Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften


Damit sich Interessierte über Lebensmittel schnell informieren können, sind Behörden verpflichtet, nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Anfrage Auskunft zu erteilen
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die amtliche Information über Verstöße gegen das LFGB grundsätzlich verfassungsgemäß ist



Verbraucher können künftig Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften sechs Monate lang im Internet einsehen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes vor, den das Bundeskabinett verabschiedet hat. Der Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) sieht vor, dass die Behörden die Öffentlichkeit über bestimmte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften informieren. Etwa dann, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Produkt ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann. Das kann sein, wenn Unternehmen gegen Hygienevorschriften verstoßen oder ihre Sorgfaltspflichten nicht einhalten.

Bundesweit einheitliche Fristen
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die amtliche Information über Verstöße gegen das LFGB grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Allerdings müsse sie zeitlich so begrenzt sein, dass sie sowohl den Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information als auch die Interessen der betroffenen Unternehmen angemessen berücksichtige.

Der Gesetzentwurf schreibt nun eine für alle Bundesländer einheitliche Löschfrist von sechs Monaten vor. Bislang hatten die Bundesländer die Befunde unterschiedlich lange veröffentlicht. Das hatte dazu geführt, dass mehrere Gerichte gegen die Vorschrift verfassungsrechtliche Bedenken erhoben hatten und sie seit 2013 nicht mehr angewendet wurde.

Informationsrechte bei Lebensmitteln
Damit sich Interessierte über Lebensmittel schnell informieren können, sind Behörden verpflichtet, nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Anfrage Auskunft zu erteilen. Für akute Fragen speziell zu Lebensmitteln haben die Bundesregierung und die Bundesländer gemeinsam ein Internetportal eingerichtet. Hier veröffentlichen die zuständigen Behörden entsprechende Warnungen www.lebensmittelwarnung.de.

Möchten sich Interessierte über die Kennzeichnung von Lebensmitteln informieren oder fühlen sie sich in ihrer Erwartung enttäuscht, können sie das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de nutzen. Dieses wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium gefördert.

Lebensmittelkontrolle durch die Länder
Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Dabei muss das Lebensmittelkontrollsystem ständig überprüft und gezielt verbessert werden, um veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

2016 wurden von der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Ländern 376.700 Proben von Lebensmitteln, Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie Bedarfsgegenständen, wie beispielsweise Kosmetika, untersucht. Die Experten kontrollierten risikoorientiert zudem rund 519.000 Betriebe. Das ist fast die Hälfte aller Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 05.08.18
Newsletterlauf: 01.10.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen