - sind, hat der Hersteller sie rechtswidrig in Verkehr gebracht. Der nur betreibende Arbeitgeber ist aber kein Wirtschaftsakteur gemäß Produktsicherheitsrecht (s. Wilrich, Arbeitsschutz in Recht und Praxis [ARP] Heft 6/2020) und daher nicht verpflichtet, den Fehler zu korrigieren und die Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie inkl. Ausstellung der EG-Konformitätserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung nachzuholen.
26.11.20 - "Know-Your-Customer" oder doch "Know-Your-Contracting-Party"?
Die allgemeinen Sorgfaltspflichten, insbesondere die Identifizierung des Vertragspartners sowie des wirtschaftlichen Berechtigten, stellen die zentralen Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes (GwG) dar - sie sind die "Kardinalpflichten" der Geldwäscheprävention." Schon nach den üblichen Begrifflichkeiten - "Know-Your-Costumer"-Prinzip (KYC) - scheint der Fokus dabei ausschließlich auf den Kunden gerichtet. In der Literatur wird auch dementsprechend vertreten, dass die Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten auf die Kundenseite beschränkt sei.
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