Kirchen und Grundrechte im Arbeitsrecht


Linke will Grundrechte der Beschäftigten von kirchlichen Einrichtungen stärken
Die Linke ist der Meinung, die Privilegierung der Kirchen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung "auf dem Rücken der Beschäftigen"


(10.05.11) - Beschäftigte von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sollen nach Ansicht der Fraktion Die Linke mehr Grundrechte im Arbeitsrecht genießen dürfen. In einem Antrag (17/5523) schreiben die Abgeordneten, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem der generelle Ausschluss aufgehoben wird.

Durch entsprechende Änderungen im Kündigungsschutzrecht sei klarzustellen, dass eine Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens nur dann sozial gerechtfertigt sein könne, wenn das betreffende Verhalten einen "unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Aufgabe aufweist". Die Regierung müsse weiter dafür Sorge tragen, dass das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht auch für Beschäftigte von Kirchen, kirchlichen Einrichtungen und sonstigen Religionsgesellschaften gewährleistet wird.

Die Fraktion Die Linke ist der Meinung, die Privilegierung der Kirchen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung "auf dem Rücken der Beschäftigen". Gerechtfertigt würden solche strukturellen Benachteiligungen "regelmäßig" mit den sogenannten Kirchenartikeln aus der Weimarer Reichsverfassung, die Bestandteil des Grundgesetzes sind. Vor allem kirchlichen Arbeitgebern würde deshalb ein Selbstbestimmungsrecht darüber zugesichert, was zu den eigenen Angelegenheiten gehöre, ohne dass es dafür letztlich auf kollidierende Grundrechte der kirchlichen Beschäftigten ankäme. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen