Kosten der Verschärfung des NetzDG


Identifizierung der Urheber anhand der notwendigen Nutzerdaten der Anbietenden und zur Weiterleitung dieser Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft oder das zuständige Landeskriminalamt
Dem Bundeskriminalamt entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 27,5 Millionen Euro



Fragen zur Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beantwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18619) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18239). Wie es darin unter anderem heißt, beruht die Schätzung der Bundesregierung, dass ein Referent im höheren Dienst beim Bundesamt für Justiz für jede Meldung, mit der beanstandet wird, dass ein Inhalt in einem sozialen Netzwerk trotz Beschwerde nicht gelöscht worden ist, im Durchschnitt eine Arbeitszeit von 90 Minuten benötigt, auf den nach der Einführung des NetzDG durchschnittlichen Zeiten der Bearbeitung einer Einzelfallbeschwerde durch das Bundesamt für Justiz.

Dem Bundeskriminalamt entstehe ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 27,5 Millionen Euro für die IT-Unterstützung zur Identifizierung der Urheber anhand der notwendigen Nutzerdaten der Anbietenden und zur Weiterleitung dieser Daten an die zuständige Staatsanwaltschaft oder das zuständige Landeskriminalamt. Für die Entwicklung und Beschaffung der dafür notwendigen technischen Tools und Lösungen seien 15 Millionen Euro und für den Aufbau der Infrastruktur 12,5 Millionen Euro geplant. Daneben fielen die Personalkosten und Sacheinzelkosten für 252 Stellen an.

Zum Zuwachs an Staatsanwälten heißt es in der Antwort, es obliege den für die Strafverfolgung zuständigen Ländern, welches Personal sie in welchem Umfang einsetzen. In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich keine Unterscheidung nach den politischen Zielvorstellungen der Täter vornehmen und sich gegen jede Form von Hasskriminalität richten. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 18.08.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen