Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Digitalisierung des Finanzsektors


Digitales Finanzwesen: Neue Strategie der Europäische Kommission ebnet den Weg für eine moderne und gestraffte Datenmeldung an die Aufsichtsbehörden
Bessere Ausgestaltung der Berichtspflichten durch die Entwicklung von Leitlinien auf der Grundlage bewährter Verfahren zur Anwendung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung im Bereich der Finanzberichterstattung an Aufsichtsbehörden



Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie zur Verbesserung und Modernisierung der Finanzberichterstattung in der EU vorgelegt. Mit dieser Strategie will die Kommission erreichen, dass den Aufsichtsbehörden auf EU- und nationaler Ebene genaue, kohärente und zeitnahe Daten gemeldet werden. Gleichzeitig soll der Aufwand, den Finanzinstitute in die Finanzberichterstattung investieren, gesenkt werden. Eine effizientere und flexiblere Aufsicht, die die Stabilität des Finanzsystems, die Marktintegrität und den Anlegerschutz gewährleistet, wird letztendlich allen Bürgern zugute kommen. Außerdem sollen die Unternehmen beim Meldeaufwand soweit möglich entlastet werden.

Diese Strategie wird unmittelbar zu den Zielen der europäischen Datenstrategie und des Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors beitragen, mit dem die digitale Innovation in Europa gefördert werden soll. Darüber hinaus trägt diese Strategie zu den Zielen einer Kapitalmarktunion und zur Verwirklichung eines Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen bei.

Diese Strategie umfasst vier Säulen:
>> Gewährleistung kohärenter und genormter Daten, die auf einer klaren und gemeinsamen Terminologie sowie auf gemeinsamen Normen, Formaten und Regeln beruhen;

>> Erleichterung des Austauschs und der Weiterverwendung gemeldeter Daten zwischen den Aufsichtsbehörden durch Beseitigung ungerechtfertigter rechtlicher und technischer Hindernisse zur Vermeidung doppelter Datenabfragen;

>> Bessere Ausgestaltung der Berichtspflichten durch die Entwicklung von Leitlinien auf der Grundlage bewährter Verfahren zur Anwendung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung im Bereich der Finanzberichterstattung an Aufsichtsbehörden;

>> Einführung gemeinsamer Regeln mit dem Ziel einer besseren Koordinierung und engeren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden und anderen einschlägigen Interessenträgern, damit diese Fachwissen und Informationen austauschen können.

Äußerungen aus dem Kollegium der Kommissionsmitglieder:
Der für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen zuständige Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte hierzu: "Wir wollen die Finanzberichterstattung in der EU effizienter gestalten und dabei die Chancen des digitalen Wandels vollumfänglich nutzen. Diese Strategie ebnet den Weg für eine solide Kontrolle der Risiken, zur Gewährleistung der Finanzstabilität und Marktintegrität sowie zum Schutz der Anleger und Nutzer von Finanzdienstleistungen in der EU. Sie ist auch Teil unseres Beitrags zur weiteren Digitalisierung des europäischen Finanzsektors und zur Förderung von verantwortungsvoller Innovation und von Wettbewerb. Gleichzeitig bringen wir auf internationaler Ebene die Bemühungen um eine globale Datenabgleichung voran, damit die digitale Wirtschaft wirksam, sicher und für alle zugänglich ist."

Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, erklärte: "Die Berichterstattung ist ein Eckpfeiler eines soliden Finanzsektors. Wir wollen die Berichterstattung an die Finanzaufsicht in der EU zukunftsfest machen Die Strategie wird unser derzeitiges System effizienter machen und den Verwaltungsaufwand für Finanzunternehmen verringern. Dies wird dazu beitragen, dass der Finanzdienstleistungssektor der EU weltweit führend bleibt, und die Aufsichtsbehörden dabei unterstützen, die Finanzstabilität aufrechtzuerhalten und die Verbraucher zu schützen."

Hintergrund
Aufsichtsgremien wie die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) verpflichten Finanzunternehmen, Banken und Wertpapierfirmen, bestimmte Informationen an die Aufsichtsbehörden zu melden.

Die Aufsicht über das Finanzsystem der EU ist auf zeitnahe, relevante und hochwertige Daten angewiesen. Die EU-Vorschriften für die Berichterstattung an die Finanzaufsicht und die Art und Weise, wie die Behörden Daten erheben und nutzen, müssen mit den jüngsten Entwicklungen Schritt halten, insbesondere mit der raschen Entwicklung der digitalen Technologien zur Erhebung und Analyse solcher Daten.

Die beschlossene Strategie zielt darauf ab, die Herausforderungen anzugehen, die sich aus dem zunehmenden Volumen und der Komplexität der Daten ergeben, die für die Aufsicht über das Finanzsystem erforderlich sind. In sie eingeflossen sind die Schlussfolgerungen aus einer umfassenden Eignungsprüfung der aufsichtsrechtlichen Berichtspflichten in den EU-Rechtsvorschriften für den Finanzsektor auf. Bei dieser Eignungsprüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die derzeitigen Berichtspflichten im EU-Recht notwendig sind und gewährleisten, dass die Aufsichtsbehörden die erforderlichen Daten erhalten. Es gibt jedoch Ineffizienzen bei den Definitionen in Bezug auf mehrere Berichtspflichten und die Art und Weise, wie Daten erhoben werden.

Die Kommission hat gemeinsam mit den Europäischen Aufsichtsbehörden bereits gezielte Verbesserungen bei der Berichterstattung in verschiedenen sektoralen Vorschriften erzielt, und setzt ihre diesbezüglichen Arbeiten fort. Einige der ermittelten Probleme betreffen jedoch alle Finanzdienstleistungssektoren und werden daher im Rahmen der Querschnittsstrategie behandelt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.01.22
Newsletterlauf: 18.03.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen