Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Rechtsrahmen für Chemikalien


Vorschlag für Reform der Chemikalienbewertung: Schnellere Verfahren, mehr Effizienz
Im Rahmen dieses Pakets "Ein Stoff, eine Bewertung", eines der wichtigsten Ergebnisse der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, werden wichtige Aufgaben auf vier EU-Agenturen übertragen



Mit der Annahme von drei Rechtsvorschlägen will die Kommission die Bewertung chemischer Stoffe in allen EU-Rechtsbereichen straffen. Die Wissensbasis über chemische Stoffe soll gestärkt und das frühzeitige Erkennen neuer chemischer Risiken gewährleistet werden. EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius, zuständig für Umwelt, Ozeane und Fischerei nannte die Vorschläge einen Durchbruch in der Art und Weise, wie wir Daten über Chemikalien sammeln und ihre Sicherheit bewerten. "Durch diese umfassende Reform des EU-Rechtsrahmens für Chemikalien werden Regulierungsmaßnahmen einfacher, schneller und transparenter. Auf diese Weise können wir die Europäer und die Umwelt schneller vor gefährlichen Chemikalien schützen, auch vor neu auftretenden chemischen Risiken. Die Interessenträger werden die Vorhersehbarkeit künftiger Entscheidungen erhöhen, und die EU-Agenturen werden in der Lage sein, die Wirksamkeit ihrer Arbeit zu maximieren und gleichzeitig die Ressourcen zu minimieren."

Paket: "Ein Stoff, eine Bewertung"
Im Rahmen dieses Pakets "Ein Stoff, eine Bewertung", eines der wichtigsten Ergebnisse der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, werden wichtige Aufgaben auf vier EU-Agenturen übertragen. Das soll eine kohärente und transparente Sicherheitsbewertungen von Chemikalien gewährleisten, die in Produkten wie Medizinprodukten, Spielzeug, Lebensmitteln, Pestiziden und Bioziden verwendet werden.

Bürger, Unternehmen und Behörden werden von einem vereinfachten und transparenten Zugang zu Informationen über Chemikalien, von stärker harmonisierten und berechenbaren Verfahren in allen Rechtsvorschriften und von einer größeren Sicherheit der Bewertungen profitieren. Die neuen Maßnahmen werden die Lücke zwischen der Ermittlung eines möglichen Risikos und den erforderlichen Regulierungsmaßnahmen verringern. Letztlich werden diese Maßnahmen zu einem besseren und schnelleren Schutz der Gesundheit und der Umwelt der Menschen führen.

Bessere Prävention durch verbessertes Chemikaliendatenmanagement

Die Vorschläge zielen ab auf:
>> Stärkung der Zusammenarbeit und Konsolidierung der wissenschaftlichen und technischen Arbeit im Bereich Chemikalien in der Europäischen Chemikalienagentur, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der Europäischen Umweltagentur und der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Die Agenturen werden besser gerüstet sein, um Prioritätensetzungen, Zeitpläne, Verfahren und Methoden für die Bewertung von Chemikalien aufeinander abzustimmen. Darüber hinaus können Erkenntnisse, die aus Bewertungen im Rahmen einer Rechtsvorschrift (z. B. über Biozide) gewonnen wurden, für eine andere weiterverwendet werden (z. B. in Spielzeug).

>> Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform und Einführung einer zentralen Anlaufstelle für den Zugang zu Daten über Chemikalien, die sich im Besitz der EU- Agenturen und der Kommission befinden und im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften zusammengestellt wurden. Dazu gehören Daten über Gefahren, physikalisch-chemische Eigenschaften, Vorhandensein in der Umwelt, Emissionen, Verwendungen, ökologische Nachhaltigkeit chemischer Stoffe und laufende Regulierungsverfahren. Die gemeinsame Datenplattform wird bestehende Plattformen wie die Informationsplattform für Chemikalienüberwachung (IPCHEM), das Public Activities Coordination Tool (PACT) und die Suche nach EU-Chemikalienvorschriften (EUCLEF) umfassen. Sie wird ihren Anwendungsbereich auf fast das gesamte Chemikalienrecht der EU ausweiten und sie durch neue Instrumente und Datenbanken ergänzen, z. B. durch ein Verzeichnis menschlicher und umweltbezogener Referenzwerte.

>> Einführung einer systematischen Erhebung von in der EU generierten Biomonitoringdaten für den Menschen, um die politischen Entscheidungsträger über den Gehalt an Chemikalien bei Menschen (z. B. Blut oder Muttermilch) zu informieren. Dies wird dazu beitragen, das Ausmaß der Chemikalienexposition der EU-Bürger besser einzuschätzen.

>> Einrichtung eines Überwachungs- und Prospektivrahmens, um eine frühzeitige Erkennung chemischer Risiken zu ermöglichen, z. B. durch PFAS früh genug, um zu verhindern, dass die Verschmutzung weit verbreitet wird. Sie wird auch eine rasche regulatorische Reaktion ermöglichen und die Auswirkungen der Regulierungsmaßnahmen auf Chemikalien überwachen. Der Rahmen wird u. a. aus einem Frühwarn- und Aktionssystem und einem Rahmen von Indikatoren bestehen.

>> Die Europäische Chemikalienagentur zu ermächtigen, bei Bedarf Daten zu generieren.

>> Gewährleistung der Transparenz wissenschaftlicher Studien über Chemikalien, einschließlich der von Unternehmen in Auftrag gegebenen Studien.

Hintergrund
Dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Global Chemicals Outlook II, 2019) zufolge soll sich die weltweite Chemikalienproduktion bis 2030 verdoppeln, wodurch das Chemikalienrecht der EU wichtiger denn je wird. Um dieser Herausforderung zu begegnen, veröffentlichte die Kommission am 14. Oktober 2020 eine Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit. Sie ist Teil des Null-Schadstoff-Ziels der EU, das eine zentrale Verpflichtung des europäischen Grünen Deals darstellt. Die Chemikalienstrategie zielt darauf ab, die Bürger und die Umwelt besser zu schützen und Innovationen für sichere und nachhaltige Chemikalien zu fördern. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.12.23
Newsletterlauf: 21.03.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen