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Arbeitsprogramm "CEF-Digital"


EU-Kommission fördert schnelle und sichere digitale Konnektivitätsnetze mit 865 Mio. EUR im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe"
Wie kann der Bedarf an digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt werden?



Die Kommission hat das zweite Arbeitsprogramm für den digitalen Teil der Fazilität "Connecting Europe" – Digitales (CEF-Digital) angenommen, in dem der Anwendungsbereich und die Ziele der von der EU finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Konnektivitätsinfrastrukturen in Europa festgelegt sind. In diese Maßnahmen werden zwischen 2024 und 2027 Mittel in Höhe von 865 Mio. EUR fließen.

Die Verbesserung der europäischen Konnektivitätsinfrastrukturen ist unverzichtbar für die Verwirklichung der Ziele Europas im Rahmen der digitalen Dekade für 2030, nämlich alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Unternehmen an 5G- und Gigabit-Netze anzubinden. Durch die Förderung öffentlicher und privater Investitionen trägt CEF-Digital zu Konnektivitätsprojekten von gemeinsamem EU-Interesse und zum Aufbau sicherer, geschützter und nachhaltiger Hochleistungsinfrastrukturen wie Gigabit- und 5G-Netzen in der gesamten EU bei.

Mit dem neuen Arbeitsprogramm von CEF-Digital werden Maßnahmen in folgenden Bereichen unterstützt:

>> Aufbau von 5G-Infrastrukturen in Europa, Kofinanzierung von Großprojekten zur Förderung der Einführung von Gigabit-Infrastrukturen und eigenständigen 5G-Infrastrukturen sowie Integration von Edge- und Cloud-Computing-Kapazitäten in vertikale sektorale Anwendungen wie Gesundheitswesen, Fertigung, Verkehr und Logistik;

>> Aufbau und erhebliche Modernisierung von Backbone-Netzen, einschließlich Quantenkommunikationsnetze und Seekabel, um die Leistung, Resilienz und Kapazität von Konnektivitätsnetzen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen der Union und Drittländern zu erhöhen;

>> Aufbau operativer digitaler Plattformen für Verkehrs- oder Energieinfrastrukturen durch Optimierung der Energienutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und Verringerung ihrer Umweltauswirkungen. Diese operativen digitalen Plattformen werden auf bestehenden und neu entstehenden europäischen Daten-, Cloud- und Edge-Computing- sowie Konnektivitätsinfrastrukturen aufbauen, die aus dem Programm Digitales Europa und Horizont Europa finanziert werden/wurden, und sich darin integrieren.

Das zweite Arbeitsprogramm von CEF-Digital soll auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen digitalen Ökosystems zu fördern, um die kritischen geopolitischen und geoökonomischen Herausforderungen zu bewältigen, die unter anderem im Weißbuch "Wie kann der Bedarf an digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt werden?" aufgezeigt werden. CEF-Digital zielt auch darauf ab, die Kapazität, Sicherheit und Resilienz digitaler Backbone-Netze, insbesondere von Seekabeln, zu erhöhen. Darüber hinaus wird es zur Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel beitragen, um die Investitionslücke zu schließen, die den Aufbau leistungsfähiger, für die Nutzung fortschrittlicher Technologien durch Bürger und Unternehmen unerlässlicher Netze behindert.

Hintergrund
Mit einem Budget von bis zu 2 Mrd. EUR bis 2027 im Rahmen des Programms "Digitales" der Fazilität "Connecting Europe" wurden im Rahmen der ersten beiden Aufforderungen bislang 65 Projekte finanziert, darunter 30 Backbone-Konnektivitätsprojekte für digitale Global Gateways, 17 Projekte zur Förderung von 5G für intelligente Städte und Gemeinden und 18 Projekte im Bereich der grenzüberschreitenden 5G-Korridore.

CEF-Digital unterstützt den digitalen Wandel in Europa und ist Teil des Gesamtprogramms der Fazilität "Connecting Europe", mit dem Investitionen in transeuropäische digitale Netze sowie Verkehrs- und Energienetze im Umfang von 33,7 Mrd. EUR von 2021 bis 2027 unterstützt werden.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 12.11.24
Newsletterlauf: 16.01.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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