Antrag: Modernes Datenschutzrecht
Wunsch nach klarer Differenzierung zwischen Datenverarbeitungen im öffentlichen Bereich einerseits und im nicht-öffentlichen Bereich
Staat Grundrechtsverpflichteter, die Bürgerinnen und Bürger hingegen Grundrechtsträger sind
(22.11.12) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich nach dem Willen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene "ein modernes Datenschutzrecht geschaffen wird, das die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in allen Kommunikationsformen effektiv schützt und dabei die berechtigten Belange aller Beteiligten berücksichtigt und ein hohes Schutzniveau gewährleistet".
In einem Antrag (17/11325) fordern die beiden Koalitionsfraktionen zudem die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, "dass eine klare Differenzierung zwischen Datenverarbeitungen im öffentlichen Bereich einerseits und im nicht-öffentlichen Bereich andererseits erfolgt, die der unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Ausgangslage Rechnung trägt, wonach der Staat Grundrechtsverpflichteter, die Bürgerinnen und Bürger hingegen Grundrechtsträger sind".
Ferner soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem für den nicht-öffentlichen Bereich "durch eine starke Harmonisierung gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa" anstreben, die technik- und branchenneutral sind. (Deutscher Bundestag: ra)
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Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
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AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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