Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes
Compliance beim Urheberrecht: Bundesregierung bewertet Urheberrechtsgesetz als verfassungsmäßig
Laut Regierung haben Verwerterverbände und Vertreter von Urhebern bislang nur für Autoren belletristischer Werke, für hauptberufliche freie Journalisten bei Tageszeitungen und für Fotografen Vergütungsregeln vereinbart
(11.07.13) - Nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung ist Paragraph 32 des Urheberrechtsgesetzes, der einen Anspruch auf eine "angemessene Vergütung" für Kreativschaffende postuliert, verfassungsgemäß. Mit diesen Worten kommentiert die Regierung in einer Antwort (17/13678) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/13498) die in Karlsruhe von einem Verlag eingereichte Klage gegen diesen Paragraphen, der aus Sicht des Unternehmens einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte von Verwertern und deren Vertragsfreiheit darstellt.
Laut Regierung haben Verwerterverbände und Vertreter von Urhebern bislang nur für Autoren belletristischer Werke, für hauptberufliche freie Journalisten bei Tageszeitungen und für Fotografen Vergütungsregeln vereinbart. In der Antwort wird die geringe Zahl solcher Verträge darauf zurückgeführt, dass sich die Verhandlungen "angesichts der vielfach gegensätzlichen Interessen von Kreativen und Verwertern oft schwierig und zeitaufwendig" gestalteten. Zudem existierten nicht in allen Branchen kreativen Schaffens Vereinigungen, die zu solchen Verhandlungen in der Lage seien. (Deutsche Bundesregierung:
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
-
AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"
Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
-
Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung
Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.
-
Neufassung der Energieauditpflicht
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.