Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Bayern lehnt EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie ab


Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein kritisiert neue Antidiskriminierungs-Richtlinie der EU-Kommission – Sozialministerin Stewens: "Regelungswut nimmt Mitgliedstaaten wichtige Gestaltungsspielräume"
"Menschen sind allumfassende Regulierungsversuche aus Brüssel leid" - Veröffentlichte Sozialpaket ist ein Beispiel für die Regelungswut in Brüssel



(03.07.08) - "Weniger ist oft mehr. Deutschland hat bereits einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Mit ihrer neuen Richtlinie zur Antidiskriminierung gibt die EU-Kommission den Menschen in Europa ein schlechtes Zeichen für Rechtsunsicherheit und überflüssige Bürokratie. Die Menschen sind die allumfassenden Regulierungsversuche aus Brüssel leid." Mit diesen Worten übte Bayerns Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein Kritik an dem am 2. Juli 2008 von der EU-Kommission in Brüssel veröffentlichten Sozialpaket.

Das Paket umfasst insbesondere eine neue Richtlinie zur Antidiskriminierung, eine Richtlinie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie eine Überarbeitung der Richtlinie zu den Europäischen Betriebsräten. Die darin enthaltenen Vorschläge zur Ausweitung der Antidiskriminierungsgesetzgebung sollen in den nächsten Monaten mit den Mitgliedstaaten verhandelt werden. Die Pläne sehen unter anderem eine Ausweitung der Beteiligungsrechte der Verbände vor. Damit würden unnötige Bürokratie und zusätzliche Kosten aufgebaut und erhebliche Rechtsunsicherheit für Bürger und Unternehmen geschaffen. Außerdem haben die Mitgliedstaaten entgegen der bisherigen Regelung nicht mehr die Möglichkeit, eine Obergrenze für Schadensersatz festzulegen.

Mit Blick auf das Einstimmigkeitserfordernis forderte Beckstein die Bundesregierung auf, sich im Rat entschieden gegen die Pläne der Kommission einzusetzen. Gleichzeitig begrüßte er, dass die Kommission in Teilen der neuen Rechtsetzung die bayerischen Bedenken aufgegriffen hat. Die Klarstellung, dass die Mitgliedstaaten eigenständig über das Tragen von religiösen Symbolen an Schulen entscheiden können, bezeichnete Beckstein als Erfolg. Insgesamt, so Beckstein, ändert dies aber nichts an der weiter bestehenden Ablehnung Bayerns.

"Das heute veröffentlichte Sozialpaket ist ein Beispiel für die Regelungswut in Brüssel. Den Mitgliedstaaten werden damit wichtige Gestaltungsspielräume genommen, um zielgerichtet auf die unterschiedlichen nationalen Herausforderungen zu reagieren. Bestes Beispiel hierfür ist die Entscheidung der EU-Kommission, trotz zahlreicher warnender Stimmen die ohnehin problematischen Antidiskriminierungsregeln noch zu erweitern. Dafür besteht keine Notwendigkeit", erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens.

Derzeit laufe gegen fast alle Mitgliedstaaten der EU ein Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung der bisherigen europäischen Richtlinien. Dessen ungeachtet hat die Europäische Kommission nun die insgesamt fünfte Richtlinie in diesem Bereich vorgeschlagen, die über den bisher geregelten Schutz im Arbeitsverhältnis hinausgehen und sich auf den gesamten Zivilrechtsbereich erstreckt soll.

"Dies bedeutet einen massiven Eingriff in die verfassungsmäßig geschützte Vertragsfreiheit und einen Zuwachs an Bürokratie", so Stewens. Auch der Richtlinienentwurf über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist nach den Worten von Stewens problematisch. Entgegen der bisherigen Praxis sollen stationäre Behandlungen im EU-Ausland künftig keiner vorherigen Genehmigung durch die nationale Krankenkasse mehr bedürfen. Erst wenn ein Mitgliedstaat genau darlegt und beweist, dass Patientenströme ins Ausland die mitgliedstaatliche Krankenhausplanung beeinträchtigen, soll ausnahmsweise ein Genehmigungserfordernis eingeführt werden.

"Dies würde einen erheblichen Eingriff in die Krankenhausplanung der Länder bedeuten. Diese wichtigen Steuerungselemente dürfen wir nicht gefährden. Bayern investiert jährlich knappe 500 Millionen Euro in seine Krankenhausinfrastruktur", so Beckstein. "Europäische Regelungen dürfen nicht so weit gehen, dass die Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung für ein nationales Gesundheitssystem nur mehr schwer nachkommen können.

Die für die Qualität der medizinischen Versorgung notwendige Krankenhausplanung darf nicht ad absurdum geführt werden", machte Stewens deutlich. Als Teilerfolg wertete die Ministerin das Entgegenkommen der Kommission bei der Einsetzung von Europäischen Betriebsräten. Stewens: "Entgegen der bisherigen Pläne, Europäische Betriebsräte auch in Unternehmen mit deutlich weniger als 1.000 Beschäftigen einzurichten, wird dieser Schwellenwert nicht abgesenkt. Gerade für kleinere und mittlere europaweit agierende Unternehmen hätte dies zu übermäßigen finanziellen und administrativen Belastungen geführt." (Bayerische Staatskanzlei: ra)

Lesen Sie mehr zum Thema:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz unzureichend
Gleichbehandlungsgesetz auf dem Prüfstand
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Effektive Verteidigung gegen AGG-Hopping
EU-Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
EU will Antidiskriminierungsgesetz novellieren
Nach Lidl: Datenschutz und Mitarbeiterbespitzelung
Gleichbehandlungsgesetz und Lebenspartnerschaft


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen