Drittes Mittelstands-Entlastungsgesetz
Abbau von Steuerbürokratie und drittes Mittelstandsentlastungsgesetz - Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind von bürokratischen Regulierungen überproportional betroffen
23 Maßnahmen zur Vereinfachung und Rechtsbereinigung - Beispielsweise werde die Buchführungspflicht für kleine Unternehmen gelockert
(24.07.08) - Das Bundeskabinett hat ein Bürokratieentlastungspaket beschlossen. Dies soll der Wirtschaft Bürokratiekosten in Höhe von rund 400 Millionen Euro ersparen. Zu dem Paket gehören der weitere Abbau von Steuerbürokratie und der neue elektronische Personalausweis.
"Weniger Bürokratie trägt dazu bei, den Unternehmen neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Die Chancen für mehr Investitionen, Innovationen und Beschäftigung werden spürbar verbessert", heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Bundesregierung.
Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind von bürokratischen Regulierungen überproportional betroffen. Das Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz enthält ein Bündel von 23 Maßnahmen zur Vereinfachung und Rechtsbereinigung. Kernstücke sind die Vereinfachung der Handwerkszählung und etliche gewerberechtliche Erleichterungen.
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen so Bürokratiekosten von knapp 100 Millionen Euro im Jahr 2009 einsparen. Danach fallen jährlich rund 76 Millionen Euro weniger Kosten an.
Als Beispiele nennt die Bundesregierung:
Pflicht zur Namensangabe an offenen Verkaufsstellen wurde gestrichen: Gewerbetreibende müssen künftig zum Beispiel an Marktständen keine Schilder mit Namen und Firma mehr anbringen. Dies bringe bei 175.000 Fällen eine Entlastung von rund 66 Millionen Euro pro Jahr. Ebenfalls sind Namensangaben auf Geschäftsbriefen künftig nicht mehr Pflicht.
Vereinfachte Handwerkszählung: Das Statistische Bundesamt wird ab 2009 auf vorhandene Verwaltungsdaten zurückgreifen. Das entlaste rund 460.000 selbständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks von Datenerhebungen. Für 2009 spare dies der Wirtschaft einmalig rund 24 Millionen Euro. Da die Handwerkszählung nur alle acht bis zehn Jahre stattfinde, betrage die rechnerische Entlastung in den Folgejahren durchschnittlich rund 2,7 Millionen Euro pro Jahr.
Umsatzsteuerheft für Reisegewerbetreibende fällt weg: Reisegewerbetreibende (beispielsweise Schausteller) sind künftig nicht mehr verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft zu führen. Die Entlastung beträgt bei schätzungsweise 1.820 Gewerbetreibenden rund 760.000 Euro pro Jahr.
Anzeige bei Automatenaufstellung vereinfacht: Künftig müssen Automatenaufsteller die Erstaufstellung eines Automaten in einem Bezirk nur noch in ihrem Hauptniederlassungsbezirk anzeigen. Bei 2.000 Fällen pro Jahr beträgt die Entlastung rund 117.000 Euro.
Weniger Papierkrieg - elektronische Unternehmensteuererklärung
Das Steuerbürokratieabbaugesetz steht unter dem Motto "Elektronik statt Papier". Die Bundesregierung wirbt für die Nutzung der elektronischen Steuererklärung und will die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerbehörden ausbauen.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden die Unternehmen bei vielen Steuerverfahren entlastet. Beispielsweise wurde die Buchführungspflicht für kleine Unternehmen gelockert, die Auszahlung des Kindergeldes auf die Familienkassen übertragen. Vor allem auch elektronische Übermittlungsverfahren sparen viel Zeit und Geld. So lassen sich mit dem "ElsterFormular" die Einkommen-, Umsatz-, Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung elektronisch erstellen.
Durch den "Gesetzentwurf zum Abbau von Steuerbürokratie" sparen die Unternehmen angeblich knapp 140 Millionen Euro pro Jahr. Er sieht unter anderem vor:
Unternehmen sollen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sämtliche Steuererklärungen standardmäßig elektronisch an die Finanzämter übermitteln.
Dazu gehören dann auch die Inhalte der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ab dem Wirtschaftsjahr 2011.
Die jährlich rund 880.000 Unternehmensgründer können künftig ihre steuerrelevanten Daten bei Aufnahme der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schnell und kostensparend elektronisch übermitteln.
Alle Steuerpflichtigen sollen künftig Papierbelege zunehmend elektronisch an die Finanzämter übermitteln können. Dies soll zunächst für Zuwendungsbestätigungen, Bescheinigungen vermögenswirksamer Leistungen und für Riester-Rentenverträge möglich sein.
Elektronischer Personalausweis
Der neue elektronische Personalausweis trägt angeblich ebenfalls zum Bürokratieabbau bei und bringe – so die Bundesregierung ein "enormes" Einsparpotenzial mit sich. Allein bei Kontoeröffnungen sollen so künftig rund 130 Millionen Euro jährlich eingespart werden. Der Identitätsnachweis werde dann im Internet besonders zuverlässig und schnell möglich sein.
Im Februar 2007 hatte sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, unnötige Bürokratiekosten zu identifizieren und zu beseitigen. Dadurch soll die Bürokratiekostenbelastung bis 2011 um 25 Prozent reduziert werden. Die Umsetzung erfordert Zwischenetappen, um bis Ende 2009 etwa die Hälfte des angestrebten Ziels zu erreichen.
Anfang 2008 lagen 270 Vorschläge für Vereinfachungsmaßnahmen vor. Die Wirtschaft wird allein durch die 111 bereits bezifferten Maßnahmen um 4,4 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Davon sind Maßnahmen mit rund 3,2 Milliarden Euro Entlastung pro Jahr bereits umgesetzt. Das ist ein gutes Zwischenergebnis. Gegenüber dem Jahresbericht von Oktober 2007 bedeutet dies eine weitere Entlastung um 1,8 Milliarden Euro. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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