Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie


Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um die technische Umsetzung der Richtlinie zu begleiten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung perspektivisch einzuleiten, bei der technischen Umsetzung der Richtlinie die Nutzung sogenannter Upload-Filter zu vermeiden?



Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt ((EU) 2019/790, DSM-RL)) soll fristgerecht, also bis zum 7. Juni 2021, in das deutsche Recht umgesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21062) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20509). Das federführende Bundesjustizministerium habe die Umsetzung der Richtlinie im Sommer 2019 frühzeitig mit einer öffentlichen Konsultation vorbereitet, heißt es darin weiter, und werte fortlaufend die umfangreiche Literatur aus, die zu Fragen der Umsetzung erscheint.

Mit den Diskussionsentwürfen vom 15. Januar und vom 24. Juni 2020 habe das Ministerium zwischenzeitlich Vorschläge zur Umsetzung sämtlicher Regelungsbereiche der Richtlinie vorgelegt. Interessierte Kreise sowie Expertinnen und Experten seien sowohl im Rahmen der Konsultation als auch bei den beiden Diskussionsentwürfen eingebunden. Sobald das förmliche Gesetzgebungsverfahren hinreichend fortgeschritten ist, würden sie erneut angehört werden.

Zur Nutzung sogenannter Upload-Filter heißt es in der Antwort, dem jüngst veröffentlichten Diskussionsentwurf des Ministeriums für die Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie liege die Absicht der Bundesregierung zugrunde, dass dabei Upload-Filter nach Möglichkeit verhindert, die Meinungsfreiheit sichergestellt und die Nutzerrechte gewahrt werden sollen. Der Diskussionsentwurf sei derzeit Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, die noch bis zum 31. Juli 2020 andauere. Der Referentenentwurf, den das Ministerium aufgrund der Ergebnisse der Konsultation erstellen werde, werde anschließend in die Ressortabstimmung gegeben und innerhalb der Bundesregierung geprüft werden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG) ist weiterhin von einer enormen grundrechtlichen Problematik durch Upload-Filter begleitet. Letzter Stand der Bundesregierung war, dass man die Umsetzung prüfe und UploadFilter zu vermeiden versuche. Technisch ist diese Möglichkeit jedoch weiterhin fragwürdig und erscheint nicht erfolgversprechend.

Stattdessen wirken nach Ansicht der Fragesteller bei einer Fortsetzung des aktuellen Kurses der Bundesregierung Upload-Filter als notwendiger Bestandteil der Umsetzung, was jedoch nach Meinung von Kritikern eine erhebliche Gefährdung der Meinungsfreiheit im Internet darstellen würde. Aus diesem Grund ist es von großem Interesse, über den aktuellen Stand der Umsetzung Informationen zu erhalten, insbesondere wie die Bundesregierung ihre Aussage, Upload-Filter zu vermeiden, auch umzusetzen versucht.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 02.11.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen