Rentengarantie und Rentenniveau


Sozialbeirat: 10 Milliarden Euro Kosten durch Schutz der Rentner
Nach den Vorausschätzungen der Bundesregierung im Rentenversicherungsbericht 2010 soll der Ausgleichsbedarf dank der anziehenden Konjunktur im Westen bis 2015 und im Osten bis 2014 abgebaut sein

(09.12.10) - Mit rund 10 Milliarden Euro wird die gesetzliche Rentenversicherung im kommenden Jahr stärker belastet, da die Rentner vor Kürzungen bewahrt wurden. Dies geht aus dem Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2010 hervor, der in Form einer Unterrichtung (17/3900) vorliegt. Unter anderem durch die Rentengarantie ist das Rentenniveau derzeit höher, als es entsprechend der Formel und der langfristigen Zielsetzung sein müsste. Hinzu kam die zweimalige Aussetzung des Riester-Faktors, der den Rentenanstieg gedämpft hätte.

Diese politischen Entscheidungen hätten dazu geführt, dass seit dem 1. Juli 2010 der aktuelle Rentenwert um rund fünf Prozent im Westen und um rund drei Prozent im Osten höher sei als es der eigentlichen Formel und der langfristen Ziele entspreche, schreibt der Sozialbeirat.

Nach den Vorausschätzungen der Bundesregierung im Rentenversicherungsbericht 2010 soll der Ausgleichsbedarf dank der anziehenden Konjunktur im Westen bis 2015 und im Osten bis 2014 abgebaut sein. "Dies setzt voraus, dass sich die vorausgeschätzte Entwicklung der Bruttolöhne und der Beschäftigung zwischen 2010 und 2014 tatsächlich auch ergibt", schreibt der Sozialbeirat, dem Gewerkschafter, Arbeitgebervertreter und Wissenschaftler angehören.

Im Hinblick auf die "Rente mit 67" weist der Sozialbeirat auf die derzeit "auch im Sozialbeirat geführten intensiven politischen Diskussionen um die Anhebung des Renteneintrittsalters" hin, ein einheitliches Votum geben die Sozialexperten nicht ab. Allerdings weisen sie nach, dass "die Gruppen, die durch die Anhebung der Altersgrenzen rentenrechtliche Einbußen hinnehmen müssen, deutlich kleiner sind, als gemeinhin angenommen wird".

Für das Jahresende 2010 schätzt die Bundesregierung eine Nachhaltigkeitsrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 18 Milliarden Euro. Dies entspreche 1,07 Monatsausgaben, heißt es im Bericht der Regierung. Ende 2009 habe die Rücklage 16,2 Milliarden Euro betragen (0,97 Monatsausgaben). Der Beitragssatz bleibe in der "mittleren Variante" bis 2013 konstant bei 19,9 Prozent. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen