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Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln


Gesundheit: Erste EU-Liste unverzichtbarer Arzneimittel veröffentlicht
Ein Arzneimittel wird dann als kritisch eingestuft, wenn es für das Angebot einer durchgängig hochwertigen Gesundheitsversorgung und für einen hochgradigen Schutz der öffentlichen Gesundheit in Europa unverzichtbar ist



Bei welchen Arzneimitteln es entscheidend ist, Engpässe zu vermeiden, zeigt eine erste europäische Liste. Die Europäische Kommission hat sie gemeinsam mit der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und den Leitern der Arzneimittelagenturen in den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Sie umfasst mehr als 200 in der Humanmedizin verwendete Wirkstoffe, die in der der EU und im EWR als unverzichtbar gelten. Das bedeutet: stehen sie nicht zur Verfügung, könnte das Patienten erheblichen Schaden zufügen und die Gesundheitssysteme vor ernste Probleme stellen.

"Die Veröffentlichung dieser ersten besonders wichtigen Liste unterstreicht, dass wir proaktiv Präventivmaßnahmen ergreifen und zu unserer gemeinsamen Zusage stehen, allen Bürgerinnen und Bürgern in unserer Union kontinuierlichen Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln zu gewährleisten", sagte Margaritis Schinas, Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise. "Sie bezeugt, dass wir für das einstehen, was wir in der Mitteilung der Kommission über die Bewältigung von Arzneimittelengpässen in der EU und im Vorschlag für eine Reform des Arzneimittelrechts dargelegt haben, und festigt unser Engagement in dieser Sache."

Europäische Gesundheitsunion
Mit der Veröffentlichung setzt die Kommission ihre Zusage aus der Mitteilung zur Bewältigung von Arzneimittelengpässen in der EU um, diese Liste beschleunigt zu erstellen. Sie war erstmals im Vorschlag für eine Reform des EU-Arzneimittelrechts angekündigt worden. Diese Liste spielt eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der EU, im Rahmen der Europäischen Gesundheitsunion dafür zu sorgen, dass die Patientinnen und Patienten die nötigen Medikamente erhalten. Und zwar indem die Versorgungssicherheit gestärkt und Engpässe verhindert werden. Sie ist auch Teil der Bemühungen der EU um eine bessere Resilienz und strategische Autonomie angesichts geopolitischer und unvorhergesehener Herausforderungen.

Kritisches Arzneimittel
Ein Arzneimittel wird dann als kritisch eingestuft, wenn es für das Angebot einer durchgängig hochwertigen Gesundheitsversorgung und für einen hochgradigen Schutz der öffentlichen Gesundheit in Europa unverzichtbar ist.

Methodik
Die Liste wurde gemeinsam mit der EMA und allen EU-Mitgliedstaaten erstellt. Um festzustellen, ob ein Arzneimittel kritisch ist, wurde nach einer strikten Methodik vorgegangen, die zuerst im Rahmen des strukturierten Dialogs der Kommission über die Arzneimittelstrategie entwickelt wurde, der 2021 unter Berücksichtigung der Lehren aus der COVID-19-Pandemie stattfand. Es wurden wichtige Interessengruppen wie Patientenorganisationen, Berufsverbände des Gesundheitswesens und Industrieverbände konsultiert.

Für die Kommission steht eine ununterbrochene Versorgung mit den kritischen Arzneimitteln der Unionsliste an erster Stelle. Sie wird alle nötigen Schritte unternehmen, um Hand in Hand mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Interessenträgern an der Vermeidung von Engpässen zu arbeiten, und notfalls auch weitere Maßnahmen ergreifen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 31.12.23
Newsletterlauf: 21.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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