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Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur


Fragen und Antworten zum Legislativpaket zu Wasserstoff und dekarbonisiertem Gas
Was sind erneuerbare und CO2-arme Gase und warum sind sie für das Klima wichtig?



Erneuerbare Gase sind Gase, die aus Biomasse, u a. Biomethan, sowie aus Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden. CO2-arme Gase verursachen während ihres gesamten Lebenszyklus mindestens 70 Prozent weniger Treibhausgasemissionen als fossiles Erdgas. Beide Arten von Gasen tragen wesentlich zur Eindämmung des Klimawandels bei, wobei erneuerbare Gase im Hinblick auf die Verringerung von CO2-Emissionen wirkungsvoller sind als CO2-arme Gase. Derzeit werden in der EU jährlich etwa 300 Mio. t RÖE (350-400 Mrd. m3;) gasförmige Brennstoffe verbraucht, davon 95 Prozent Erdgas. Auf sie gehen etwa 25 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in der EU zurück, wobei etwa 20 Prozent auf die Stromerzeugung und 39 Prozent auf die Wärmeerzeugung entfallen. Im Einklang mit den politischen Szenarien, die der Initiative "Fit für 55" zugrunde liegen, werden Biogas und Biomethan, erneuerbarer und CO2-armer Wasserstoff sowie synthetische Kraftstoffe (E-Gas) schrittweise fossiles Erdgas ersetzen und bis 2050 einen wesentlichen Anteil der gasförmigen Brennstoffe im Energiemix ausmachen. Der Anteil von Erdgas wird den Projektionen zufolge hingegen erheblich zurückgehen. Bei den verbleibenden Mengen kämen Technologien zur CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung zum Einsatz.

In den meisten Bereichen wird die Dekarbonisierung der Endenergienachfrage auf kosten- und energieeffizienteste Weise durch direkte Elektrifizierung zu erreichen sein. In Verbindung mit einem verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, einer Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung der Kreislaufwirtschaft wird die Elektrifizierung durchaus die größten Einsparungen an Treibhausgasemissionen im gesamten Energiesystem erbringen. Allerdings ist eine Elektrifizierung nicht in allen Sektoren möglich. Einige Sektoren werden weiterhin auf Gase angewiesen sein. Deshalb müssen erneuerbare und CO2-arme Gase bei der Verwirklichung der Klimaziele der EU eine wichtige Rolle spielen.

Wie fügt sich dieses Paket in die am 14. Juli angenommenen Vorschläge ein?
Am 14. Juli 2021 nahm die Kommission ein erstes Paket von Vorschlägen an, um die Politik der EU in den Bereichen Klima, Energie, Verkehr und Steuern so zu gestalten, dass die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden können. Mit dem Juli-Paket soll die Nachfrage nach und die Produktion von erneuerbaren und CO2-armen Gasen, einschließlich Wasserstoff, gefördert werden. Die Vorschläge (für eine Verordnung und eine Richtlinie) werden es dem Markt ermöglichen, den Gasverbrauch zu dekarbonisieren; außerdem enthalten sie strategische Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schaffung einer optimalen und spezifischen Infrastruktur sowie effiziente Märkte zu unterstützen. Dadurch werden Hindernisse für die Dekarbonisierung beseitigt und die Voraussetzungen für einen kosteneffizienteren Übergang geschaffen. Die vorliegende Initiative ergänzt die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie (EED) und das überarbeitete Emissionshandelssystem (EU-EHS).

Wie wird das Paket den grenzüberschreitenden Handel mit erneuerbaren und CO2-armen Gasen ermöglichen und deren Marktakzeptanz erleichtern?
Die Erzeugung und der Verbrauch erneuerbarer und CO2-armer Gase, die heute weniger als 5 Prozent des Gasmarktes ausmachen, könnten erheblich gesteigert werden. Die dem Vorschlag zugrunde liegende Folgenabschätzung hat gezeigt, dass Einspeisetarife ein erhebliches Hindernis für die Einspeisung erneuerbarer und CO2-armer Gase in das System darstellen. Um hier Abhilfe zu schaffen, schlägt die Kommission vor, auf diese Einspeisetarife Nachlässe in Höhe von 75 Prozent zu gewähren. Die Kommission schlägt außerdem vor, grenzüberschreitende Tarife für erneuerbare und CO2-arme Gase abzuschaffen, um den grenzüberschreitenden Verkauf auf dem europäischen Markt zu erleichtern und die vielversprechendsten Erzeugungsstätten auszunutzen. Ebenso wird es künftig keine grenzüberschreitenden Tarife für das Wasserstoffnetz geben, was den Wettbewerb anregt und zur Erschwinglichkeit und Versorgungssicherheit beiträgt.

Wird es möglich sein, erneuerbare und CO2-arme Gase in das bestehende Gasnetz zu integrieren?
Einige erneuerbare Gase sind bereits in das bestehende Gasnetz integriert und mit diesem kompatibel, werden jedoch häufig in das Verteilernetz eingespeist, von dem aus nicht unbedingt Zugang zu den Großhandelsmärkten besteht. Aus diesem Grund schlägt die Kommission vor, dafür zu sorgen, dass auch kleinere an das Verteilernetz angeschlossene Anlagen gleichberechtigten Zugang zu den Großhandelsmärkten erhalten. Außerdem sollen Gasumkehrflüsse oder alternative Maßnahmen zur wirtschaftlichen und physischen Integration von Verteilernetzen in die größeren Fernleitungsnetze begünstigt werden. Darüber hinaus kann erneuerbarer und CO2-armer Wasserstoff bis zu einem bestimmten Prozentsatz mit Erdgas vermischt werden, was jedoch eine genaue Überwachung der Gasqualität voraussetzt.

Wird mit diesem Paket fossiles Erdgas schrittweise abgeschafft?
Die Vorschläge der Kommission schaffen die Voraussetzungen für den schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung fossilen Erdgases. Das Hauptziel besteht darin, die Verbreitung erneuerbarer und CO2-armer Gase im Energiesystem zu erleichtern und so eine Verlagerung weg von fossilem Erdgas zu ermöglichen. Die Akzeptanz dieser neuen Gase wird auch dazu beitragen, die Klimaziele der EU für 2030 und spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Zwar wird in dem Legislativpaket die Übergangsrolle von fossilem Erdgas anerkannt, doch werden die Mitgliedstaaten gleichzeitig darin bestärkt, bei ihrer Planung die Berücksichtigung des Dekarbonisierungsziels und des Europäischen Klimagesetzes sicherzustellen, Anbindeeffekte und verlorene Vermögenswerte zu vermeiden und einen schrittweisen und rechtzeitigen Ausstieg aus der Nutzung fossilen Erdgases zu gewährleisten, sofern eine Elektrifizierung oder der Übergang zu erneuerbaren oder CO2-armen Gasen möglich ist. Um eine Bindung an fossiles Erdgas zu vermeiden, wird eine Obergrenze für langfristige Gasverträge festgelegt, sodass es nicht möglich sein sollte, diese über das Jahr 2049 hinaus zu verlängern.

Welche Auswirkungen wird dieses Paket auf die Gaspreise und die Gasversorgungssicherheit in Europa haben? Wie wird es dazu beitragen, das europäische Energiesystem besser vor künftigen Schocks zu schützen?
Während das Hauptziel des Pakets darin besteht, die Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Gase zu fördern, wird es sich mittelfristig auch positiv auf die Energieversorgungssicherheit und die Gaspreise auswirken. Das liegt daran, dass erneuerbare Gase innerhalb der EU erzeugt werden können und somit zu einer Verringerung der Importabhängigkeit führen.

Ein integrierter Gasmarkt ermöglicht den Verbrauchern den Zugang zu dem günstigsten Gas, das auf dem Markt verfügbar ist. Das Gleiche gilt für Biomethan, Wasserstoff und andere erneuerbare und CO2-arme Gase, womit sichergestellt wird, dass die Verbraucher geschützt sind und die Möglichkeit haben, den Versorger zu wechseln, um kosteneffiziente Entscheidungen zu treffen, die zu geringen CO2-Emissionen führen. Das Legislativpaket wird es ermöglichen, die Unterschiede bei den Erzeugungskosten in der EU auszunutzen, damit sich in einem fairen Wettbewerb die kostengünstigsten Produktionsmittel durchsetzen. Dabei muss das Potenzial des Marktes zur Senkung der Erzeugungskosten ausgeschöpft werden.

Mit dem Paket soll die Resilienz des europäischen Gassystems und die Versorgungssicherheit erhöht werden, indem der Geltungsbereich der Verordnung über die Gasversorgungssicherheit erweitert wird. Die Kommission schlägt vor, den Geltungsbereich der Verordnung auf erneuerbare und CO2-arme Gase im Erdgasnetz auszuweiten und gleichzeitig neue Bestimmungen zur Cybersicherheit aufzunehmen, um die dauerhafte Sicherheit des europäischen Energiesystems zu gewährleisten. Darüber hinaus zielt dieses Legislativpaket darauf ab, durch neue Regelungen und Klarstellungen zu Kontrollen und Entschädigungskosten die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu aktivieren. Schließlich wird die Verordnung über die Versorgungssicherheit auch überarbeitet, um zur rechtzeitigen Erkennung und zur Vermeidung von Risiken auf regionaler Ebene eine wirksamere Gasspeicherung zu ermöglichen. Unter anderem sollen Maßnahmen wie verschiedene Formen der gemeinsamen Beschaffung von Gasvorräten in Notsituationen, z. B. im Falle einer Versorgungskrise in der EU, aktiviert werden können.

Die Maßnahmen werden dazu beitragen, zu Beginn der Heizperiode in der EU hohe Speichermengen sicherzustellen. Je größer die gespeicherten Gasmengen sind, desto mehr kann die EU vorübergehende Engpässe bei der Gasversorgung oder Engpässe bei anderen Primärenergiequellen kompensieren.

Schließlich wird die Einführung von innerhalb der EU erzeugten erneuerbaren und CO2-armen Gasen die Abhängigkeit Europas von Importen fossiler Brennstoffe verringern, die Auswirkungen von Schocks auf dem Weltmarkt abmildern und so die Resilienz des Energiesystems der EU stärken.

Wie wird das Paket den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur ermöglichen?
Mit diesem Paket soll ein Wasserstoffmarkt mit einer zweckmäßigen Infrastruktur und grenzüberschreitender Koordinierung geschaffen werden, einschließlich Verbindungsleitungen, in denen Wasserstoff kosteneffizient aus Gebieten, in denen er leicht aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden kann, zu den Industriekunden transportiert wird, die ihn benötigen. Bestehende Erdgasnetze können teilweise für den Wasserstofftransport umgewidmet werden, was im Vergleich zu neuen Infrastrukturen erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringt.

Angesichts des neuartigen und lokalen Charakters der Erzeugung und des Verbrauchs von Wasserstoff in den Frühphasen müssen wir die Bildung natürlicher Monopole vermeiden. In dem Paket werden Vorschriften für den Betrieb und die Finanzierung von Wasserstoffnetzen, über die Transparenz von Gasqualitätsparametern und Wasserstoffbeimischungen, über die Umwidmung von Erdgasnetzen für den Transport von Wasserstoff sowie über die Entflechtung und den diskriminierungsfreien Netzzugang vorgeschlagen. Dadurch werden die richtigen Rahmenbedingungen für Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur und die Entwicklung eines wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarkts geschaffen. Um eine optimale Entwicklung und Verwaltung des Wasserstoffnetzes der EU zu gewährleisten und den grenzüberschreitenden Handel und die grenzüberschreitende Versorgung mit Wasserstoff zu erleichtern, wird ein Europäisches Netz der Wasserstoffnetzbetreiber (ENNOH) eingerichtet.

Warum schlägt die Kommission die Einführung eines Zertifizierungssystems für CO2-armen Wasserstoff und daraus hergestellte synthetische Kraftstoffe vor?

Derzeit entsteht eine Projektpipeline für die Erzeugung erneuerbarer und CO2-armer Gase in Europa, und die Verbraucher müssen zwischen den verfügbaren Gasen unterscheiden können. Die Zertifizierungsvorschriften für CO2-armes Gas und seine Derivate werden die im Juli vorgeschlagenen Zertifizierungssysteme für erneuerbare Brennstoffe und Gase ergänzen und sowohl für die importierte als auch für die einheimische Erzeugung gelten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und eine Verlagerung von CO2-Emissionen zu vermeiden.

Die Entwicklung eines internationalen Rahmens für die Schaffung eines globalen Marktes für wasserstoffbasierte Lösungen, einschließlich harmonisierter Sicherheits- und Umweltstandards, ist für die Bemühungen der EU um eine Führungsrolle bei der Energiewende von entscheidender Bedeutung. Die EU steht bereits in engem Kontakt mit vielen unserer internationalen Partner, um das weitere Vorgehen zu ermitteln, und zwar sowohl auf bilateraler Ebene als auch in multilateralen Foren wie dem Wasserstoffforum der Ministerkonferenz für saubere Energie, der Internationalen Partnerschaft für Wasserstoff und Brennstoffzellen (IPHE) und der Internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA).

Was ist unter einer integrierten Netzplanung zu verstehen und wie wird sie sich auf die Entwicklung erneuerbarer und CO2-armer Gase auswirken?

Integrierte Netzplanung bedeutet, dass es auf nationaler Ebene weiterhin zwei getrennte Netzpläne für Gas und Strom geben kann, beide jedoch auf der Grundlage eines gemeinsamen Szenarios für Strom, Gas und Wasserstoff entwickelt werden müssen. Dies ist auf EU-Ebene bereits der Fall und trägt dazu bei, dass es künftig eine gemeinsame Vision für die verschiedenen Energieträger geben wird. Mit dem Legislativpaket werden eine zusätzliche nationale Netzplanung für Wasserstoff und ein EU-weiter zehnjähriger Netzentwicklungsplan eingeführt. Letzterer umfasst die Modellierung eines integrierten Netzes, baut auf nationalen Wasserstoffnetzplänen, nationalen Investitionsplänen und grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen auf und dient auch der Ermittlung von Investitionslücken, insbesondere in Bezug auf grenzüberschreitende Kapazitäten.

Gleichzeitig wird die Integration auch vertikal stattfinden, da die Verteilernetzbetreiber und die Betreiber von Fernwärmeinfrastruktur für die Ausarbeitung des Plans relevante Informationen austauschen müssen. Der Plan sollte außerdem gewährleisten, dass es nicht zu verlorenen Vermögenswerten kommt, für Transparenz in Bezug auf Teile des Netzes sorgen, die nicht mehr benötigt werden und künftig für den Wasserstofftransport genutzt werden könnten, sowie Angaben zur optimalen Größe und zum optimalen Standort von Strom-zu-Gas-Anlagen wie Elektrolyseuren enthalten. Dies wird zur Integration erneuerbarer und CO2-armer Gase beitragen.

Wie wird mit dem Legislativpaket den Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung getragen?
Damit neue Gase in vollem Umfang zur Energiewende beitragen können, sollten die Vorschriften für den Endkundenmarkt dafür sorgen, dass sich die Kunden für nachhaltige und CO2-arme Optionen entscheiden können, Hindernisse für einen Versorgerwechsel auf ein Minimum reduzieren und die Einbindung und den Schutz der Kunden erhöhen. Derzeit weisen die Gasendkundenmärkte ein hohes Maß an Konzentration und ein geringes Maß an neuen Markteintritten und Innovationen auf. Dies verhindert, dass die Kunden von einem offenen Wettbewerb profitieren. Um informierte Entscheidungen zu treffen, benötigen die Kunden ausreichende Informationen über ihren Energieverbrauch und die Herkunft der Energie sowie effiziente Instrumente, um am Markt teilnehmen zu können.

Die Vorschläge entsprechen zu einem großen Teil den Bestimmungen zum Verbraucherschutz und zur Stärkung der Rolle der Verbraucher im Elektrizitätssektor, soweit sie sich an den Gasmarkt anpassen lassen. Die neuen Vorschriften gewährleisten, dass die Verbraucher leichter den Versorger wechseln und wirksame Preisvergleichsinstrumente nutzen können, eine genaue, faire und transparente Abrechnung erhalten, einen besseren Zugang zu Daten und neuen intelligenten Technologien haben, als aktive Kunden handeln und sich an Bürgerenergiegemeinschaften auf der Grundlage gleicher Wettbewerbsbedingungen beteiligen können.

Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten geeignete und notwendige Maßnahmen ergreifen, um schutzbedürftige und von Energiearmut betroffene Kunden unter anderem durch Verbesserungen der Energieeffizienz und über die Systeme der sozialen Sicherheit zu schützen und zu unterstützen. Diese Kunden sollten in vollem Umfang von der Entwicklung des Marktes für dekarbonisiertes Gas profitieren können.

Wie wird das Paket die Funktionsweise der Speicherung in der EU verbessern und die gemeinsame Beschaffung strategischer Vorräte erleichtern?
Das Paket enthält Bestimmungen über die effiziente Nutzung der Gasspeicherung und über die freiwillige gemeinsame Beschaffung. Die Mitgliedstaaten nehmen in ihre gemeinsame Risikobewertung auf regionaler Ebene eine Analyse ihrer Speichermengen und der potenziellen Risiken im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit auf, auch wenn sich die Speicherung im Eigentum von Unternehmen aus Drittländern befindet. Sobald Risiken ermittelt werden, müssen die Mitgliedstaaten aus einer Reihe von Optionen, darunter Verpflichtungen zu einer Mindestspeicherung sowie Ausschreibungen und Versteigerungen, mögliche Gegenmaßnahmen auswählen und ergreifen. Die Mitgliedstaaten müssen sich auf die Verfahren zur Aktivierung dieser Maßnahmen und die gemeinsame Finanzierung einigen.

Sie werden von einem erleichterten grenzüberschreitenden Gashandel und von einem transparenten grenzüberschreitenden Zugang zu Speicheranlagen profitieren.

Mitgliedstaaten, die dies wünschen, können nach den Bestimmungen des Vorschlags auch einen Mechanismus für die freiwillige gemeinsame Beschaffung strategischer Gasvorräte, die im Notfall freigegeben werden könnten, durch die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) einrichten. Der freiwillige Mechanismus sollte mit den Energiemarkt- und Wettbewerbsregeln im Einklang stehen und zu einem späteren Zeitpunkt anderen interessierten Mitgliedstaaten offenstehen.

Darüber hinaus hat die Kommission bereits die Einrichtung neuer grenzüberschreitender regionaler Gruppen für Gasversorgungsrisiken vorgeschlagen, die diese Risiken in der gesamten EU analysieren sollten. Die Gruppen werden die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer Präventions- und Notfallpläne beraten und die Rolle der Gasspeicherung in den Vordergrund rücken. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.01.22
Newsletterlauf: 17.03.22


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