Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

BaFin ist keine "Erfolgsgeschichte"


Neue Führungsstruktur für die BaFin mit Koalitionsmehrheit beschlossen – BaFin war in der jüngsten Finanzkrise nicht präventiv tätig geworden
Kritik: Die eigentlichen Probleme wie beispielsweise die Frage der Haftung für Aufsichtsversagen seien nicht angegangen worden

(14.02.08) - Der Finanzausschuss hat am 13.02.08 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (16/7078) in geänderter Fassung angenommen. Ziel ist es, die Führungsstruktur der Bonner Behörde dahingehend zu modernisieren, dass künftig nicht mehr wie bisher nur ein Präsident an der Spitze steht, sondern eine "gesamtverantwortliche" Leitung in Form eines Direktoriums installiert wird. Dieses Direktorium soll aus dem Präsidenten sowie vier Exekutivdirektoren bestehen, von denen einer als Vizepräsident ständiger Vertreter des Präsidenten ist. Das Gesetz soll am 14.02.08 im Bundestag verabschiedet werden.

Die BaFin war im Jahre 2002 aus den ehemaligen Bundesämtern für das Kreditwesen, für Versicherungen und für den Wertpapierhandel hervorgegangen. Damals sei noch der Präsidialführung der Vorzug vor einem kollegialen Modell gegeben worden, um die Verantwortung eindeutig auf den Präsidenten auszurichten, heißt es im Entwurf. Nach fünfjähriger Erfahrung gelte es jedoch, die Führungsstruktur an veränderte Zusammenhänge anzupassen.

Die von den Koalitionsfraktionen beantragten Änderungen am Regierungsentwurf betreffen die Benennung der Zuständigkeitsbereiche der künftigen Exekutivdirektoren, nämlich Querschnittsaufgaben/Innere Verwaltung (statt wie zunächst geplant Grundsatzfragen/Innere Verwaltung), Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht.

Darüber hinaus wollen Union und SPD klargestellt haben, dass es Aufgabe des Präsidenten ist, dem Verwaltungsrat über die Geschäftsführung der BaFin zu berichten, und zwar unabhängig von der Pflicht der Exekutivdirektoren, über ihre jeweiligen Aufgabenbereiche ebenfalls zu berichten.

Während sich FDP und Linksfraktion zu dem Gesetzentwurf enthielten, lehnten Bündnis 90/Die Grünen ihn ab. Die Grünen kritisierten das Verhalten der Behörde in der jüngsten Finanzkrise, in der sie nicht präventiv tätig geworden sei. Die BaFin sei nicht gut aufgestellt. Es sei "verantwortungslos", den obersten Finanzaufseher mitten in der Krise zu schwächen.

Dem hielt die SPD entgegen, dass die Reform keine Schwächung des Präsidenten darstelle. Vielmehr müsse der Präsident angesichts internationaler Verpflichtungen von behördeninternen Aufgaben entlastet werden.

Die FDP widersprach der Darstellung der Sozialdemokraten, die BaFin sei eine "Erfolgsgeschichte". Der Gesetzentwurf selbst stelle nur den "kleinsten gemeinsamen Nenner" dar. Die eigentlichen Probleme wie die Frage der Haftung für Aufsichtsversagen, aber auch die Finanzierung aufsichtsfremder Leistungen der BaFin durch die von den beaufsichtigten Banken zu zahlende Umlage, seien nicht angegangen worden. Die Linke unterstrich, sie sei "eher an einer Stärkung" der BaFin interessiert.

Die CDU/CSU betonte, nach der Reform habe der Präsident nach wie vor die Aufgabe der Außenvertretung der Behörde und die Richtlinienkompetenz. Die 2002 eingeführte so genannte Allfinanzaufsicht habe sich "voll bewährt", ergänzte die SPD. Von SPD-Seite wurde allerdings auch eingeräumt, dass die Bafin Schwierigkeiten habe, Personal zu finden.

Angenommen hat der Finanzausschuss darüber hinaus den Regierungsentwurf zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesfinanzministeriums und zur Änderung des Münzgesetzes (16/7616), den der Bundestag ebenfalls am Donnerstag verabschieden wird. Der Entwurf wurde in der Fassung zweier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen, von denen einer auf eine Empfehlung des Bundesrates zurückgeht.

Danach wird die Zuständigkeit für polnische Bauunternehmen und deren ausländische Arbeitnehmer, die bisher allein beim Finanzamt Oranienburg (Brandenburg) liegt, auf die beiden Finanzämter Oranienburg und Cottbus aufgeteilt. Die Oranienburger Behörde sei angesichts gestiegener Fallzahlen nicht mehr in der Lage, allein die Besteuerung von rund 28.000 polnischen Bauarbeitern vorzunehmen, hieß es zur Begründung.

Im Übrigen soll die Bundesbank mit dem Gesetz in die Lage versetzt werden, für den Umtausch von Euro-Münzen, die für den Umlauf nicht geeignet sind, Gebühren erheben zu können. Geplant ist darüber hinaus, 26 Gesetze und 24 Verordnungen, die nicht mehr benötigt werden, zu streichen. Union, SPD, FDP und Grüne stimmten dem Gesetzentwurf zu, die Linksfraktion enthielt sich.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen