13.07.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mehr als 500 Transaktionen mit Wirecard-Aktien von Mitarbeitern hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der internen Meldepflichten zwischen Januar 2018 und September 2020 registriert.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss.
13.07.21 - Pro und Contra zur Urheberrechtsnovelle
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Die zehn eingeladenen Sachverständigen bescheinigten in ihren schriftlichen Stellungnahmen dem Entwurf der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf, jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven. Wie schon in der öffentlichen Diskussion über den Entwurf ging es auch in der Anhörung um die Abwägung der Interessen der Urheber gegen die der Nutzer. Die Abgeordneten fragten in Anbetracht des Umfangs und der Komplexität des Entwurfs vor allem nach möglichen Problemen bei der Umsetzung und den Konsequenzen für die Betroffenen.
13.07.21 - Transaktionen mit Wirecard-Aktien von BaFin-Mitarbeitern
Mehr als 500 Transaktionen mit Wirecard-Aktien von Mitarbeitern hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen der internen Meldepflichten zwischen Januar 2018 und September 2020 registriert. Das erklärte die Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht der BaFin, Béatrice Freiwald, in der öffentlichen Zeugenvernehmung des 3. Untersuchungsausschusses ("Wirecard"). Bei der Befragung der zweiten Zeugin dieses Verhandlungstages stand das Handelsverhalten von BaFin-Mitarbeitern im Mittelpunkt. Freiwald erläuterte die Bemühungen ihres Hauses, Interessenkonflikte der Beschäftigten zwischen ihrer beruflichen Aufgabe der Wertpapieraufsicht und privaten Wertpapiergeschäften auszuschließen. Gegen Verstöße werde ermittelt.
13.07.21 - Die Entscheidung der BaFin, die Wirecard AG nicht als Finanzholding einzustufen, habe den Betrug massiv mit begünstigt
Zu einer Fakten-Nachlese sind zwei Exekutivdirektoren sowie der scheidende Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) noch einmal in den Zeugenstand des 3. Untersuchungsausschusses ("Wirecard") gerufen worden. Nachdem der Ausschuss in einer ersten Anhörung durch die Aufnahme neuer Beweismittel und weitere Zeugenbefragungen seinen Wissensstand rund um den Fall des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard ausgebaut hatte, wollte das Gremium die BaFin-Spitze noch einmal mit Nachfragen zu konfrontieren. Kooperativ, um Aufklärung des Untersuchungsgegenstandes und Verbesserungen für die Zukunft bemüht, erschien als erster Zeuge Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht bei der BaFin.
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