Bonuszahlungen für Banker


Keine Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bonuszahlungen für Banker
Banker-Boni bereits durch BaFin-Rundschreiben reguliert

(01.02.10) - Die Deutsche Bundesregierung plant derzeit keine Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bonuszahlungen für Banker. Es bestehe auch nicht die Absicht, nach britischem oder französischen Vorbild eine Sondersteuer für Banker-Boni einzuführen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/454) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/325).

Unter anderem auf die Berufung der Beschlüsse des G-20-Gipfels kündigt die Regierung aber an, die Vergütungsstrukturen im Finanzsektor in Zukunft wesentlich stärker regulieren zu wollen, "damit Exzesse und Fehlanreize vermieden werden". Die von der G 20 festgelegten Standards sollten so schnell wie möglich auch in Deutschland umgesetzt werden.

Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würden bereits Vorgaben für eine spätere Gesetzgebung, die vom Finanzministerium geprüft werde, enthalten. Danach darf keine signifikante Abhängigkeit von einer variablen Vergütung bestehen. Die fixe und die variable Vergütung müssten darüber hinaus in einem angemessenen Verhältnis stehen. Garantierte Bonus-Zahlung sollen in der Regel unzulässig sein. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften müsse die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.

Das BaFin-Rundschreiben sehe weiterhin vor, dass die variabale Vergütung nur verzögert ausgezahlt werden dürfe. Von der variablen Vergütung müssten mindestens 40 Prozent über einen angemessenen Zurückbehaltungszeitraum von drei Jahren gestreckt werden, schreibt die Regierung. Hingewiesen wird auch auf den G-20-Bschluss, wonach mindestens 50 Prozent der variablen Vergütung in Form von Aktien oder ähnlichen Instrumenten ausbezahlt werden sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen