Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals


Der Cum-Ex-Skandal ist einer der größten Steuerskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Hat die Tochtergesellschaft der Deutschen Börse AG "Clearstream Holding AG" mit ihren Tochtergesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung Dienstleistungen erbracht, die zur Ausführung sogenannter Cum-ExGeschäfte notwendig waren?



Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen nach Angaben der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, wonach die Clearstream Banking AG neben der Wahrnehmung der üblichen Aufgaben im Bereich der Wertpapierverwahrung und Wertpapierabwicklung gesonderte Dienstleistungen zur Ausführung von Cum-Ex-Geschäften erbracht hat.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18645) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18148) mit. Die BaFin überwache als die für die Aufsicht über die Clearstream Banking AG zuständige nationale Behörde nicht einzelne Geschäfte, sondern die Einhaltung der an das Institut gestellten organisatorischen Anforderungen, wird weiter erläutert.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der sogenannte Cum-Ex-Skandal ist einer der größten Steuerskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. 2017 wurde er von Journalisten aufgedeckt. Seitdem beschäftigt die Aufarbeitung des Skandals Justiz, Politik und Banken. Die Vorwürfe, die in Bezug auf den Cum-Ex-Skandal erhoben werden, betreffen insbesondere auch deutsche Banken. Gegen einige dieser deutschen Banken laufen aktuell Prozesse, die sich mit der Aufarbeitung der Cum-Ex-Transaktionen beschäftigen.

In einem laufenden Strafgerichtsprozess vor dem Bonner Landgericht wurde von einem Angeklagten deutlich gemacht, dass die CumEx-Geschäfte einer "Industrie" glichen und viele Beteiligte hatten. Zur Abwicklung der Wertpapiertransaktionen, die für die Umsetzung von Cum-ExGeschäften notwendig sind, benötigen die Handelsparteien eine Abwicklungsstelle. Vor dem Bonner Landgericht stellte eben jener Angeklagte dar, dass Dienstleistungen dieser Art unter anderem von Clearstream durchgeführt worden seien. Auch andere Berichterstattung verbindet Clearstream mit der Abwicklung von Transaktionen, die Cum-Ex-Geschäfte möglich machten.

Die Clearstream Holding AG ist eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Börse AG mit Tochtergesellschaften weltweit. Die meisten der Cum-Ex-Transaktionen fanden zwischen 2005 und 2011 statt. Gerade zu Beginn dieses Zeitraums stieg auch die Zahl der inländischen Transaktionen, die Clearstream abwickelte: Von 2005 auf 2006 nahmen die inländischen Transaktionen ausweislich der Geschäftsberichte der Deutsche Börse AG von 33,9 auf 74,9 Millionen zu und stiegen im Jahr 2007 nochmals auf 89,2 Millionen Transaktionen.

Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum Cum-Ex-Skandal machte deutlich, dass das Bundesministerium der Finanzen mehrfach auf die Problematik der Cum-Ex-Verkäufe hingewiesen wurde (Bundestagsdrucksache 18/12700). Die Fraktion DIE LINKE. vermerkten im Bericht: "Das Bundesfinanzministerium hätte seit Jahren über Cum/ExGeschäfte und deren Auswirkungen informiert sein können, entsprechende Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen." (S. 381, ebd.). Auch in der darauf folgenden Berichterstattung wurde deutlich, dass die Bundesregierung bzw. das Bundesfinanzministerium, sofern sie darüber informiert waren, die Verantwortung hatten, die Cum-Ex-Geschäfte zu verhindern.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 18.08.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen