Ankaufprogramme des Eurosystems rechtmäßig


Vertragsverletzungsverfahren aufgrund des PSPP
Urteil des BundesverfassungsgerichtsRegierung sieht Rechtsstreit mit EU-Kommission ausgeräumt



Die Bundesregierung sieht Vorwürfe der EU-Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Anleihen-Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgeräumt. Sie habe der Kommission am 3. August die von ihr angeforderte Mitteilung übersandt und darin dargelegt, dass "sowohl die unions- als auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32004) auf eine Kleine Anfrage (19/31832) der FDP-Fraktion.

Die Kommission hatte das Verfahren eingeleitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein vorangegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs teilweise zurückgewiesen hatte. Dabei war es um das Anleihen-Kaufprogramm der EZB gegangen. Nach Ansicht der deutschen Verfassungsrichter habe das europäische Gericht eine Entscheidung "ultra vires", das heißt jenseits seiner Zuständigkeit, getroffen. Die EU-Kommission begründete ihr Vorgehen gegen Deutschland mit dem Vorrang europäischen Rechts vor nationalem Recht.

Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort mit, dass sie an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden sei. Dieses habe aber selbst den Vorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts vor dem deutschen Verfassungsrecht ausdrücklich festgestellt, "allerdings nur kraft und im Rahmen der verfassungsmäßigen Ermächtigung". Weiter schreibt die Regierung, dass nach ihrer Auffassung die Ankaufprogramme des Eurosystems rechtmäßig seien und sie aufgrund des Vertragsverletzungsverfahrens keine Veranlassung zur Anpassung ihrer Position sehe. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.10.21
Newsletterlauf: 01.12.21


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