09.06.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt.
Die Maskenaffäre führt derzeit das Fehlen umfassender Transparenz- und Verhaltensregeln auf Bundesebene deutlich vor Augen.



09.06.21 - Transparency Deutschland kritisiert flächendeckend unzureichende Lobbyregeln
Die Maskenaffäre führt derzeit das Fehlen umfassender Transparenz- und Verhaltensregeln auf Bundesebene deutlich vor Augen. Doch wie sieht es in den Bundesländern aus? Transparency Deutschland hat heute das erste Lobbyranking der Bundesländer vorgestellt und auf der Webseite lobbyranking.de veröffentlicht. Darin wird bewertet, ob ein Bundesland über ein verpflichtendes, öffentlich zugängliches Lobbyregister, einen legislativen Fußabdruck, eine Karenzzeit von drei Jahren für Regierungsmitglieder und eine vollständige Offenlegung von Nebentätigkeiten verfügt.

09.06.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags
Mit der Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderen Aspekten des Kaufvertrags befasst sich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Wie es darin heißt, beruht das geltende Kaufvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu großen Teilen auf einer EU-Richtlinie, die durch die EU-Warenkaufrichtlinie 2019/771 mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ersetzt werden soll. Zweck der Warenkaufrichtlinie ist es, zum ordnungsgemäßen Funktionieren des digitalen Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen, indem gemeinsame Vorschriften, insbesondere über bestimmte Anforderungen an Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über Sachen mit digitalen Elementen, festgelegt werden.

09.06.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt. Die Verordnung vom 17. April 2019 sieht unter anderem die Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, und die Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems vor. Um die Verpflichtungen aus dieser Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedarf es laut Entwurf zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen.


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