Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Illegale Inhalte und Desinformation


Gesetz über digitale Dienste: EU-Kommission richtet Auskunftsersuchen an Meta und TikTok
Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind Facebook, Instagram sowie TikTok verpflichtet, alle Bestimmungen des DSA einzuhalten



Die Europäische Kommission hat Meta und TikTok förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) zugestellt. Die Kommission fordert Meta auf, mehr Informationen über die Maßnahmen vorzulegen, die es ergriffen hat, um ihren Verpflichtungen in Bezug auf Risikobewertungen und Risikominderung zum Schutz der Integrität von Wahlen und nach den Terroranschlägen der Hamas in Israel nachzukommen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung und Verstärkung illegaler Inhalte und Desinformation.

Die Kommission fordert TikTok auf, weitere Informationen über die Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen unternommen hat, um seine Verpflichtungen in Bezug auf Risikobewertungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung illegaler Inhalte zu erfüllen. Das betrifft besonders die Verbreitung terroristischer und gewalttätiger Inhalte und von Hassreden, sowie der angeblichen Verbreitung von Desinformation. Darüber hinaus bezieht sich die Anfrage auf die Einhaltung anderer Elemente des DSA durch TikTok, insbesondere in Bezug auf die Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen im Internet.

Nächste Schritte
Meta und TikTok mussten der Kommission bis zum 25. Oktober 2023 die angeforderten Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Krisenreaktion übermitteln und bis zum 8. November 2023 zum Schutz der Integrität der Wahlen (sowie TikTok zum Schutz von Minderjährigen im Internet). Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Meta und TikTok wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA zur Folge haben. Gemäß Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Bei Nichtbeantwortung durch Meta und TikTok kann die Kommission beschließen, die Informationen durch Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die nicht fristgerechte Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen sind Facebook, Instagram sowie TikTok verpflichtet, alle Bestimmungen des DSA einzuhalten, einschließlich der Bewertung und Abschwächung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation und etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 16.01.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen