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Bekämpfung vermeidbarer Pellet-Verluste


Mikroplastik: Vorschläge gegen unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffpellets
Gemeinsame EU-weite Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betreiber zu schaffen



Die Europäische Kommission schlägt konkrete Maßnahmen vor, um die Verschmutzung der Umwelt durch Mikroplastik über die unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffpellets zu verhindern. Vorsichtsmaßnahmen entlang der gesamten Lieferkette sollen die Freisetzung von Pellets um bis zu 74 Prozent verringern. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: "Mikroplastik ist allgegenwärtig, und wir müssen der Verschmutzung an der Quelle Einhalt gebieten. Deshalb zielt der Vorschlag darauf ab, das Austreten von Kunststoffpellets in unsere Umwelt zu verhindern, um unsere Ökosysteme und unsere Gesundheit zu schützen und Wirtschaftszweige zu unterstützen, die auf gesunde Böden und saubere, kunststofffreie Flüsse und Ozeane angewiesen sind."

Kunststoffpellets sind der Rohstoff für die Herstellung aller Kunststoffe, auch als Kerzen, Noppen und Harzpellets bezeichnet. Bei den meisten Pellets handelt es sich um Mikroplastik mit einer Größe bis zu 5 Millimetern. Während der Herstellung oder anderer Prozesse in der Lieferkette kann ein Teil dieser Pellets in die Umwelt gelangen oder verloren gehen. Derzeitwerden jedes Jahr zwischen 52 und 184 Tausend Tonnen Pellets in die Umwelt freigesetzt, da die gesamte Lieferkette unsachgemäß gehandhabt wird.

Gemeinsame EU-weite Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betreiber zu schaffen.

Bekämpfung vermeidbarer Pellet-Verluste
Der Vorschlag umfasst:

>> Bewährte Praktiken für Betreiber: Je nach Größe der Anlage oder Transporttätigkeit müssen sich die Betreiber an bestimmte bewährte Handhabungspraktiken halten. Diese wurden bereits von Vorreitern umgesetzt.

>> Obligatorische Zertifizierung und Selbsterklärungen: Um die zuständigen nationalen Behörden bei der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, sollten größere Marktteilnehmer ein von einem unabhängigen Dritten ausgestelltes Zertifikat erhalten, während kleinere Unternehmen Selbsterklärungen über ihre Konformität abgeben sollten.

>> Eine harmonisierte Methode zur Schätzung von Verlusten: Um die Betreiber bei der Überwachung ihrer Verluste zu unterstützen und einige der verbleibenden Datenlücken zu schließen, werden die Normungsgremien eine harmonisierte Methodik entwickeln. Sie sollte auch die Rechenschaftspflicht erhöhen, indem das Bewusstsein für die Auswirkungen der verschiedenen Praktiken auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit geschärft wird.

>> Weniger strenge Anforderungen für KMU: Es werden weniger strenge Anforderungen insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.

Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission geht nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten. Nach Annahme und Inkrafttreten der Verordnung beginnt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

Hintergrund
Die Notwendigkeit, die zunehmende Präsenz von Mikroplastik in der Umwelt anzugehen, wurde in der EU-Kunststoffstrategie, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und dem Null-Schadstoff-Aktionsplan, festgestellt.

Zusammen mit den am 25. September 2023 angenommenen Beschränkungen für absichtlich zugesetztes Mikroplastik sind die heute angenommenen Vorschriften die ersten EU-Instrumente, die speziell darauf ausgelegt sind, die Verschmutzung durch Mikroplastik an der Quelle zu bekämpfen und zu dem im Null-Schadstoff-Aktionsplan festgelegten Ziel beizutragen, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30 Prozent zu verringern. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 16.01.24


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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