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Ausschuss gibt grünes Licht für Frauenquote


Frauenquote: Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen
Die Regierung begründet ihren Gesetzentwurf mit dem nach ihrer Ansicht zu geringen Anteil von Frauen in Führungsetagen deutscher Unternehmen und im Bundesdienst

(19.03.15) - Der Familienausschuss hat grünes Licht für die Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen gegeben, die am 6. März vom Bundestag gebilligt wurde. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3784) verabschiedete der Ausschuss in geänderter Fassung ohne Gegenstimmen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Die Quote soll laut des von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurfes ab 2016 sukzessive umgesetzt werden. Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen. Zudem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den oberen Management-Ebenen festzulegen. Von dieser Verpflichtung sollen etwa 3.500 Unternehmen betroffen sein.

Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll ab 2016 eine Frauenquote von 30 Prozent gelten. Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden. Zudem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen.

Den Gesetzentwurf veränderte der Ausschuss noch einmal durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. So müssen die Unternehmen nicht wie geplant jährlich, sondern erst nach Ablauf der Frist über die Einhaltung der selbst festgelegten Zielgrößen berichten. Dies soll den Bürokratieaufwand senken. Zudem soll die Geschlechterparität nicht für alle Ebenen der Bundesverwaltung gelten. Eingegriffen werden soll nur, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Frauen vorliegt. Diese Regelung soll nun auch für Männer gelten.

Die Unionsfraktion bezeichnete das Gesetz als "sehr guten Kompromiss". In der Gesellschaft sei die Frauenquote umstritten. Die SPD-Fraktion bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als eine "historische Stunde". Damit werde ein jahrelanger Streit gelöst. Der Linken und den Grünen hingegen geht das Gesetz nicht weit genug. Die Linke hatte sich für einen 50- Prozent-Quote eingesetzt, die Grünen für eine 40-Prozent-Quote. Zudem monierten beide Oppositionsfraktionen die Aufnahme des Passus über strukturelle Benachteiligungen von Männern. Diese gebe es nicht und werde es wohl auch nie geben. Entsprechende Änderungsanträge der Linken und ein Gesetzentwurf der Grünen wurden jedoch mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Die Regierung begründet ihren Gesetzentwurf mit dem nach ihrer Ansicht zu geringen Anteil von Frauen in Führungsetagen deutscher Unternehmen und im Bundesdienst. So seien im Jahr 2013 nur 15,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen der 200 größten Unternehmen mit Frauen besetzt gewesen. Der Anteil von Frauen an Führungspositionen im Bundesdienst habe 30 Prozent betragen. Umgekehrt habe aber die Zahl qualifizierter Frauen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Es sei gesellschaftspolitisch nicht zu erklären, dass Frauen, die mehr als 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen, nach einer gut abgeschlossenen Ausbildung nur zu einem sehr geringen Anteil in Spitzenpositionen der Wirtschaft und der Bundesverwaltung vertreten seien. Gemäß Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes habe der Staat die Aufgabe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. (Deutscher Bundestag: ra)


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