Gesetz zum Emissionshandel angenommen


Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel
FDP: Gesetz wirkungslos, was die CO2-Minderung angehe



Den Weg für einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen ist frei. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mit den Stimmen der CDU /CSU und der SPD gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/14949) in der Ausschussfassung angenommen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben, zu einem Preis auf CO2. Dieser soll mit zehn Euro pro Tonne starten und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro pro Tonne steigen. Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Mindestpreis soll dann 35 Euro und der Höchstpreis 60 Euro betragen. Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel.

Ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP angenommen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten beide Anträge ab, die AfD enthielt sich. Mit dem Änderungsantrag sollen biogene Brennstoffemissionen bei entsprechendem Nachhaltigkeitsnachweis mit dem Emissionsfaktor Null belegt werden können. Die Erweiterung diene dazu, Doppelerfassungen zu vermeiden, etwa wenn Brennstoffe erneut in den Verkehr gebracht würden. Zudem ist nun eine Beteiligung des Bundestags beim Erlass der Rechtsverordnung vorgesehen. Ein Antrag der FDP (19/14782) zu einem CO2-Limit wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

In der Diskussion im Ausschuss betonte eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion, dass der stetig steigende CO2-Preis einen "transparenten Pfad, auf den sich alle einstellen können" bedeute. Sie verwies darauf, dass Härtefallregelungen und der Schutz vor dem Risiko der Verlagerung von Emissionen im Gesetz vorgesehen seien. Ein Vertreter der AfD-Fraktion verwies auf die Kritik der Sachverständigen, die vergangene Woche in einer Anhörung das Vorhaben als verfassungswidrig eingeschätzt hatten. Er kritisierte, dass mit dem Gesetzentwurf ein nationaler Alleingang gestartet werde, der bei einem globalen Thema "null Effekt" habe.

In der Anlage sei dieses Gesetz sinnvoll, sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion, es sei jedoch wirkungslos, was die CO2-Minderung angehe. Auch er mache sich große Sorgen darüber, ob das Gesetz verfassungsrechtlich korrekt sei. "Fast alle Sachverständigen sagten, dass fossiles CO2 einen Preis bekommen muss", hielt ein Vertreter der SPD-Fraktion dagegen. Ein eigener nationaler Weg sei notwendig und das neue "lernende System" brauche Zeit in der Einführungsphase, sagte er.

Auch ein Vertreter der Linken bezog sich auf die Anhörung in der vergangenen Woche. Dort sei das Gesetz als "unwirksam" bestätigt worden, sagte er. Wichtige Forderungen wie ein Tempolimit oder ein Programm für energetische Sanierungen, um die Sanierungsquoten zu verdreifachen, hätten keinen Einzug in das Gesetz gefunden. Eine Vertreterin der Grünen kritisierte den niedrigen Einstiegspreis für CO2. Dieser komme "zu spät", um den europäischen Verpflichtungen nachzukommen. Dass es keine Entscheidung für erneuerbare Energien gebe, sei zudem "fatal", kritisierte sie. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 14.11.19
Newsletterlauf: 09.01.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen