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Einführung der Vorratsdatenspeicherung


eco zur Telekommunikationsüberwachung: Vorratsdatenspeicherung bringt weniger Effizienz statt mehr Sicherheit
Kritik an der Eile des Gesetzgebers und der unrealistischen Umsetzungsfrist für die Speicherung von Internetdaten, die schon ab dem 1. Januar 2008 erfolgen soll


(09.07.07) - Der Deutsche Bundestag beschäftigte sich am letzten Freitag in erster Lesung mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung (Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG). Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. kritisiert die Eile des Gesetzgebers und die unrealistische Umsetzungsfrist für die Speicherung von Internetdaten, die schon ab dem 1. Januar 2008 erfolgen soll.

"Die Pflicht zur verdachtsunabhängigen und flächendeckenden Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und E-Mail-Kommunikation ist eine enorme technische und personelle Herausforderung für die Unternehmen der Internetwirtschaft. Auch die noch nicht geklärten technischen Standards und Prozesse machen eine so kurzfristige Umsetzung unmöglich", so Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco. "Erst recht kann es nicht angehen, dass das Gesetz im Eiltempo durchgepeitscht wird, während die Unternehmen in der Frage der Entschädigung wieder einmal vertröstet werden."

Der Internetwirtschaft entstehen für die Anschaffung und den Betrieb der Speichertechnik gewaltige neue Kosten, die sie zusätzlich zu den seit Jahren steigenden Kosten für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen tragen muss. Oliver Süme sagte: "Die Grenze, bis zu der der Staat die Wirtschaft für originär staatliche Aufgaben in Anspruch nehmen darf, ist längst erreicht. Die immer wieder in Aussicht gestellte Entschädigungsregelung für die Wirtschaft muss jetzt zeitgleich mit der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung kommen."

eco fordert weiterhin, nicht über das Mindestmaß dessen hinauszugehen, was die Umsetzung der Richtlinie verlangt. Auch weil die Vorratsdatenspeicherung ein verfassungsrechtlich bedenklicher Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist, ist eine Beschränkung der Nutzung der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten notwendig.

"Wir beobachten einen Trend zu immer stärkerer Überwachung", so Oliver Süme, "wobei die Kosten systematisch auf die Provider abgewälzt werden. Die Folge ist zwangsläufig ein geringes Kostenbewusstsein und niedrige Effizienz bei den Strafverfolgungsbehörden. Letztlich wird dadurch die Wirtschaft - und damit auch die Verbraucher - vor allem unnötig belastet." (eco: ra)


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