Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Tarifeinheit gegen Gewerkschaftsstreit


Gesetz soll laut Bundesregierung "die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie" sichern
Entwurf sieht vor, das Arbeitsgerichtsgesetz entsprechend den Regelungen zur Tarifeinheit anzupassen

(17.03.15) - Die Deutsche Bundesregierung will Tarifkonflikte mehrerer Gewerkschaften in einem Betrieb künftig verhindern und hat dazu dem Bundestag nun ihren Gesetzentwurf (18/4062) für ein Tarifeinheitsgesetz vorgelegt. Ziel des Gesetzes soll es laut Bundesregierung sein, "die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern". Diese werde gefährdet, wenn in einem Unternehmen mehrere Gewerkschaften für eine Berufsgruppe Tarifabschlüsse durchsetzen wollen und es dabei zu "Kollisionen" komme, die der Aufgabe der Ordnung des Arbeitslebens nicht mehr gerecht werden könnten, begründet die Regierung ihren Vorstoß.

Das Gesetz sieht nun vor, die Tarifeinheit in einem Betrieb im Falle von Konflikten nach dem Mehrheitsprinzip zu ordnen. Können sich Gewerkschaften mit sich überschneiden Tarifverträgen nicht einigen, soll künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die Belange der Minderheitsgewerkschaften sollen durch "flankierende Verfahrensregeln" berücksichtigt werden. Dazu gehören ein vorverlagertes Anhörungsrecht gegenüber der verhandelnden Arbeitsgeberseite und ein nachgelagertes Nachzeichnungsrecht. Mit diesem soll Nachteilen entgegengewirkt werden, die einer Gewerkschaft durch die Verdrängung ihres bereits abgeschlossenen Tarifvertrages durch die gesetzliche Tarifeinheit entstehen. Bestehenden Tarifverträgen wird darüber hinaus bis zu einem Stichtag ein Bestandsschutz gewährt.

Außerdem sieht der Entwurf vor, das Arbeitsgerichtsgesetz entsprechend den Regelungen zur Tarifeinheit anzupassen. Die Gerichte sollen über den im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifpartei mit bindender Wirkung für Dritte entscheiden.

Die Bundesregierung betont ausdrücklich, dass das Gesetz die Gewerkschaften nicht in ihrem Streikrecht behindere. Auch werde durch das Gesetz nicht verhindert, dass sich in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen, ihre Zuständigkeiten abstimmen und Tarifverträge jeweils für verschiedene Arbeitnehmergruppen abschließen. Es stehe den Gewerkschaften frei, sich in einer Tarifgemeinschaft zu verbinden und gemeinsam Tarifverträge zu verhandeln. Sie können auch weiter inhaltsgleiche Tarifverträge abschließen, ohne in einer Tarifgemeinschaft verbunden zu sein. Damit bleibe es auch zulässig, dass eine Gewerkschaft den Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft nachzeichnet. Eine nach dem Grundsatz der Tarifeinheit auflösungsbedürftige Tarifkollision setze voraus, dass die Tarifverträge nicht inhaltsgleich seien, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen