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Emissionsfreier & dekarbonisierten Gebäudebestand


Die erste und dringendste Priorität bleibt die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der EU
Fragen und Antworten zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen



Der größte Teil des Energieverbrauchs in Europa ist auf Gebäude zurückzuführen. Mit einer Steigerung ihrer Energieeffizienz würden die Emissionen gesenkt, die Energiearmut bekämpft, die Anfälligkeit der Menschen gegenüber steigenden Energiepreisen verringert sowie die wirtschaftliche Erholung und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt. Die im Oktober 2020 vorgestellte Strategie für eine Renovierungswelle (MEMO) enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, die jährliche Quote der energetischen Renovierungen bis 2030 mindestens zu verdoppeln.

Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist ein wesentliches Element dieser Strategie. Damit wird der bestehende Rechtsrahmen modernisiert, um ehrgeizigeren Zielen und dringenderen Erfordernissen in den Bereichen Klimaschutz und Soziales gerecht zu werden, und gleichzeitig den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität einzuräumen, um den Unterschieden im Gebäudebestand innerhalb Europas Rechnung zu tragen.

In der überarbeiteten Richtlinie wird dargelegt, wie Europa bis 2050 zu einem emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand gelangen kann. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Renovierungsquote erhöhen, insbesondere in Bezug auf die in den einzelnen Mitgliedstaaten am schlechtesten abschneidenden Gebäude. Die Modernisierung des Gebäudebestands wird diesen resilienter und zugänglicher machen. Dies trägt zu einer besseren Luftqualität bei und fördert die Digitalisierung der Energiesysteme für Gebäude sowie den Ausbau der Infrastruktur für nachhaltige Mobilität. Entscheidend dabei ist, dass die überarbeitete Richtlinie eine gezieltere Finanzierung von Investitionen im Gebäudesektor ermöglicht und andere EU-Instrumente zur Unterstützung schutzbedürftiger Verbraucher und zur Bekämpfung der Energiearmut ergänzt.

Im Einklang mit der Renovierungswelle werden mit diesem Vorschlag EU-weite Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz der am schlechtesten abschneidenden Gebäuden eingeführt, wobei es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, zusätzlich eigene Normen festzulegen. Der Vorschlag enthält unter anderem Definitionen für emissionsfreie Gebäude, umfassende Renovierungen und Hypothekenportfoliostandards. Er führt "Gebäuderenovierungspässe" ein und erleichtert die Verwendung neuer Kennzahlen für die Gesamtenergieeffizienz, u. a. des Endenergieverbrauchs und der Lebenszyklus-CO2-Emissionen. Darüber hinaus werden weitere nichtwirtschaftliche Hindernisse für energetische Renovierungen behandelt und zuverlässige Gebäudeinformationsinstrumente für die Bürgerinnen und Bürger sowie Daten für die Öffentlichkeit bereitgestellt.

Wie werden mit der Überarbeitung andere Legislativvorschläge des Pakets "Fit für 55" unterstützt?
Die Analyse im EU-Klimazielplan hat ergeben, dass eine deutliche Verringerung der Emissionen neuer und bestehender Gebäude für die Verwirklichung der Dekarbonisierungsziele der EU für 2030 und 2050 von entscheidender Bedeutung ist. Um diese Verringerung zu erreichen, sind Rechtsvorschriften erforderlich, damit Gebäude so wenig Energie wie möglich verbrauchen, wobei den Kosten für CO2-Emissionen im Energiemix Rechnung zu tragen ist und Investitionen in Renovierungen finanziell unterstützt werden sollten. Dies soll sowohl mit der Überarbeitung als auch dem neuen Emissionshandelssystem (EHS) für Gebäude und Straßenverkehr sowie dem Klima-Sozialfonds, die in dem im Juli 2021 vorgelegten Paket "Fit für 55" vorgeschlagen wurden, erreicht werden.

Alle drei Vorschläge sind sorgfältig aufeinander abgestimmt, damit die erforderlichen Emissionsreduktionen auf effiziente Weise erreicht werden können, wobei die Renovierungen entgegenstehenden Hindernisse innerhalb und außerhalb des Marktes gemeinsam zu bewältigen sind. Das neue EHS schafft wirtschaftliche Anreize für die Dekarbonisierung von Gebäuden und generiert Einnahmen für die öffentliche Unterstützung insbesondere schutzbedürftiger Haushalte. Mit der überarbeiteten EPBD werden nichtwirtschaftliche Hindernisse beseitigt und eine langfristige Nachfrage sichergestellt. Dies wird die Industrie zu Innovationen anregen, die Renovierungskosten senken und gleichzeitig die Mobilisierung gezielter Finanzmittel unterstützen.

Die EPBD wird darüber hinaus die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, die verbesserten nationalen Zielvorgaben im Rahmen der überarbeiteten Lastenteilungsverordnung zu erreichen, und zur Verwirklichung der in der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie (EED) festgelegten allgemeinen Energieeffizienzziele beitragen. Der EPBD-Vorschlag wird auch die Integration erneuerbarer Energien in Gebäuden fördern und die Erreichung des für 2030 angestrebten indikativen Ziels für den Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden, das bei der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) festgelegt wurde, unterstützen. Mit den Bestimmungen zur Elektromobilität wird die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ergänzt.

Wie wird der Vorschlag den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, die für die Wärmeversorgung von Gebäuden verwendet werden, unterstützen?
Im EU-Klimazielplan wird hervorgehoben, dass zur Gewährleistung der Dekarbonisierung des Gebäudesektors fossile Brennstoffe für die Wärmeversorgung bis 2040 schrittweise abgeschafft werden müssen, wenn die direkten Emissionen des Gebäudesektors bis dahin um etwa 80-89 Prozent zurückgehen sollen. Um die rasche Einführung von Heizungsanlagen ohne direkte Emissionen zu fördern, enthält der EPBD-Vorschlag die Anforderung, dass emissionsfreie Gebäude vor Ort keine CO2-Emissionen erzeugen dürfen.

Da die Lebensdauer von Heizungsanlagen etwa 20 Jahre beträgt, ist in der EPBD vorgesehen, dass mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel ab 2027 nicht mehr für eine öffentliche Unterstützung in Betracht kommen. Der EPBD-Vorschlag sieht zwar kein Ausstiegsdatum für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel auf EU-Ebene vor, doch wird mit ihm eine klare Rechtsgrundlage für nationale Verbote eingeführt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Anforderungen an Wärmeerzeuger auf der Grundlage der Treibhausgasemissionen oder der Art des verwendeten Brennstoffs festzulegen. Mehrere Mitgliedstaaten halten solche Maßnahmen für entscheidend dafür, dass die Dekarbonisierung des Gebäudebestands verwirklicht und Luftqualität und Gesundheit verbessert werden können.

Was sind die Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz und für welche Gebäude werden sie gelten?
Die EU-Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz sind ein System, nach dem die Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz, d. h. Gebäude, deren Effizienzklasse im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz mit G oder F angegeben ist, renoviert werden müssen. Bei den in die Klasse G eingestuften Gebäuden handelt es sich um die 15 Prozent der Gebäude eines jeden Landes, die in Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz am schlechtesten abschneiden, während die übrigen Gebäude anteilig auf die anderen Klassen zwischen G und A verteilt werden, wobei emissionsfreie Gebäude in die Klasse A eingestuft werden. Insbesondere öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude müssen renoviert werden und sich bis spätestens 2027 mindestens auf das Gesamtenergieeffizienzniveau F und bis spätestens 2030 auf das Niveau E verbessern. Wohngebäude sollten so renoviert werden, dass sie bis 2030 statt in die Klasse G mindestens in die Klasse F und bis 2033 mindestens in die Klasse E eingestuft werden. Auf ihrem Weg zur Verwirklichung eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 müssen die Mitgliedstaaten dann im Rahmen neuer nationaler Gebäuderenovierungspläne spezifische Zeitpläne für die Erreichung höherer Gesamtenergieeffizienzklassen festlegen. Sie sind auch befugt, im Einklang mit ihren nationalen Gebäuderenovierungsplänen nationale Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz festzulegen.

Was sind Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und wie werden sie verwendet?
Der EPBD-Vorschlag enthält Maßnahmen, um die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (im Folgenden "Energieausweise") deutlich klarer, zuverlässiger und sichtbarer zu machen. Sie sollen leicht verständliche Informationen über die Gesamtenergieeffizienz und andere wichtige Gebäudeeigenschaften für Gebäudeeigentümer, Finanzinvestoren und Behörden enthalten. Seit ihrer Einführung im Jahr 2002 haben sich die Qualität und die Zuverlässigkeit der Energieausweise stetig verbessert. Allerdings gibt es bekannte Probleme in Bezug auf die Qualität der Verfahren und insbesondere den wahrgenommenen Mangel an Kohärenz.

Mit den in der EPBD vorgeschlagenen Maßnahmen wird klarer definiert, wie ein hochwertiger Energieausweis aussehen muss, welchen Zweck er hat und wie er ausgestellt werden sollte. Die Kontrollmechanismen und die Sichtbarkeit der Energieausweise in der Immobilienwerbung werden verbessert. Die EPBD enthält eine Vorlage für Energieausweise mit einer Mindestanzahl gemeinsamer Indikatoren für Energie und Treibhausgasemissionen, die durch eine Reihe freiwilliger Indikatoren, z. B. Ladepunkte, Luftqualität in Innenräumen und Treibhauspotenzial auf der Grundlage der Lebenszyklus-CO2-Emissionen des Gebäudes, ergänzt werden.

Eine Einstufung in die Klasse A sollte emissionsfreien Gebäuden vorbehalten sein, während in die Klasse G die 15 Prozent der Gebäude jedes Landes eingestuft werden, die die schlechteste Gesamtenergieeffizienz aufweisen, wobei die übrigen Gebäude des Landes anteilig auf die Klassen dazwischen verteilt werden sollten. Damit wird ein klareres und einfacheres System zur Einstufung von Gebäuden möglich, das gleichzeitig flexibel ist und an die nationalen Merkmale des Gebäudebestands angepasst werden kann. Energieausweise werden so auch grenzübergreifend einfacher zu verstehen sein. Schließlich umfasst die Überarbeitung auch gemeinsame Anforderungen an die Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die Bereitstellung des öffentlichen Zugangs zu diesen Datenbanken. Dies wird die Qualität der verfügbaren Informationen verbessern und die Arbeit von Behörden und Finanzinstituten erleichtern.

Wird dieser Vorschlag zu höheren Kosten für Hauseigentümer oder die Industrie führen?
Energetische Renovierungen zahlen sich im Laufe der Zeit von selbst aus, da die Energierechnungen niedriger ausfallen und die dadurch erzielten Einsparungen in der Regel die für die Verbesserung der Gesamteffizienz eines Gebäudes erforderlichen Investitionen um eine Vielfaches übertreffen. Dennoch werden aufgrund einer Vielzahl von Hindernissen im Vorfeld häufig keine energetischen Renovierungen durchgeführt. Dies kann dazu führen, dass Hauseigentümer und Mieter höhere Energiekosten haben und anfälliger gegenüber steigenden Energiepreisen sind. Insbesondere trifft das auf diejenigen zu, die in den Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz leben und häufig auch über weniger Kapital verfügen, um Verbesserungen der Energieeffizienz finanzieren zu können.

Durch ein besonderes Augenmerk auf Renovierungshindernissen sollen mit dem vorliegenden Vorschlag die Kosten dieser Hauseigentümer und Mieter gesenkt werden. Dazu wird der Schwerpunkt auf Gebäude gelegt, deren Renovierung am kosteneffizientesten ist und die größten Einsparungen in Bezug auf Energieverbrauch, CO2-Preis, Steuern und Tarife bewirkt. Ein Haus der Gesamtenergieeffizienzklasse G verbraucht im Durchschnitt etwa zehnmal mehr Energie als ein Niedrigstenergiegebäude oder ein emissionsfreies Gebäude. Die Modernisierung dieser Gebäude durch Renovierung auf die Gesamtenergieeffizienzklasse F führt in der gesamten EU zu jährlichen Energieeinsparungen zwischen 4,6 und 6,2 Mio. t RÖE. Eine Modernisierung auf die Energieeffizienzklasse E wird noch einmal etwa zwei Drittel mehr Energieeinsparungen bewirken.

Nach dem Vorschlag der Kommission beträfe die Renovierung von im Energieausweis in die Klasse G eingestuften Gebäuden zur Erreichung der Klasse F etwa 30 Mio. Gebäudeteile. Die Kommission hilft bei der Mobilisierung von Finanzmitteln für die anfänglichen Investitionskosten für diese Gebäudeteile, wobei für die Umsetzung der Mindestnormen an die Gesamtenergieeffizienz bis 2030 bis zu 150 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stehen.

Die Finanzmittel stammt aus verschiedenen Quellen, u. a. dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds und der Aufbau- und Resilienzfazilität, insbesondere dank der in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen stark vertretenen Leitinitiative "Renovieren". Auch der vorgeschlagene neue Klima-Sozialfonds wird 72,2 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt für den Zeitraum 2025-2032 mobilisieren, um insbesondere die Haushalte in den Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz, zu unterstützen. Um eine effiziente Kombination von öffentlicher und privater Finanzierung zu ermöglichen, arbeitet die Kommission auch daran, den Rahmen für staatliche Beihilfen besser auf die Anforderungen der EU-weiten Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz auszurichten.

Auch die nationalen Gebäuderenovierungspläne müssen sicherstellen, dass ausreichende Mittel und Unterstützung vorhanden sind, um auf nationaler Ebene Finanzmittel bereitzustellen und private Investitionen zu mobilisieren.

Wird durch die Überarbeitung der EPBD eine Aufstockung der Mittel für energetische Renovierungen gefördert?
Fehlende Finanzmittel sind eines der größten Hindernisse für die Gebäuderenovierung. Eines der Ziele der neu eingeführten nationalen Gebäuderenovierungspläne (National Building Renovation Plans – NBRPs) besteht darin, eine kohärente Mittelverwendung zu gewährleisten, die Schlüsselbereiche zu ermitteln und die am besten geeigneten Instrumente zu schaffen. Im Rahmen der Pläne wird darauf geachtet werden, die Verringerung der Zahl der von Energiearmut betroffenen Menschen und des Anteils der Bevölkerung mit unangemessenem Wohnraum (z. B. mit undichten Wänden oder Dächern) zu überwachen. Die Pläne werden einen Überblick über die nationalen Strategien und Maßnahmen zur Stärkung und zum Schutz schutzbedürftiger Haushalte, zur Verringerung der Energiearmut und zur Gewährleistung der Erschwinglichkeit von Wohnraum geben.

Auf EU-Ebene gibt es mehrere Finanzierungsquellen, aus denen Renovierungen unterstützt werden können, u. a. den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds und die Aufbau- und Resilienzfazilität, insbesondere dank der in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen stark vertretenen Leitinitiative "Renovieren". Auch der vorgeschlagene neue Klima-Sozialfonds wird 72,2 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt für den Zeitraum 2025-2032 mobilisieren, um insbesondere die Haushalte in den Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz, zu unterstützen. Diese Mittel sollten von den Mitgliedstaaten entsprechend aufgestockt werden. Die Mitgliedstaaten werden ferner aufgefordert, Instrumente einzuführen, die es ermöglichen, private Investitionen attraktiver zu machen und so zu lenken, dass sie in die benötigten Renovierungen fließen.

Um eine effiziente Kombination von öffentlicher und privater Finanzierung zu ermöglichen, hebt die Kommission die Notwendigkeit technischer Unterstützung hervor und arbeitet auch daran, den Rahmen für staatliche Beihilfen besser auf die Anforderungen der überarbeiteten EPBD, insbesondere die EU-weiten Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz, auszurichten. Parallel dazu überprüft die Kommission derzeit die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, auch im Hinblick auf staatliche Beihilfen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Um oberflächliche Renovierungen zu vermeiden, enthält die EPBD eine Definition des Begriffs "umfassende Renovierung". Dies ermöglicht die gezielte Ausrichtung auf Renovierungsvorhaben und Förderprogramme, die hohe Energieeinsparungen bewirken, und von höheren finanziellen Anreizen und technischen Unterstützungsmaßnahmen profitieren werden. Die private Finanzierung wird auch durch verbesserte Informationsinstrumente unterstützt, insbesondere durch den Renovierungspass, den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz und die Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Dies wird Finanzinvestoren dabei helfen, die Vorteile der Dekarbonisierung von Gebäuden zu monetarisieren, und Haushalte oder kommerzielle Akteure dabei unterstützen, die wirtschaftlichen Vorteile von Gebäuderenovierungen und ihre Rückzahlungspläne besser zu berücksichtigen. Es werden neue "Hypothekenportfoliostandards" eingeführt, um Kreditgebern Anreize zu bieten, die Gesamtenergieeffizienz ihres Gebäudeportfolios zu verbessern, und potenzielle Kunden zu ermutigen, ihre Immobilien energieeffizienter zu gestalten.

Wie wird bei der Überarbeitung der EPBD die Verwendung nachhaltiger Baustoffe berücksichtigt?
Der Bausektor steht vor der Herausforderung, Menschen Zugang zu erschwinglichem und besserem Wohnraum zu verschaffen und gleichzeitig die Umweltauswirkungen von Neubauten oder größeren Renovierungen zu verringern. Dieser Vorschlag ist ein erster Schritt zur Verringerung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Gebäuden.

Die EPBD wird die während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes entstehenden CO2-Emissionen angehen und daher verbindlich vorschreiben, dass diese Daten für Neubauten berechnet und offengelegt werden müssen, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu informieren und zu sensibilisieren. Dieser Ansatz baut auf den Erfahrungen mehrerer Mitgliedstaaten auf und wird schrittweise eingeführt (angefangen bei großen Gebäuden mit mehr als 2000 Quadratmetern ab 2027 und nach 2030 für alle Gebäude), damit genügend Zeit bleibt, bis Daten zur Verfügung stehen.

Emissionen, die bei der Herstellung und dem Transport von Baustoffen sowie beim Bau, der Instandhaltung und dem Rückbau eines Gebäudes entstehen, werden als "verbaute CO2-Emissionen" bezeichnet. CO2-Emissionen im Zusammenhang mit der Nutzungsphase des Gebäudes sind "betriebsbedingte" CO2-Emissionen. Gute Entscheidungen über effiziente Bauweisen und Baustoffe können enorme Auswirkungen sowohl auf die betriebsbedingten als auch auf die verbauten CO2-Emissionen haben. Deshalb geht es bei diesem Vorschlag nicht nur um die Steigerung der Energieeffizienz und die Senkung betriebsbedingter CO2-Emissionen, sondern auch darum, in einem neuen zukunftsorientierten Ansatz Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit zu vereinen.

Wie wird mit der Überarbeitung der EPBD die Nutzung von Elektrofahrzeugen und Fahrrädern unterstützt?
Der Aufbau der Infrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen muss entsprechend der erwarteten Zunahme der Elektrofahrzeugflotte auf den Straßen der EU, die bis 2030 voraussichtlich mindestens 30 Millionen Fahrzeuge erreichen wird, beschleunigt werden. Im Vorschlag für eine Verordnung zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wird ein Ziel für die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur festgelegt, und die überarbeitete EPBD ergänzt diese Verordnung durch Anforderungen an die Ladeinfrastruktur in Privatgebäuden, zu Hause oder am Arbeitsplatz, wo die Fahrzeuge hauptsächlich aufgeladen werden dürften.

Der Vorschlag verpflichtet die Mitgliedstaaten ferner, Hindernisse für die Errichtung von Ladepunkten für Bewohner in Mehrfamilienhäusern zu beseitigen. Im EPBD-Vorschlag wird auch auf ein weiteres wichtiges Hindernis für eine nachhaltige Mobilität – das Fehlen sicherer Fahrradabstellplätze – eingegangen, indem Anforderungen in Bezug auf Parkplätze in neuen und renovierten Gebäuden und in bestehenden großen Nichtwohngebäuden eingeführt werden.

Mit dem EPBD-Vorschlag wird die Anforderung eingeführt, dass die Ladepunkte intelligentes Laden unterstützen sollen, was auch mit dem Vorschlag für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Einklang steht. Durch intelligentes Laden können Autos dann geladen werden, wenn die Energiepreise niedrig oder erneuerbare Energien reichlich vorhanden sind. Im Zuge der technologischen Weiterentwicklung wird es auch möglich sein, Strom wieder ins Netz einzuspeisen und die Fahrzeugbatterie als Speicheranlage zu nutzen. Intelligentes Laden erleichtert die Integration erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie in das Netz und trägt zur Dekarbonisierung des Energiesystems bei.

Wie trägt die EBPD dazu bei, die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden zu steigern?
Nach der überarbeiteten EPBD müssen ab 2030 in allen neuen Gebäuden, sofern dies technisch machbar ist, 100 Prozent des Energieverbrauchs am Standort durch erneuerbare Energien gedeckt werden, wobei dies für öffentliche Gebäude bereits früher (ab 2027) vorgesehen ist. Die Mitgliedstaaten sollten Strategien und Maßnahmen im Hinblick auf einen vollständigen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden bis 2040 planen. Durch die Überarbeitung der EPBD wird in den Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz auch die Integration erneuerbarer Energien stärker ins Blickfeld gerückt. Das neue Format für Energieeffizienzausweise sieht vor, dass die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, ihr Umfang im Vergleich zum Bedarf des Gebäudes und ihr Beitrag zur Verbesserung der Gesamtemissionen des Gebäudes deutlich hervorgehoben werden. Schließlich wird im Rahmen der Überarbeitung die Berücksichtigung erneuerbarer Energiequellen bei der Berechnung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes verbessert, insbesondere wenn ein Gebäude Teil eines größeren Energienetzes z. B. eines Fernwärme- oder Fernkältesystems, ist.

Wie werden durch die Überarbeitung der EPBD die Raumluftqualität und die Raumklimaqualität verbessert?
Die Mitgliedstaaten werden weiterhin für die Regulierung der Raumluftqualität und der Raumklimaqualität zuständig sein. Die EPBD unterstützt jedoch hohe Raumklimastandards, indem sie vorschreibt, dass neue emissionsfreie Gebäude mit Mess- und Kontrollvorrichtungen für die Überwachung und Regelung der Raumluftqualität ausgerüstet werden müssen. Dies gilt auch für Gebäude, die größeren Renovierungen unterzogen werden.

Diese Geräte werden die technischen Systeme des Gebäudes überwachen und regeln, um sicherzustellen, dass diese optimal funktionieren und die hinsichtlich der Raumluftqualität erforderlichen Bedingungen bei maximaler Effizienz gewährleisten. Die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und der Intelligenzfähigkeitsindikator werden gewährleisten, dass Gebäude, in denen Systeme zur Steuerung und Überwachung der Raumluftqualität installiert sind, Sichtbarkeit erhalten.

Wie kommen die Mitgliedstaaten ihren derzeitigen Verpflichtungen und langfristigen Renovierungsstrategien nach?
Die bei der Kommission eingegangenen langfristigen nationalen Renovierungsstrategien zeigen, dass die Länder in der Regel über Maßnahmen verfügen, um den Zugang zu Finanzmitteln, technische Unterstützung, die Förderung von Beratungsinstrumenten wie zentralen Anlaufstellen, die Bekämpfung der Energiearmut und bessere Informationen zu erleichtern. Die Analyse zeigt jedoch auch, dass die Maßnahmen häufig nicht zielgerichtet oder detailliert genug sind, um die bereitgestellten Daten vergleichen und Gewissheit über den Grad ihrer Wirksamkeit geben zu können. Insbesondere die Vielfalt der verschiedenen nationalen Meilensteine erschwerte die Bewertung des Ambitionsniveaus dieser Strategien. Einigen nationalen Strategien fehlte es auch an Ehrgeiz oder klaren finanziellen Zusagen, um das Dekarbonisierungsziel der EU zu erreichen.

Auf der Grundlage dieser Analyse schlug die Kommission vor, den Rahmen für die langfristigen Renovierungsstrategien zu überarbeiten, um mehr Transparenz, eine bessere Vergleichbarkeit sowie bessere Umsetzungs- und Überwachungsverfahren zu fördern und damit die ehrgeizigeren Ziele auf EU-Ebene in Bezug auf die Dekarbonisierung von Gebäuden widerzuspiegeln. Aus diesem Grund hat die Kommission im EPBD-Vorschlag neue Anforderungen vorgeschlagen, darunter die Umwandlung der Strategien in konkrete Aktionspläne mit einer harmonisierten Vorlage, einschließlich nationaler Ziele, die Darlegung des Investitionsbedarfs und der Finanzierungsmaßnahmen, eine bessere Synchronisierung mit dem Rahmen der Governance-Verordnung und verbesserte Verfahren für die Weiterverfolgung der nationalen Pläne. Letztere umfassen Befugnisse für die Kommission, die nationalen Pläne zu bewerten und geeignete Folgemaßnahmen zu ergreifen, d. h. beispielsweise länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu richten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.01.22
Newsletterlauf: 17.03.22


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