Negative Renditen seit 2012
Das Zinsmodell des Bundesministeriums der Finanzen
Der Leitzins der EZB liegt seit 2016 bei 0 Prozent. Schon im Jahr 2014 stockte der Bund zum ersten Mal eine Anleihe mit negativem Zinskupon auf - Das Resultat fallender und negativer Zinsen ist ein hoher Agiogewinn des Bundes im Milliardenbereich
Negative Renditen für Bundeswertpapiere verbreiten sich seit 2012 immer stärker. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (19/18215) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17493) heißt, waren negative Renditen für Bundeswertpapiere zunächst für kurze Laufzeiten zu beobachten, seit 2016 für Laufzeiten bis fünf Jahre und seit Mitte 2019 für die zehnjährige Laufzeit. Seit Ende Februar 2020 befänden sich auch die dreißigjährigen Bundeswertpapiere fortgesetzt im negativen Bereich.
Coupons der Bundeswertpapiere könnten jedoch nicht negativ festgelegt werden, weil entsprechende Prozesse am Kapitalmarkt nicht eingerichtet seien. Außerdem wäre das Einziehen von Zinsverbindlichkeiten der Gläubiger rechtlich schwer durchsetzbar, erklärt die Bundesregierung. Daher würden bei den Bundeswertpapieren in den genannten Laufzeiten und Zeiträumen Agioeinnahmen im Bundeshaushalt verbucht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 13.07.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).