Ordnungswidrigkeiten und Fluggesellschaften


Mängel bei der Durchsetzung von Fluggastrechten unter der Lupe
Bundesregierung verweist auf fehlende statistische Erhebungen zur Verspätungshäufigkeit


(14.12.10) - Mängel bei der Durchsetzung von Fluggastrechten sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3751). Von Februar bis Dezember 2009 hätten sich laut Fraktion 1.816 Maschinen mit über 180 Minuten verspätet.

Hinzu kämen 5.298 annullierte Flüge. Gemäß Artikel 17 der Fluggastverordnung (EG-VO) hätten sich daraus Entschädigungsansprüche ergeben. Allerdings seien nur "700 bis 800 Verfahren" eingeleitet worden. Im Vergleich dazu würden im selben Zeitrahmen in den Niederlanden 10.000 Ordnungswidrigkeitsverfahren registriert, heißt es in der Kleinen Anfrage.

Die Regierung wird deshalb zu einer Stellungnahme über die Arbeit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) aufgefordert, der für Deutschland zuständigen Durchsetzungsstelle. Bezug wird auf eine früher gestellte Kleine Anfrage der Fraktion (17/2626) genommen.

In ihrer Antwort (17/3107) verweise die Bundesregierung auf fehlende statistische Erhebungen zur Verspätungshäufigkeit. Die Fraktion argumentiert aber, dass "von den Verkehrsflughäfen sowie von allen Fluggesellschaften und der Deutschen Flugsicherung sehr detaillierte Statistiken geführt" würden.

Die Abgeordneten wollen daher unter anderem wissen, warum diese Erhebungen nicht an die nachgeordneten Behörden weitergereicht würden und wie oft die LBA "Vor-Ort-Kontrollen an Flughäfen" durchführt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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