Des Staates liebstes Kind: Das Formular


Petitionsausschuss: Minimaler Formfehler darf nicht zu Verlust des Anspruchs auf Investitionszulage führen
Wirklich nur Verwaltungsvereinfachung oder ungewollte Unterhöhlung des Vertrauens der Bürger in die staatlichen Institutionen?


(15.06.11) - Die Nichtgewährung einer Investitionszulage aufgrund minimaler Formfehler bei der Beantragung führt aus Sicht des Petitionsausschusses zur Unterhöhlung des Vertrauens der Bürger in die staatlichen Institutionen. Der Ausschuss beschloss daher in seiner Sitzung eine Petition, in der ein solches Vorgehen beklagt wird, dem Bundesministerium der Finanzen zur Erwägung zu überweisen.

Der Petent hatte ein amtliches Antragsformular für das Jahr 2003 in klar lesbarer Schrift eindeutig auf das Jahr 2004 abgeändert. Dieser Formfehler habe dazu geführt, dass sein gesamter Anspruch verneint wurde, geht aus der Eingabe hervor.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Ausschuss deutlich, dass im Investitionszulagegesetz geregelt sei, dass ein Antrag auf Investitionszulage "zwingend nach amtlichen Vordruck zu stellen ist". Insofern sei ein Antrag unwirksam, wenn ein für ein anderes Antragsjahr vorgesehener Vordruck verwendet wird. Diese Regelung, so der Ausschuss weiter, diene der Verwaltungsvereinfachung und solle den Antragsteller zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen veranlassen sowie das Finanzamt in die Lage versetzen, über die Gewährung der beantragten Zulage rasch und abschließend zu entscheiden. Es sei jedoch zu fragen, ob diesem Zweck die Anerkennung der Verwendung eines von den amtlichen Vordrucken abweichenden, wenn auch weitgehend mit ihnen übereinstimmenden Formulars zuwiderlaufen würde.

Im vorliegenden Fall ist aus Sicht des Petitionsauschusses nicht erkennbar, dass der vom Petenten eingereichte Vordruck dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung entgegenstehe. Auch erschließe sich nicht, dass das Finanzamt andere Angaben habe zu Hilfe nehmen müssen, um sich in die Lage zu versetzen, den Antrag zu bearbeiten. Eine gesonderte Einzelfallprüfung, ob die in dem vom Petenten verwendeten Formular enthaltenen Angaben den gesetzlichen Anforderungen tatsächlich in vollem Umfange entsprächen, sei nach den vorliegenden Hinweisen "offensichtlich nicht erforderlich".

Der Ausschuss kommt zu der Einschätzung, dass dem Petenten letztlich die Investitionszulage aufgrund minimaler Formfehler nicht gewährt und sein gesamter Anspruch verneint worden sei. "Dieses Vorgehen muss nach Überzeugung des Ausschusses dazu führen, dass das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen unterhöhlt wird", schreiben die Abgeordneten. Vor diesem Hintergrund sei es geboten, für den Petenten eine Lösung im Sinne des vorgetragenen Anliegens herbeizuführen. Die Petition werde dazu dem Bundesministerium der Finanzen zur Erwägung überwiesen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen