14.01.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen.
Die Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Temu möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat.



14.01.25 - EU-Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, seine Vorschriften über Steuervorteile für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden. Die wichtigsten Beschlüsse der Kommission werden im Folgenden nach Politikfeldern geordnet vorgestellt. Die Kommission hat zudem beschlossen, 133 Verfahren einzustellen, in denen die Probleme mit den Mitgliedstaaten gelöst wurden und keine weiteren Verfahrensschritte notwendig sind.

14.01.25 - EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen Temu nach dem Gesetz über digitale Dienste ein
Die Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Temu möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat. Dabei geht es um den Verkauf rechtswidriger Produkte, die potenziell suchterzeugende Gestaltung des Dienstes, die Empfehlungssysteme, mit denen Nutzerinnen und Nutzer zu Einkäufen angeregt werden sollen, sowie den Datenzugang für Forschende. Der Beschluss stützt sich auf die vorläufigen Analysen des von Temu Ende September 2024 vorgelegten Risikobewertungsberichts, die Antworten auf die förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission vom 28. Juni 2024 und 11. Oktober 2024 sowie Informationen von Dritten. Die Kommission bezieht sich außerdem auf Informationen, die über den Kooperationsmechanismus mit den nationalen Behörden im Rahmen des Europäischen Gremiums für digitale Dienste und den Koordinatoren für digitale Dienste, insbesondere dem irischen Koordinator, ausgetauscht wurden.

14.01.25 - EU-Kommission leitet kartellrechtliche Untersuchung zu möglichen wettbewerbswidrigen Praktiken von Corning in Bezug auf Abdeckglas für elektronische Geräte ein
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob Corning ihre marktbeherrschende Stellung auf dem Weltmarkt für einen speziellen Glastyp missbraucht hat, der hauptsächlich zum Schutz der Displays von tragbaren elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen verwendet wird. Das US-amerikanische Unternehmen Corning ist eine weltweit tätige Herstellerin von Glas, das in zahlreichen Industrie- und Verbraucherprodukten zum Einsatz kommt. Corning stellt Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas") her, ein besonders bruchfestes Glas, das hauptsächlich als Abdeckglas für Displays von tragbaren elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen, Tablets oder Smartwatches verwendet wird. Corning vertreibt Alkali-AS-Glas unter anderem unter der Marke "Gorilla Glass". Die Kommission hat Bedenken, dass Corning den Wettbewerb durch den Abschluss wettbewerbswidriger Alleinbelieferungsvereinbarungen mit Mobiltelefonherstellern (Original Equipment Manufacturers oder OEM) und mit Unternehmen, die Rohglas verarbeiten ("Veredler"), verfälscht haben könnte.


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