Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen


CETA – ein Handelsabkommen, das neue Standards für den Welthandel setzt
Das Abkommen gibt einen Rahmen vor für die Anerkennung von Qualifikationen bei den reglementierten Berufen, beispielsweise bei Architekten, Wirtschaftsprüfern und Ingenieuren



Am 15. Februar stimmte das Europäische Parlament zu Gunsten des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA). CETA wird neue Möglichkeiten für EU-Unternehmen schaffen, indem es den Handel ankurbeln und die Wirtschaftsbeziehungen stärken wird. Es wird Geschäfte mit Kanada erleichtern, Zölle abschaffen, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen wesentlich verbessern, neue Bereiche des kanadischen Dienstleistungsmarktes öffnen, Investoren verlässliche Bedingungen bieten und 143 hochwertige europäische Lebensmittel aus landwirtschaftlicher Erzeugung mit geografischen Herkunftsangaben schützen. Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), werden zudem davon profitieren, dass künftig Doppelprüfungen entfallen.

Gleichzeitig ist CETA ein fortschrittliches Abkommen, das neue Standards für die Nachhaltigkeitskapitel von Handelsabkommen setzt. Denn im Rahmen von CETA wollen die EU und Kanada positive Wechselwirkungen zwischen Wirtschaftswachstum, sozialer Entwicklung und Umweltschutz erzielen.

Zollabbau in einer Größenordnung von jährlich über 500 Mio. EUR zum Nutzen großer und kleiner Unternehmen
CETA wird den europäischen Unternehmen greifbare Vorteile bringen, indem es fast 99 Prozent der Zölle abschafft – in den meisten Fällen bereits unmittelbar mit Wirksamwerden des Abkommens. Schon mit dem ersten Tag der Durchführung des Abkommens wird Kanada Zölle im Umfang von 400 Mio. EUR auf Waren aus der EU aufheben. Mit Ablauf der Übergangszeiträume für die Beseitigung der Zölle wird ein Wert von jährlich über 500 Mio. EUR erreicht sein. Beispiele für Unternehmen, die von diesen Zollsenkungen profitieren werden, wie polnische Apfelzüchter, spanische und französische Weinerzeuger oder italienische Krawattenhersteller werden hier vorgestellt.

Größere Auswahl für 500 Millionen Verbraucher in der EU bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung europäischer Standards
Die Öffnung der Märkte kann ferner zur Eindämmung der Preisentwicklung beitragen. Hinzu kommt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig aus einem größeren Angebot auswählen können. Freihandel bedeutet hingegen nicht, dass EU-Standards in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit, soziale Rechte, Verbraucherrechte oder Umweltschutz abgesenkt oder geändert würden. Die bestehenden Standards werden unangetastet bleiben, und Einfuhren aus Kanada werden ausnahmslos sämtlichen EU-Produktvorschriften und -Regelungen genügen müssen. CETA wird also nichts an der Art und Weise der EU-Regulierung im Bereich Lebensmittelsicherheit ändern, etwa in Bezug auf GVO-Produkte oder das Verbot von hormonbehandeltem Rindfleisch.

Öffnung des kanadischen Dienstleistungsmarktes und Förderung von Investitionen
CETA ist mit Abstand das weitreichendste Abkommen, das die EU in den Bereichen Dienstleistungen und Investitionen jemals geschlossen hat. Es bringt den europäischen Unternehmen Vorteile mit Blick auf die Genehmigung von Investitionsvorhaben in Kanada. Außerdem werden sich für europäische Unternehmen mehr Möglichkeiten für die Erbringung von Dienstleistungen auftun, wie beispielsweise von spezialisierten Seeverkehrsdienstleistungen (Baggerarbeiten, Verbringung leerer Container, bestimmte Frachtdienste innerhalb Kanadas usw.). In anderen Dienstleistungsbranchen, etwa in den Bereichen Umwelt, Telekommunikation und Finanzen, wird der Marktzugang nicht nur auf Bundesebene, sondern erstmals auch auf Ebene der Provinzen sichergestellt. Gleichzeitig gewährleistet die EU wie bei all ihren Handelsabkommen auch bei CETA den vollumfänglichen Schutz öffentlicher Dienstleistungen.

Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen
Das Abkommen gibt einen Rahmen vor für die Anerkennung von Qualifikationen bei den reglementierten Berufen, beispielsweise bei Architekten, Wirtschaftsprüfern und Ingenieuren. Auf Basis dieses Rahmens werden die einschlägigen Berufsverbände in der EU und Kanada gemeinsam die technischen Einzelheiten für die Anerkennung der jeweiligen Qualifikationen zu erarbeiten haben. Anschließend werden die zuständigen Behörden in Kanada und der EU die Ergebnisse dieser Arbeiten billigen und ihnen Rechtskraft verleihen.

Weniger Beschränkungen für eine vorübergehende Beschäftigungsaufnahme jenseits des Atlantiks
CETA wird es für Mitarbeiter von Unternehmen und für Angehörige der freien Berufe leichter machen, auf der anderen Seite des Atlantiks zu arbeiten, und für Unternehmen wird es leichter werden, vorübergehend Mitarbeiter zwischen der EU und Kanada zu transferieren. Für europäische Unternehmen wird es damit einfacher, ihre Geschäftstätigkeiten in Kanada auszuüben, und für Angehörige bestimmter Berufe, etwa Juristen, Wirtschaftsprüfer oder Architekten, wird es einfacher, ihre Dienstleistungen vorübergehend in Kanada zu erbringen.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf dem kanadischen Markt
CETA wird die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf dem kanadischen Markt stärken, da sich für sie die Erbringung von Kundendienstleistungen einfacher gestalten wird. Damit werden sich den EU-Unternehmen bessere Chancen eröffnen, um Ausrüstungsgüter, Maschinen oder Software zu exportieren, weil sie Ingenieure und andere Spezialisten für die Erbringung von Wartungs-, Service- oder anderen verbundenen Dienstleistungen und Unterstützungsdiensten entsenden können.

Beispiellose Öffnung des Zugangs von EU-Unternehmen zu öffentlichen Ausschreibungen
Kanada öffnet seine öffentlichen Ausschreibungsverfahren für EU-Unternehmen in größerem Umfang als für jeden anderen seiner Handelspartner. EU-Unternehmen werden – als erste nicht-kanadische Unternehmen – in Kanada künftig nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Ebene der Provinzen und Kommunen Angebote für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen einreichen können. Das geschätzte Volumen des öffentlichen Beschaffungsmarktes in Kanadas Provinzen ist doppelt so groß wie das Volumen auf Bundesebene. Kanada hat sich ferner bereit erklärt, für mehr Transparenz zu sorgen, indem es alle seine öffentlichen Ausschreibungen auf einer einzigen speziellen Website veröffentlicht. Für kleinere Unternehmen, die auf internationale Märkte streben, wird dies ein echter Gewinn sein, denn eines der größten Hindernisse für sie ist der unzureichende Zugang zu Informationen. Beispiele für Unternehmen, die von diesem bisher beispiellosen Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen profitieren werden, etwa ein deutsches Recyclingunternehmen, werden hier vorgestellt.

Senkung der Kosten der Unternehmen ohne Abstriche bei den Standards
Die EU und Kanada haben vereinbart, Konformitätsbescheinigungen der jeweils anderen Seite in Bereichen wie Elektro-, Elektronik- und Funkgeräte, Spielzeug, Maschinen oder Messgeräte zu akzeptieren. Dies bedeutet, dass eine EU-Konformitätsbewertungsstelle EU-Erzeugnisse, die für die Ausfuhr nach Kanada bestimmt sind, unter bestimmten Umständen nach kanadischen Vorschriften prüfen kann und umgekehrt. Auf diese Weise wird vermieden, dass beide Seiten dieselbe Prüfung vornehmen, was sowohl den Unternehmen als auch den Verbrauchern erhebliche Kosteneinsparungen bescheren dürfte. Dies kommt insbesondere kleineren Unternehmen zugute, die es sich nicht leisten können, zweimal für dieselbe Prüfung zu zahlen.

Ein reformierter Investitionsschutz
CETA bietet Schutz für Investitionen. Das Recht der Regierungen, im öffentlichen Interesse regelnd tätig zu werden, bleibt dabei jedoch gewahrt, auch dann, wenn sich entsprechende Regelungen auf ausländische Investitionen auswirken. An die Stelle der traditionellen Investor-Staat-Streitbeilegung (Investor-state dispute settlement – ISDS), wie sie in zahlreichen von den Mitgliedstaaten ausgehandelten Handelsabkommen verankert ist, tritt eine neue, verbesserte Investitionsgerichtsbarkeit (Investment Court System – ICS).

Das neue System wird ein öffentliches System sein, das nicht auf Ad-hoc-Schiedsgerichten basiert. Das Investitionsgericht wird mit professionellen, unabhängigen Richtern besetzt sein, die von der EU und Kanada ernannt werden und höchsten ethischen Standards genügen müssen, welche in einem strengen Verhaltenskodex festgelegt werden. Die Verfahren werden transparent sein. Unter anderem werden die Verhandlungen öffentlich stattfinden und im Rahmen der Verfahren vorgelegte Dokumente öffentlich zugänglich gemacht. Die Investitionsschutzvorschriften sind so ausgestaltet, dass Fälle, in denen ein Investor gegen einen Staat Klage erheben kann, eng begrenzt werden.

Sogenannte Mantelgesellschaften oder Briefkastenfirmen genießen keinen Schutz, sondern nur solche Unternehmen, bei denen eine echte Verbindung zur Wirtschaft besteht. In keinem Fall kann eine öffentliche Stelle gezwungen werden, eine Gesetzesvorschrift zu ändern oder Strafschadenersatz zu leisten.

Die reformierte Investitionsgerichtsbarkeit ist eine Neuheit in Handelsabkommen, und die öffentliche Debatte ist in vielen Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen. Daher haben sich die Mitgliedstaaten – mit Unterstützung der Kommission – dafür entschieden, die Investitionsgerichtsbarkeit vom vorläufigen Anwendungsbereich des CETA auszunehmen. Das heißt, sie wird erst dann eingeführt, wenn alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben. Bis dahin wird die Kommission, wie in dem Abkommen vorgesehen, gemeinsam mit Kanada bestimmte Parameter des neuen Systems, wie etwa die Auswahl der Richter, den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zum neuen System und den Berufungsmechanismus, weiter ausarbeiten.

Neue Möglichkeiten für Landwirte und Lebensmittelhersteller bei gleichzeitigem Schutz von Europas sogenannten geografischen Angaben
CETA wird neue Möglichkeiten für Landwirte und Lebensmittelhersteller schaffen und dabei voll und ganz den aus Sicht der EU sensiblen Punkten Rechnung tragen. Die für bestimmte Erzeugnisse vorgesehenen Marktöffnungen der EU sind begrenzt und aufeinander abgestimmt und werden durch Marktöffnungen Kanadas aufgewogen, mit denen wichtigen europäischen Exportinteressen, z. B. bei Käse, Wein und Spirituosen, Obst und Gemüse, verarbeiteten Erzeugnissen und geografischen Angaben, entsprochen wird.

Sämtliche Einfuhren aus Kanada müssen die EU-Vorschriften und ‑Regelungen einhalten. So wird beispielsweise ausschließlich hormonfreies Fleisch in die EU eingeführt werden.

CETA bedeutet auch einen wichtigen Schritt nach vorn für viele mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen handelnde kleine und mittlere Unternehmen in ländlichen Gemeinden. Diese Betriebe werden davon profitieren, dass Kanada dem Schutz von 143 typischen Erzeugnissen aus bestimmten geografischen Regionen der EU zugestimmt hat. Bei diesen im Rahmen von CETA geschützten Erzeugnissen handelt es sich um die am häufigsten exportierten EU-Lebensmittel- und Getränkespezialitäten – von Roquefort-Käse über Balsamico-Essig aus Modena bis hin zu holländischem Gouda. Von nun an werden diese europäischen Erzeugnisse in Kanada in vergleichbarem Umfang vor Nachahmung geschützt wie nach EU-Recht. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Bezeichnungen der betreffenden Produkte in Kanada einfach nur als Gattungsnamen betrachtet werden.

Schutz für Europas Innovatoren und Künstler
Mit CETA werden zwischen Kanada und der EU fairere Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums geschaffen. So wird beispielsweise der Schutz der Urheberrechte gestärkt, indem die einschlägigen kanadischen Vorschriften an die Vorschriften der EU zum Schutz technischer Vorkehrungen und zur Verwaltung digitaler Rechte angeglichen werden. Ferner wird innerhalb des kanadischen Systems zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums der Patentschutz für pharmazeutische Erzeugnisse aus der EU verbessert. Zudem ist für eine bessere Rechtsdurchsetzung Sorge getragen, wobei die Möglichkeit einstweiliger Maßnahmen und gerichtlicher Anordnungen gegen die an Rechtsverletzungen beteiligten Stellen vorgesehen ist. Kanada hat sich außerdem bereit erklärt, seine Grenzmaßnahmen zum Schutz vor nachgeahmten Markenwaren, unerlaubt hergestellten urheberrechtlich geschützten Waren und Waren mit nachgeahmter geografischer Angabe zu verstärken.

Schutz von Arbeitnehmerrechten und Umwelt
Im Rahmen von CETA bekräftigen die EU und Kanada ihre Verpflichtung auf das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Beide Seiten stimmen darin überein, dass die Förderung von Handel und Investitionen mit einer Stärkung des Umweltschutzes und des Arbeitsrechts einhergehen und nicht zu deren Lasten gehen sollte. Die EU und Kanada sind entschlossen, im Rahmen von CETA darauf hinzuarbeiten, zwischen Wirtschaftswachstum, sozialer Entwicklung und Umweltschutz eine positive Wechselwirkung zu erzielen. Mit dem Abkommen werden die Verpflichtung der EU und Kanadas zur Einhaltung internationaler Regeln in den Bereichen Arbeitnehmerrechte sowie Umwelt- und Klimaschutz festgeschrieben. Eine wichtige Rolle ist in diesem Zusammenhang der Zivilgesellschaft in der EU und in Kanada zugedacht, die an der Umsetzung der mit CETA eingegangenen diesbezüglichen Verpflichtungen mitwirken soll. Im Rahmen von CETA ist ferner ein Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten vorgesehen, was auch Konsultationen auf Regierungsebene und die Einsetzung einer Sachverständigengruppe umfasst.

CETA enthält ein ehrgeiziges und umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung einschließlich Arbeit und Umwelt. Diese Bestimmungen sind rechtlich verbindlich: Sie schaffen Verpflichtungen, die denselben rechtlichen Wert haben wie jede andere Verpflichtung in dem Abkommen. Diese Bestimmungen sind auch durchsetzbar, da sie Teil eines spezifischen Streitbeilegungsmechanismus sind, der ein eindeutiges, verbindliches und zeitlich befristetes Verfahren für die Lösung von sie betreffenden Problemen bereitstellt. Regierungsstellen, eine unabhängige Gruppe aus Experten zur externen Bewertung, Vertreter der Zivilgesellschaft und die Internationale Arbeitsorganisation ziehen dabei an einem Strang. Die Ergebnisse sind öffentlich und können verwendet werden, um die gegen eine Verpflichtung verstoßende Partei dazu zu bewegen, Maßnahmen zu ergreifen.

Dieser Mechanismus berücksichtigt die Art der Verpflichtungen und zielt auf die eigentlichen Ursachen der Probleme ab, bis diese behoben sind. Die Zivilgesellschaft einschließlich der Gewerkschaften ist an allen Phasen dieses Streitbeilegungsverfahrens beteiligt. Der Mechanismus spiegelt die derzeitige Position der EU in dieser Thematik wider.

Gemeinsames Auslegungsinstrument
Zusammen mit dem Abkommen haben die EU und Kanada ein Gemeinsames Auslegungsinstrument unterzeichnet, das Rechtswirkung entfalten wird und in dem klar und unmissverständlich dargelegt wird, worauf sich Kanada und die Europäische Union bei bestimmten CETA-Artikeln (etwa zur neuen Investitionsgerichtsbarkeit, zum Regelungsrecht, zu öffentlichen Dienstleistungen oder zu Arbeitsschutz und Umweltschutz) geeinigt haben.

Hintergrund und nächste Schritte
Am 30. Oktober haben die EU und Kanada das Handelsabkommen unterzeichnet und e hat das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt. Dies ebnet den Weg für das vorläufige Inkrafttreten von CETA, sobald Kanada sein Ratifizierungsverfahren abgeschlossen hat. Durch die vorläufige Anwendung dieses Handelsabkommens, die analog zu früheren ähnlichen Fällen in der EU erfolgt, wird eine sinnvolle Anwendung seiner Inhalte ermöglicht. CETA wird vollständig ratifiziert sein, wenn alle Parlamente in den Mitgliedstaaten das Abkommen gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen billigen.

Als der Rat im Oktober 2016 den Beschluss fasste, CETA zu unterzeichnen, fasste er einen weiteren Beschluss, indem er festlegte, welche Bestimmungen von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind. Diese betreffen insbesondere folgende Bereiche:

1) den Investitionsschutz
2) den Zugang zum Investitionsmarkt für Wertpapieranlagen
3) die Investitionsgerichtsbarkeit

In Bezug auf Handel und nachhaltige Entwicklung, Arbeit und Umwelt enthält der Beschluss des Rates Formulierungen, die die vorläufige Anwendung dieser Kapitel unter Achtung der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten ermöglichen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 10.04.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen