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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2008


Stromkonzerne sind ab 1. Januar 2008 verpflichtet, dem Bundeskartellamt nachzuweisen, dass ihre Strom- und Gaspreise gerechtfertigt sind
Der Mittelstand wird weiter von statistischen Meldepflichten und Bürokratie entlastet. Die Buchhaltungspflicht wird vereinfacht


(03.01.08) - Nachfolgend erhalten Sie hier eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen zum 1. Januar 2008 aus den Bereichen Arbeit und Soziales, Wirtschaft, Finanzen sowie Inneres und Justiz.


Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen im Bereich Arbeit und Soziales

Betriebliche Altersvorsorge bleibt sozialversicherungsfrei
Bereits seit 2002 haben Beschäftigte das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss diesem Wunsch nachkommen. Eine Pflicht des Arbeitgebers, sich an der Alterssicherung seiner Beschäftigten zu beteiligen, ist durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung allerdings nicht entstanden.

Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung wird in gleicher Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Zusammen mit der entsprechenden Steuerfreiheit ergibt dies eine solide Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Sie bleibt damit auch in Zukunft eine attraktive Möglichkeit, eine Zusatzrente aufzubauen.

Weniger Bürokratiekosten
Am 1. Januar 2008 tritt das Sozialversicherungsänderungsgesetz ("Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze") in Kraft. Damit ist der Weg frei für zahlreiche Vereinfachungen im Zusammenwirken zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherung. Neben den praktischen Arbeits- und Verfahrenserleichterungen soll dies auch zu Einsparungen von Bürokratiekosten in Höhe von 200 Millionen Euro jährlich führen.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Die wichtigsten gesetzlichen Neuregelungen im Bereich Wirtschaft

Weitere Entlastung des Mittelstandes
Mit dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II) werden weitere Informationspflichten und bürokratische Lasten für Unternehmen abgeschafft. Es wird mit einer Entlastung mittelständischer Unternehmen und der Verwaltung von voraussichtlich mehr als 100 Millionen Euro gerechnet.
Einige Elemente des MEG II sind in Kraft getreten, so zum Beispiel Vereinfachungen bei der Gewerbeordnung und der Dienstleistungskonjunkturstatistik.

Folgende Erleichterungen werden am 1. Januar 2008 in Kraft treten:
>> Existenzgründer werden in den ersten drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von statistischen Meldepflichten befreit. Betroffen sind ca. 7.100 Existenzgründer, die damit Bürokratiekosten von rund 1,2 Millionen Euro sparen.
>> Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen im Kalenderjahr in höchstens drei Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden.
>> Datenübertragung vereinfacht die Erstellung von Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen. Hierfür können künftig bereits mit den Sozialversicherungsträgern abgestimmte Datensätze genutzt werden. Das vermeidet bei den etwa 2,8 Millionen Abrechnungsstellen unnötige Kosten für jährlich mehrere hunderdtausend Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kindergeldbescheinigungen.
>> Die bisher übliche Vorausbescheinigung des Arbeitgebers für die Rentenversicherung wird durch eine automatisch erzeugte Sozialversicherungsmeldung ersetzt. Bei durchschnittlich 800.000 Neurentnern jährlich ergibt sich für die Unternehmen eine Kostenentlastung von rund acht Millionen Euro.
>> Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 enden, gilt eine vereinfachte steuerliche Buchführungspflicht: Die Gewinnschwelle für die Bilanzierungspflicht ist von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben worden. Künftig können mehr Steuerpflichtige als bisher anstelle einer Bilanz eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen.

Preiskontrolle bei Strom und Lebensmitteln
Stromkonzerne sind ab 1. Januar 2008 verpflichtet, dem Kartellamt in Zweifelsfällen nachzuweisen, dass ihre Strom- und Gaspreise gerechtfertigt sind. Die Kartellbehörden können so künftig einen Missbrauch leichter feststellen.

Die Unternehmen dürfen keine Entgelte oder Geschäftsbedingungen verlangen, die ohne sachlichen Grund ungünstiger sind als bei anderen Unternehmen. Es dürfen auch keine Preise verlangt werden, die in unangemessener Weise die Kosten überschreiten. Dies gilt für die Erzeugung, den Großhandel und den Vertrieb von Strom und Gas. Diese Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt zunächst bis 2012. Sie soll jedoch so lange bestehen bleiben, bis ein wirksamer Wettbewerb hergestellt ist.

Künftig dürfen grundsätzlich auch keine Lebensmittel unter dem so genannten Einstandspreis verkauft werden. Das Bundeskartellamt versteht unter dem Einstandspreis den Herstellerpreis abzüglich aller Rabatte und Vergünstigungen. Diese Regelung begrenzt den ruinösen Preiswettbewerb. Kleine und mittlere Lebensmittelhändler werden so vor unbilligen Verdrängungspraktiken durch marktstarke Handelskonzerne geschützt.

Schrittweiser Abbau der Steinkohleförderung
Die Steinkohleförderung und die Subventionierung des Steinkohlebergbaus in Deutschland laufen schrittweise bis zum Ende des Jahres 2018 aus. Um den Ausstieg sozialverträglich zu gestalten, wird das Anpassungsgeld für ältere Bergleute weiterhin gezahlt.
Das Steinkohlefinanzierungsgesetz setzt die Eckpunkte der kohlepolitischen Verständigung des Bundes mit Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, der RAG AG und IG BCE vom Februar 2007 um.

Die Beteiligten haben sich darauf verständigt, die sozialverträgliche Beendigung des Steinkohlenbergbaus gemeinsam durch Beihilfen zu finanzieren. Die sogenannten Ewigkeitslasten, das sind die Grubenwassererhaltung, die Dauerbergschäden und die Grundwasserreinigung, werden in Rahmen eines Erblastenvertrags von Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und der RAG-Stiftung aus dem Stiftungsvermögen getragen.

Der Deutsche Bundestag wird die Entscheidung für die Beendigung des subventionierten Steinkohlebergbaus im Jahr 2012 unter den Gesichtpunkten der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der übrigen energiepolitischen Ziele überprüfen.

Bürokratieabbau in der Elektroindustrie
Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln setzt eine europäische Richtlinie in nationales Recht um. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für die Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte deutlich zu reduzieren. Sie werden künftig allein für die Konformität ihrer Produkte und die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich sein.

Die Richtlinie enthält Regeln über elektromagnetische Abstrahlungen elektrischer und elektronischer Geräte und die Einstrahlfestigkeit dieser Geräte. So wird beispielsweise sichergestellt, dass ein Mikrowellenherd den Empfang einer Radiosendung nicht stört oder dass ein Radiowecker sich nicht einschaltet, weil in seiner Nähe ein Handy benutzt wird.

ERP-Wirtschaftsförderung 2008
Im ERP-Wirtschaftsplangesetz werden die konkreten Förderansätze in den einzelnen ERP-Programmen für das Jahr 2008 geregelt. Das Fördervolumen beträgt rund 4 Milliarden Euro, davon sind 1,71 Milliarden Euro für Investitionen in den neuen Bundesländern vorgesehen.

Vor allem Existenzgründer und mittelständische Unternehmen können die zinsgünstigen Finanzierungsmittel des ERP-Sondervermögens in Anspruch nehmen. Ziel ist es, ein wirtschaftlich günstiges Umfeld zu schaffen, um die Innovationskraft und den Ideenreichtum der kleinen und mittleren Unternehmen voll auszuschöpfen. Die ERP-Förderung erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes und hilft dabei, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie


Die wichtigsten Neuerungen im Bereich Inneres und Justiz

Urheberrecht
Das neue Urheberrecht sieht vor: Digitale Kopien eines urheberrechtlich geschützten Werks bleiben auch künftig möglich. Verboten ist nur, eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage zu kopieren, etwa aus illegalen Tauschbörsen. Ein bestehender Kopierschutz darf weiterhin nicht aufgehoben werden. Ein "Recht auf Privatkopie" zu Lasten des Rechtsinhabers gibt es nicht.

Für Privatkopien ist eine Kompensation der Einnahmeausfälle, die den Urhebern dadurch entstehen, nötig. Deshalb werden Geräte und Speichermedien, die für Kopien genutzt werden, mit einer Abgabe belegt. Die Höhe der Vergütung wird zwischen den Verbänden der Gerätehersteller als Zahlungspflichtigen und den Verwertungsgesellschaften der Urheber ausgehandelt. Für Geräte mit Kopierschutz- oder Digital-Rights-Management-Systemen fallen diese Kosten nicht an.

Öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive dürfen ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zeigen. Damit können diese Einrichtungen Anschluss an Entwicklungen bei den neuen Medien halten. Gleichzeitig wird die Medienkompetenz der Bevölkerung gefördert. Bibliotheken dürfen zudem Kopien aus Zeitungen und Zeitschriften als grafische Datei elektronisch versenden.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz

Versicherungsvertragsrecht
Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz erhöhen den Verbraucherschutz und die Transparenz beim Abschluss von Versicherungsverträgen. In Zukunft sind Versicherer zu einer umfassenden Beratung verpflichtet. Sie müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages über die einzelnen Vertragsbestimmungen informieren.

Auch im laufenden Vertragsverhältnis kann der Versicherer zu weiteren Beratungsgesprächen verpflichtet sein. Verletzen Versicherer oder Vermittler ihre Beratungspflichten, sind sie dem Versicherten zum Schadensersatz verpflichtet.

Die Lebensversicherung ist ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. In Zukunft müssen Versicherte angemessen an den so genannten stillen Reserven beteiligt werden, die mit ihren Versicherungsbeiträgen erwirtschaftet wurden. Ferner wurde eine eindeutige und transparente Berechnung des Rückkaufswerts von Lebensversicherungen gesetzlich verankert.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz

Telekommunikationsüberwachung
Zum 1. Januar 2008 treten Änderungen der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Kraft, wenn das Gesetz in den nächsten Tagen verkündet wird.
Bei heimlichen Telefonüberwachungen und Ermittlungsmaßnahmen müssen die Betroffenen grundsätzlich im Nachhinein von den Überwachungen unterrichtet werden. Darüber hinaus können sie die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen nachträglich von einem Gericht überprüfen lassen.

Außerdem gilt bei der Telekommunikationsüberwachung nunmehr ein ausdrückliches Erhebungs- und Verwertungsverbot für Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung. Das betrifft zum Beispiel ein Gespräch mit der Telefonseelsorge. Geändert wurde auch der Katalog der Straftaten, die Anlass für Überwachung sein können. So können die Ermittelnden künftig Telefone beispielsweise zur Aufklärung von Korruption oder Menschenhandel überwachen.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz

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Vorratsdatenspeicherung
Wenn das Gesetz in den nächsten Tagen verkündet wird, müssen ab Beginn nächsten Jahres bestimmte Telefondaten ein halbes Jahr bei dem Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Zu den gespeicherten Daten gehören nicht die Inhalte der Gespräche, sondern nur die sogenannten Verkehrsdaten. Die Daten erhalten Ermittlungsbehörden nur, wenn ein Verdacht bestimmter Straftaten und ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt.

Die Neuregelungen setzen eine europäische Richtlinie in das nationale Recht um. Die Richtlinie verlangt zwar auch die Speicherung von Verkehrsdaten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation. Gesetzliche Änderungen für diese Art der Kommunikation sollen jedoch erst im Jahr 2009 in Kraft treten.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz

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Fluggastdaten
Das Abkommen regelt die Datenübermittlung und Datenverwendung bei Passagierflügen, die aus den USA kommen oder dort starten. Durch das Vertragsgesetz erhält die Datenübermittlung der Fluggesellschaften eine sichere Grundlage. Dadurch ist eine reibungslose Fortsetzung des transatlantischen Luftverkehrs gewährleistet.
Das Vertragswerk regelt dabei auch den Schutz der Daten. Dazu gehört die Zweckbindung der Datenverwendung ebenso wie das Verwendungsverbot für sensible Daten.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern


Die wichtigsten Neuerungen im Bereich Finanzen

Reform der Unternehmenssteuer
Ab Januar 2008 sinkt die Steuerlast der Kapitalgesellschaften in Deutschland von knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent. Deutschland erhält damit wettbewerbsfähige Steuersätze, die im europäischen Mittelfeld liegen. Für Unternehmen, die hier investieren und Arbeitsplätze schaffen wollen, verbessern sich die Standortbedingungen deutlich.

Konzerne sollen ihre hier erarbeiteten Gewinne auch in Deutschland versteuern. Mit der Reform werden legale Möglichkeiten der Steuerumgehung beseitigt. Der überwiegende Teil der Unternehmen wird durch die Reform begünstigt. Auch der Mittelstand wird mit der Reform nochmals gestärkt, beispielsweise durch einen neuen Abzugsbetrag für Investitionen.

Die Abgeltungssteuer wird zum 1. Januar 2009 eingeführt. Dann werden grundsätzlich alle privaten Kapitalerträge und Gewinne aus Wertpapiergeschäften mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer direkt an der Quelle besteuert. Das heißt: die Kreditinstitute behalten die Steuern ein und führen sie direkt an die Finanzverwaltung ab. Das vereinfacht die Steuererklärung.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Finanzen

Jahressteuergesetz
Das Jahressteuergesetz 2008 sieht eine Vielzahl steuerlicher Änderungen vor. Eine der wichtigsten: Das elektronische Lohnsteuerverfahren "ElsterLohn II" wird ab 2011 die Lohnsteuerkarte aus Papier ersetzen.

Die Beschäftigten brauchen sich künftig nicht mehr um Ausstellung und Weitergabe der Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie teilen dem Arbeitgeber nur einmalig die neue Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mit. Damit kann dieser die für die Lohnsteuer erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn
elektronisch abrufen.

Da die meisten Unternehmen mit elektronischer Lohnabrechnung arbeiten, wird das Lohnsteuerverfahren so erheblich einfacher. Die Arbeitgeber erhalten auch in Zukunft nur die Angaben, die bislang schon auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Dazu gehören Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträge.

Die Einführung einer bundeseinheitlichen Steuer-Identifikationsnummer für jede Bürgerin und jeden Bürger wurde bereits vorher in der Abgabenordnung geregelt. Sie vereinfacht das Steuerverfahren erheblich. Denn wer umzieht, behält künftig seine Steuernummer.

Das Verfahren zur Vergabe der Identifikationsnummer läuft noch. Gespeichert werden die wichtigsten Daten der Steuerpflichtigen wie: Name, Geburtstag und Anschrift.
Weitere Informationen: Bundesministerium der Finanzen

(Deutsche Bundesregierung: ra)


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