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Gesetz zu Handel mit Brennstoffemissionen


Emissionshandel führt zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben zu einem Preis auf CO2
Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel



Die Deutsche Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (19/14746) vorgelegt. Mit dem Entwurf soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. In diesen Sektoren fehle bislang ein wirksames, auf der CO2-Intensität der Heiz- und Kraftstoffe basierendes Preissignal, das einen Anreiz für die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und für den Umstieg auf klimaschonende Technologien und Energieträger setzt, schreibt die Bundesregierung.

Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben zu einem Preis auf CO2. Daraus ergeben sich Preise bei Brenn- und Kraftstoffen, "die sich stärker am CO2-Gehalt ausrichten", schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Das Gesetz sehe die Festlegung jährlicher Emissionsmengen vor, die von Jahr zu Jahr geringer werden und die zur Einhaltung der Sektorziele nach dem Bundesklimaschutzgesetz (19/14337) sowie zur Minderungsverpflichtung nach der EU-Klimaschutzverordnung beitragen.

Das nationale Emissionshandelssystem erfasse die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel. Im Sektor Wärme umfasse das System die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Auch im Verkehrsbereich umfasse das System Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht den Luftverkehr, der dem EU-ETS unterliege.

Während einer Einführungsphase werde ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate an die Verantwortlichen verkauft würden. Dadurch entstehe ein "verlässlicher Preispfad", heißt es im Entwurf weiter. Im ersten Jahr betrage der Preis zehn Euro und steige bis 2025 auf 35 Euro. In dieser Phase sei die überjährige Übertragbarkeit der Zertifikate ausgeschlossen. Gleichzeitig werde eine Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglichen soll. Für das Jahr 2026 gelte ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und 60 Euro pro Zertifikat. Auf Grundlage einer Evaluation soll im Jahr 2025 festgelegt werden, inwieweit Höchst- und Mindestpreise für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich seien. (Deutscher Bundestag: ra)







eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 09.12.19


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