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Wettbewerbsbedenken vollständig ausgeräumt


EU-Kommission gibt Übernahme von EQOS durch Eiffage unter Auflagen frei
Eiffage und EQOS sind in den Bereichen Bau, Wartung und Optimierung von Infrastruktur tätig



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von EQOS durch Eiffage nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Freigabe ist an die Auflage gebunden, dass Eiffage und EQOS ihre Verpflichtungszusagen vollständig umsetzen.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: "EQOS und Eiffage sind in Belgien führende Anbieter von elektrotechnischen Dienstleistungen für Fahrleitungsanlagen. Die geplante Übernahme hätte den Wettbewerb auf diesem Markt erheblich eingeschränkt. Durch die Veräußerung der belgischen EQOS-Tochter werden die Auswahl und wettbewerbsfähige Preise erhalten."

Eiffage und EQOS sind in den Bereichen Bau, Wartung und Optimierung von Infrastruktur tätig. Durch ihre Tochtergesellschaften EQOS Belgium bzw. Duchêne zählen sie zu den führenden Anbietern von Installations- und Wartungsdienstleistungen von Fahr- und Oberleitungen für den Schienenfernverkehr in Belgien.

Die Untersuchung der Kommission
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf dem Markt für die Installation und Wartung von Fahrleitungsanlagen in Belgien verringert hätte. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass Eiffage und EQOS führende Anbieter solcher Dienste in Belgien sind, dort über große Marktanteile verfügen und bei Ausschreibungen häufig miteinander im Wettbewerb stehen. Dieser Markt weist zudem erhebliche Marktzutritts- und Expansionsschranken auf, die auf einen erheblichen Mangel an qualifiziertem Personal zurückzuführen sind. Die Kommission befürchtete daher, dass der Zusammenschluss in Belgien zu höheren Preisen für die Installation und Wartung von Fahrleitungen führen würde.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, boten die beteiligten Unternehmen an, EQOS Belgium in seiner Gesamtheit zu veräußern, einschließlich aller Vermögenswerte, des Personals und der laufenden und künftigen Verträge sowohl der Fahrleitungs- als auch der Gleissparte. So wird EQOS Belgium auf dem relevanten Markt in Belgien ein unabhängiger Wettbewerber von Eiffage bleiben.

Mit diesen Verpflichtungszusagen werden die von der Kommission festgestellten Wettbewerbsbedenken vollständig ausgeräumt, da ein rentables und attraktives Unternehmen geschaffen wird, mit dem ein geeigneter, von der Kommission genehmigten Käufer auf Dauer wirksamen Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen ausüben kann.

Angesichts der im Rahmen der Befragung der Marktteilnehmer eingegangenen positiven Rückmeldungen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der entsprechend den Verpflichtungszusagen geänderte geplante Zusammenschluss keinen Anlass mehr zu Wettbewerbsbedenken gibt.

Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass die Verpflichtungszusagen vollständig erfüllt werden. Dies wird von einem unabhängigen Treuhänder unter Aufsicht der Kommission überwacht.

Unternehmen und Produkte
Eiffage mit Sitz in Frankreich ist eine multinationale Gruppe von Bau- und Konzessionsunternehmen, die Dienstleistungen in den Bereichen Bauwesen, Infrastruktur, Konzessionen und Energie erbringen. Ihre Tochtergesellschaft Eiffage Energie Systèmes bietet Energielösungen an. Sie entwirft, baut, betreibt und wartet Systeme und Anlagen in den Bereichen Elektro-, Industrie- und Energietechnik sowie Heizung, Lüftung und Klimatisierung.

EQOS ist eine in Deutschland ansässige multinationale Gruppe, die auf Bau, Wartung und Optimierung von Infrastrukturlösungen in den Bereichen Bahntechnik, Freileitungsbau, Energie-, Kommunikations- und Industrietechnik sowie Ingenieurdienstleistungen spezialisiert ist. Ihre Tochtergesellschaft EQOS Belgium (vormals Colas Rail Belgium) ist auf die Installation und Wartung von Fahr- und Oberleitungen sowie von Gleisen in Belgien spezialisiert.

Weitere Informationen
Das Übernahmevorhaben wurde am 28. August 2024 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Wenn, wie in diesem Fall, in Phase I Verpflichtungen angeboten werden, verfügt die Kommission über 10 zusätzliche Arbeitstage, sodass sich die Gesamtdauer des Vorprüfverfahrens auf 35 Arbeitstage erhöht.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 12.11.24
Newsletterlauf: 16.01.25


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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