Zahl der Zombie-Unternehmen unklar


Als Zombie-Unternehmen werden Firmen bezeichnet, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten
Zurückgegangen ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland und zwar seit dem Jahre 2010 von 31.998 auf 18.749 im Jahr 2019



Die Zahl sogenannter Zombie-Unternehmen, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten, ist unklar. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (19/18364) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17969) auf eine Analyse der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hin, nach der sich die Zahl der sogenannten Zombie-Unternehmen seit 2007 in Deutschland von 5,6 Prozent auf 9,2 Prozent in der "weiten" Definition erhöht habe. In der "engen" Definition sei dieser Wert von 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent gestiegen.

Andere Berechnungen würden dagegen einen Rückgang der Zahl der Zombie-Unternehmen in den letzten Jahren ergeben oder keinen klaren Trend erkennen lassen. Zurückgegangen sei auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland und zwar seit dem Jahre 2010 von 31.998 auf 18.749 im Jahr 2019. Die laufenden Zinsaufwendungen von Unternehmen stiegen seit dem Jahre 2009 von 57 Milliarden Euro auf 80,8 Milliarden Euro im Jahr 2018.

Vorbemerkung der Fragesteller
Als Zombie-Unternehmen werden Firmen bezeichnet, deren Erträge über einen längeren Zeitraum geringer sind als ihre laufenden Zinskosten (Definition der Europäischen Zentralbank). Laut einer Studie des Bankhauses Metzler sind heute mehr als 12 Prozent aller börsennotierten Unternehmen sogenannte Zombie-Firmen. Vor knapp 30 Jahren lag dieser Anteil bei nur 2 Prozent.(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 30.07.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen