BaFin für alle Verbraucher zuständig


Bündnis 90/Die Grünen: Geklärt werden muss insbesondere, wie sich das neue Aufsichtsziel der BaFin auf den neu geschaffenen Finanzmarktwächter auswirkt
Bundesregierung: Es gebe keinen individuellen Anspruch der Verbraucher auf ein Tätigwerden der BaFin

(25.08.15) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist im Rahmen des kollektiven Verbraucherschutzes ausschließlich dem Schutz der Verbraucher in ihrer Gesamtheit verpflichtet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5152) hervor.

Es gebe keinen individuellen Anspruch der Verbraucher auf ein Tätigwerden der BaFin, heißt es weiter. Ob ein Sachverhalt die kollektiven Verbraucherinteressen berührt, müsse im Einzelfall geprüft werden. Typischerweise könnten Allgemeine Geschäftsbedingungen oder generelle Geschäftspraktiken kollektive Verbraucherinteressen beeinträchtigen.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit dem im April 2015 verabschiedeten Kleinanlegerschutzgesetz wurde die gesetzliche Verankerung des kollektiven Verbraucherschutzes als weiteres Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bestimmt.

Ziel ist es, mithilfe einer schlagkräftigen Marktaufsicht die Einhaltung von Anlegerschutzgesetzen sicherzustellen und den Verbraucherschutz im Finanzmarkt zu stärken. Daher wird die BaFin ermächtigt, Verstöße gegen Verbote und Gebote des Anlegerschutzes auf ihrer Internetseite bekannt zu machen und die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf bestimmter Finanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten. Welche Befugnisse das neue Mandat des kollektiven Verbraucherschutzes der BaFin mit sich bringt, ist bisher jedoch weitgehend unklar. Unklar ist damit auch, ob die neue gesetzliche Regelung ausreicht, um den Verbraucherschutz als wichtiges Aufsichtsziel zu verankern, wie es der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorsieht.

Geklärt werden muss insbesondere, wie sich das neue Aufsichtsziel der BaFin auf den neu geschaffenen Finanzmarktwächter auswirkt. Im Rahmen des Vorprojektes zum Aufbau des Finanzmarktwächters von Verbraucherzentralen und Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. sollte die konkrete Ausgestaltung der Informationsstrukturen zwischen dem Marktwächter und der BaFin festgelegt werden. Über die Ergebnisse ist bisher nichts bekannt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen