Negative Renditen seit 2012
Das Zinsmodell des Bundesministeriums der Finanzen
Der Leitzins der EZB liegt seit 2016 bei 0 Prozent. Schon im Jahr 2014 stockte der Bund zum ersten Mal eine Anleihe mit negativem Zinskupon auf - Das Resultat fallender und negativer Zinsen ist ein hoher Agiogewinn des Bundes im Milliardenbereich
Negative Renditen für Bundeswertpapiere verbreiten sich seit 2012 immer stärker. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (19/18215) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17493) heißt, waren negative Renditen für Bundeswertpapiere zunächst für kurze Laufzeiten zu beobachten, seit 2016 für Laufzeiten bis fünf Jahre und seit Mitte 2019 für die zehnjährige Laufzeit. Seit Ende Februar 2020 befänden sich auch die dreißigjährigen Bundeswertpapiere fortgesetzt im negativen Bereich.
Coupons der Bundeswertpapiere könnten jedoch nicht negativ festgelegt werden, weil entsprechende Prozesse am Kapitalmarkt nicht eingerichtet seien. Außerdem wäre das Einziehen von Zinsverbindlichkeiten der Gläubiger rechtlich schwer durchsetzbar, erklärt die Bundesregierung. Daher würden bei den Bundeswertpapieren in den genannten Laufzeiten und Zeiträumen Agioeinnahmen im Bundeshaushalt verbucht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 13.07.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
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AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"
Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung
Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.
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Neufassung der Energieauditpflicht
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.