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EU-weites System von Eisenbahnnetzen


Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum: Deutschland muss EU-Regeln ordnungsgemäß umsetzen
Mit der Richtlinie 2012/34/EU sind Wettbewerbsfragen, die Regulierungsaufsicht und der faire und diskriminierungsfreie Zugang zu Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten geregelt



Deutschland setzt die EU-Vorschriften über den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum nicht ordnungsgemäß um. Deshalb erhält es von der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens ein ergänzendes Aufforderungsschreiben. Deutschland hat einige Richtlinienbestimmungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt, die Kommission hatte deshalb bereits am 10. Oktober 2019 ein erstes Aufforderungsschreiben übermittelt. Zwar hat Deutschland einige der im ursprünglichen Aufforderungsschreiben angesprochenen Mängel behoben. Bei der Prüfung der von Deutschland neu notifizierten Rechtsvorschriften durch die Kommission wurden jedoch zusätzliche Bedenken aufgeworfen.

Zeitplan
Deutschland muss nun binnen zwei Monaten auf die Beanstandungen der Kommission reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land richten und so die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten.

Einheitlicher europäischer Eisenbahnraum
Der einheitliche europäische Eisenbahnraum ist ein EU-weites System von Eisenbahnnetzen. Dieses Netz soll die Ausweitung des Eisenbahnsektors auf der Grundlage von Wettbewerb, technischer Harmonisierung und gemeinsamer Entwicklung grenzüberschreitender Verbindungen ermöglichen.

Dies soll zum Teil mit der Richtlinie 2012/34/EU erreicht werden. Darin sind Wettbewerbsfragen, die Regulierungsaufsicht und der faire und diskriminierungsfreie Zugang zu Schieneninfrastruktur und Schienenverkehrsdiensten geregelt.

Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 27.03.24


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