Angehörigengespräche & postmortale Organspenden


Hirntod und Organspende: Bundesregierung gegen verbindliche Richtlinien für Angehörigengespräche
Über das Transplantationsgesetz hinausgehende Regelungen seien "weder erforderlich noch sächlich angezeigt"


(29.05.12) - Die Deutsche Bundesregierung hält die Schaffung allgemein verbindlicher Richtlinien für den Ablauf von Angehörigengesprächen bei postmortalen Organspenden nicht für empfehlenswert. Die im Zusammenhang mit einer möglichen Organspende stehenden individuellen und komplexen Detailfragen könnten darin nicht abgebildet werden, heißt es in der Antwort (17/9334) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9240).

Die Regierung schreibt weiter, sie halte über das Transplantationsgesetz hinausgehende Regelungen für "weder erforderlich noch sächlich angezeigt". Danach sei es möglich, bereits im Vorfeld einer Hirntoddiagnostik "abstrakt über eine mögliche Organspende zu sprechen". Allerdings sei ein Angehörigengespräch "mit dem konkreten Ziel der Klärung, ob der mögliche Organspender eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben hat und wie deren Inhalt aussieht", erst nach Feststellung des Hirntods zulässig.

Nach Darstellung der Bundesregierung sollten die Angehörigengespräche ergebnisoffen geführt werden. Weiter heißt es in der Antwort, der Regierung lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in ihren Schulungen eine Ausrichtung der Angehörigengespräche dahingehend empfiehlt, eine Zustimmung zur Organspende zu erhalten. Wie die Regierung weiter schreibt, bietet die DSO nach ihrer Kenntnis zu den Angehörigengesprächen auch keine Schulungen nach der NLP-Methode an. (Deutscher Bundestag: ra)





Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen