Vermögensverteilung werde immer ungerechter


Linksfraktion will Vermögensteuer für Millionäre einführen
Konzentration großer Vermögen fördere die Spekulation und überzogene Renditeerwartungen


(29.01.10) - Die Linksfraktion will die Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder einführen. In einem Antrag (17/453) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien- und Sachvermögen festzustellen. Davon sollen Kredite abgezogen werden. Das so ermittelte Nettovermögen einer Person soll bis zu einem Betrag von 1 Million Euro steuerfrei bleiben. Das oberhalb von 1 Million Euro liegende Vermögen soll nach den Vorstellungen der Fraktion mit 5 Prozent besteuert werden.

Nach Ansicht der Linksfraktion wird die Vermögensverteilung immer ungerechter. Die Konzentration großer Vermögen fördere die Spekulation und überzogene Renditeerwartungen. Aufgrund der hohen Sparneigung der Vermögenden werde die Binnennachfrage geschwächt. Es sei ein Gebot der Gerechtigkeit und diene der Bewältigung der Krise, die Eigentümer großer Vermögen zur Finanzierung der öffentlichen Hand heranzuziehen.

Die Linksfraktion verweist auf einen Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach das Nettovermögen aller privaten Haushalte in Deutschland zum Jahresbeginn 2007 bei 6,6 Billionen Euro gelegen habe, 10 Prozent mehr als 2002. Im Durchschnitt habe jede Person ein Vermögen von 88.000 Euro.

Der Vermögensanteil des reichsten Zehntel der Bevölkerung sei gegenüber 2002 um 3,2 Prozentpunkte auf 61 Prozent angestiegen. Demgegenüber sei der Anteil der untersten 70 Prozent im gleichen Zeitraum um 1,5 Prozentpunkte auf unter 9 Prozent gesunken. Die Vermögenskonzentration in Deutschland sei durch die Steuerpolitik der rot-grünen und der Großen Koalition bei Zustimmung der FDP begünstigt worden, beispielsweise durch die mehrmalige Senkung des Spitzensteuersatzes.

Die Linksfraktion weist außerdem darauf hin, dass kein Land bei den vermögensbezogenen Steuern so geringe Einnahmen erziele wie Deutschland. Laut OECD habe der Anteil der vermögensbezogenen Steuern am Bruttoinlandsprodukt 2006 gerade 0,9 Prozent betragen. Das sei weniger als die Hälfte des Durchschnitts der OECD-Länder gewesen, der bei 2 Prozent liege. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Vermögensteuer lässt die Linksfraktion nicht gelten.

Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil (2 BvL 37/91) nicht die Vermögensteuer an sich, sondern nur die Art ihrer Erhebung verworfen. Der ebenfalls angeführte "Halbteilungsgrundsatz", wonach die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten dürfe, soweit die steuerliche Gesamtbelastung in der Nähe der hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand bleibe, sei vom Bundesverfassungsgericht 2006 relativiert worden. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen