Kirchen und Grundrechte im Arbeitsrecht
Linke will Grundrechte der Beschäftigten von kirchlichen Einrichtungen stärken
Die Linke ist der Meinung, die Privilegierung der Kirchen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung "auf dem Rücken der Beschäftigen"
(10.05.11) - Beschäftigte von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sollen nach Ansicht der Fraktion Die Linke mehr Grundrechte im Arbeitsrecht genießen dürfen. In einem Antrag (17/5523) schreiben die Abgeordneten, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem der generelle Ausschluss aufgehoben wird.
Durch entsprechende Änderungen im Kündigungsschutzrecht sei klarzustellen, dass eine Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens nur dann sozial gerechtfertigt sein könne, wenn das betreffende Verhalten einen "unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Aufgabe aufweist". Die Regierung müsse weiter dafür Sorge tragen, dass das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht auch für Beschäftigte von Kirchen, kirchlichen Einrichtungen und sonstigen Religionsgesellschaften gewährleistet wird.
Die Fraktion Die Linke ist der Meinung, die Privilegierung der Kirchen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung "auf dem Rücken der Beschäftigen". Gerechtfertigt würden solche strukturellen Benachteiligungen "regelmäßig" mit den sogenannten Kirchenartikeln aus der Weimarer Reichsverfassung, die Bestandteil des Grundgesetzes sind. Vor allem kirchlichen Arbeitgebern würde deshalb ein Selbstbestimmungsrecht darüber zugesichert, was zu den eigenen Angelegenheiten gehöre, ohne dass es dafür letztlich auf kollidierende Grundrechte der kirchlichen Beschäftigten ankäme. (Deutscher Bundestag: ra)
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