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Emissionshandel mit Treibhausgasen


Berichtspflicht für künftige Teilnehmer am Emissionshandelssystem
Nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom Dezember 2008 soll der Luftverkehr ab 2012 in den Emissionshandel einbezogen werden


(11.05.09) - Der Emissionshandel mit Treibhausgasen soll ab 2013 ausgeweitet und daher neu geregelt werden. Auch wenn die grundlegenden Änderungen erst in der kommenden Legislaturperiode vorgenommen werden sollen, hat die Koalition bereits jetzt einen ersten Gesetzentwurf zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (16/12853) vorgelegt.

Es soll die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, bereits ab 2010 die dafür notwendigen Daten zu erheben. Es verpflichtet bestimmte Emittenten von CO2 wie beispielsweise Fluggesellschaften bereits ab dem kommenden Jahr über ihre Treibhausgasemissionen Auskunft zu geben, um diese in den Emissionshandel einbeziehen zu können.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom Dezember 2008 soll der Luftverkehr ab 2012 in den Emissionshandel einbezogen werden, ab 2013 werden weitere Betreiber von Anlagen mit CO2-Ausstoß in das Emissionshandelssystem integriert. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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