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EU-Vorschriften über Gleichstellungsstellen


Gleichstellungspaket: Kommission schlägt Stärkung von Gleichstellungsstellen vor, um Diskriminierung zu bekämpfen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über verbindliche Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen




Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge angenommen, um Gleichstellungsstellen zu stärken: Letztere sollen unabhängiger werden und mehr Ressourcen und Befugnisse erhalten, um Diskriminierung in Europa wirksamer bekämpfen zu können. Gleichstellungsstellen sind von zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, Diskriminierungsopfern zu helfen und sicherzustellen, dass die EU-Antidiskriminierungsvorschriften vor Ort umgesetzt werden. Mit den neuen Rechtsvorschriften soll sichergestellt werden, dass Gleichstellungsstellen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten umfassend nutzen können. Dies wird für einen besseren Schutz von Diskriminierungsopfern sorgen und dazu beitragen, Diskriminierung zu verhindern.

Stärkung von Gleichstellungsstellen
Die bestehenden EU-Vorschriften über Gleichstellungsstellen lassen den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Struktur und Arbeitsweise dieser Stellen großen Ermessensspielraum. Aus diesem Grund gibt es insbesondere hinsichtlich Befugnissen, Unabhängigkeit, Ressourcen, Zugänglichkeit und Wirksamkeit der Gleichstellungsstellen erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Die Kommission schlägt daher eine Reihe verbindlicher Vorschriften zur Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen vor:

>> Erweiterte Kompetenzen: Mit den Vorschlägen wird die Zuständigkeit der Gleichstellungsstellen auf zwei bestehende Richtlinien ausgeweitet: die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und die Richtlinie zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit.

>> Unabhängigkeit: Künftig soll rechtsverbindlich sichergestellt werden, dass Gleichstellungsstellen frei von äußeren Einflüssen sind, insbesondere was ihre rechtliche Struktur, ihre Rechenschaftspflicht, ihren Haushalt, ihre Personalausstattung und ihre Verwaltung betrifft.

>> Ausreichende Ressourcen: Die Mitgliedstaaten müssen die Gleichstellungsstellen künftig mit den personellen, technischen und finanziellen Ressourcen ausstatten, die sie benötigen, um alle ihre Aufgaben wirksam erfüllen zu können.

>> Zugang für alle Opfer: Alle Opfer, auch Menschen mit Behinderungen, sollen gleichberechtigten und kostenlosen Zugang zu den Dienstleistungen der Gleichstellungsstellen erhalten. Ferner ist vorgesehen, dass Gleichstellungsstellen Beschwerdeführer über eine vorläufige Bewertung ihres jeweiligen Falls unterrichten müssen.

>> Konsultation im Zuge der Rechtsetzung und Politikgestaltung: Öffentliche Einrichtungen sollen verpflichtet werden, Gleichstellungsstellen rechtzeitig zu konsultieren und ihre Empfehlungen zu Diskriminierungs- und Gleichbehandlungsfragen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen Gleichstellungsstellen mit anderen einschlägigen Interessenträgern zusammenarbeiten, um Wissen weiterzugeben und Synergien zu schaffen.

>> Erweiterte Befugnisse in Diskriminierungsfällen: Gleichstellungsstellen können künftig Diskriminierungsfälle untersuchen, Stellungnahmen abgeben oder verbindliche Entscheidungen erlassen (je nach Wahl des jeweiligen Mitgliedstaats) und bei Diskriminierungsverfahren vor Gericht tätig werden. Gleichstellungsstellen können den Parteien eines Beschwerdeverfahrens auch einen alternativen Streitbeilegungsmechanismus wie ein Schlichtungs- oder Mediationsverfahren vorschlagen.
Sensibilisierung: Die Mitgliedstaaten und Gleichstellungsstellen werden ihre Anstrengungen zur Verhütung von Diskriminierung und zur Förderung der Gleichstellung verstärken.

>> Austausch von Fachwissen: Gleichstellungsstellen werden regelmäßig Berichte über den Stand der Gleichbehandlung und Diskriminierung erstellen und Empfehlungen abgeben können.

Derzeit gibt es keine gemeinsame formelle Überwachung von Gleichstellungsstellen. Dem Vorschlag zufolge wird die Kommission gemeinsame Indikatoren festlegen, um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen zu bewerten und die Vergleichbarkeit der auf nationaler Ebene erhobenen Daten zu gewährleisten. Alle fünf Jahre wird sie einen Bericht über die Lage der Gleichstellungsstellen in der EU vorlegen.

Hintergrund
Die Gleichberechtigung zählt zu den Werten, auf die sich die Union gründet. Verschiedene EU-Rechtsvorschriften verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Gleichstellungsstellen: die Rassismusbekämpfungsrichtlinie (2000/43/EG), die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (2004/113/EG), die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (2006/54/EG) und die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben (2010/41/EU). Die Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) und die Richtlinie zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (79/7/EWG) enthalten keine solchen Bestimmungen.

Gleichstellungsstellen sind öffentliche Einrichtungen, die Diskriminierungsopfer unterstützen und Berichte und Empfehlungen herausgeben. Sie sind Teil des Systems der Kontrolle und Gegenkontrolle in einer gesunden Demokratie. Die Stärkung der Gleichstellungsstellen trägt dazu bei, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung im Alltag zu gewährleisten.

Um die Befugnisse und Arbeitsweise der Gleichstellungsstellen zu stärken, hat die Kommission 2018 eine unverbindliche Empfehlung zu Standards für Gleichstellungsstellen angenommen. Allerdings haben nur einige Mitgliedstaaten zur Beseitigung der in der Empfehlung aufgeführten Probleme Reformen durchgeführt, den meisten Mitgliedstaaten zufolge gab es entweder keinerlei Änderungen, oder es wurden keine größeren Reformen durchgeführt. Im Jahr 2019 waren 59 Prozent der Europäerinnen und Europäer noch immer der Ansicht, dass Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft in ihrem Land weitverbreitet ist. Nach Auffassung der Befragten stellt auch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung (53 Prozent), der Religion (47 Prozent), von Behinderungen (44 Prozent) oder des Alters (40 Prozent) ein Problem dar. Es gibt also ein hohes Maß an Diskriminierung in der EU, und das Wissen der Öffentlichkeit zu den Themen Diskriminierung und Rechte der Opfer ist begrenzt.

Die öffentliche Konsultation im März 2022 bestätigte, dass die Mehrheit der Interessenträger zusätzliche EU-Vorschriften zur Festlegung von Standards für Gleichstellungsstellen befürwortet.

Die Initiative besteht aus zwei im Wesentlichen identischen Richtlinienvorschlägen. Zwei Vorschläge wurden deshalb vorgelegt, weil sechs der von der Initiative betroffenen Richtlinien auf zwei unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen und damit verschiedenen Annahmeverfahren unterliegen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 13.03.23


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