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Kritik an Änderungen im Arzneimittelrecht


Arzneimittelgesetz soll an europäische Verordnungen angepasst werden - Einzelregelungen bei geplanten Änderungen im Arzneimittelrecht stoßen auf Widerspruch
Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem das Arzneimittelgesetz an europäische Verordnungen über Kinderarzneimittel sowie über Arzneimittel für neuartige Therapien angepasst werden


(08.05.09) - Bei der von der Bundesregierung geplanten "Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" stoßen eine Reihe von Einzelregelungen bei Experten auf Kritik. Dies wurde am Mittwochnachmittag im Gesundheitsausschuss bei einer Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (16/12256) deutlich.

Mehrere Sachverständige wandten sich dabei gegen eine generelle Öffnung der Krankenhauspfleger-Ausbildung für Hauptschulabsolventen.

Bei einer Absenkung des Bildungsniveaus in den Pflegeberufen drohe eine Gefährdung der Patientensicherheit und der Qualität der Versorgung, warnte Franz Wagner vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe.

Für die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sagte Gerd Dielmann, das EU-Recht spreche gegen die vorgesehene Änderung. Da der Grund für den Fachkräftemangel eher in unattraktiven Arbeitsbedingungen liege, sei das Problem nicht durch eine Absenkung der Zugangshürden zu lösen.

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem das Arzneimittelgesetz an europäische Verordnungen über Kinderarzneimittel sowie über Arzneimittel für neuartige Therapien angepasst werden. Die Vorlage enthält zugleich eine Reihe weiterer Neuregelungen. So sollen durch die Einführung eines Anwendungsverbots für bedenkliche Arzneimittel Strafbarkeitslücken geschlossen werden.

Daneben sind ergänzende Regelungen zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen vorgesehen. Der Informationsaustausch mit Drittstaaten zur Abwehr und Verhütung von Arzneimittelrisiken soll erleichtert werden. Zudem sollen ergänzende Regelungen zu Wahltarifen zum Krankengeld und zur Sozialpsychiatrievereinbarung sowie zur elektronischen Gesundheitskarte aufgenommen werden. So soll bestimmten Personengruppen als zusätzliche Option neben den Wahltarifen ermöglicht werden, gegen Zahlung des allgemeinen anstelle des ermäßigten Beitragssatzes wieder einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten.

Auch soll das Praxispersonal von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten oder Apothekern die Befugnis erhalten, die Einwilligung von Versicherten zum Erheben und Nutzen ihrer Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte zu dokumentieren.

Für den GKV-Spitzenverband sagte Doris Pfeiffer, sie sehe in der Neuregelung zum Krankengeld ein Problem, weil dabei eine "Risikoselektion" auftreten könne. "Es müsse zu einer eindeutigen Regelung kommen: "Entweder gesetzlicher Versicherungsschutz oder eben Wahltarife", forderte sie.

Jürgen Fedderwitz von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) warb in der Anhörung für eine Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütungen in den neuen Ländern an das Westniveau. In den ostdeutschen Praxen leide man an einer "zunehmenden Auszehrung an Mitarbeitern", weil viele wegen der höheren Gehaltschancen in die alten Bundesländer abwandern.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) plädierte Knut Lambertin für eine Anhebung der Leistungen für Asylbewerber. Während die Sozialhilfe ermöglichen solle, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspreche, liege die Absicherung von Asylbewerbern in den ersten 36 Monaten unterhalb dieses Versorgungsniveaus, argumentierte Lambertin. (Deutscher Bundestag: ra)


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