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Zahlungsmoral der Behörden


Zahlungsverzug: Europäische Kommission fordert vier Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Zahlungsverzugsrichtlinie auf, um die Handelsbeziehungen von KMU zu schützen
Verspätete Zahlungen wirken sich negativ auf Unternehmen aus, weil sie ihre Liquidität und den Kapitalfluss beeinträchtigen, das Finanzmanagement verkomplizieren und die Unternehmen am Wachstum hindern



Die Europäische Kommission unternimmt weitere Schritte gegen Griechenland, Italien, die Slowakei und Spanien um sicherzustellen, dass die Zahlungsverzugsrichtlinie (Richtlinie 2011/7/EU) korrekt angewendet wird und um Verluste für Unternehmen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – in diesen Ländern zu verhindern.

Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliche Kommissarin, stellte hierzu fest: "Verspätete Zahlungen stellen ein großes Ärgernis für die europäischen Unternehmen dar. Besonders für kleine Unternehmen. Nur wenn sich Unternehmen auf die pünktliche Zahlung der Rechnungen durch ihre Auftraggeber verlassen können, können sie ihren Geschäften nachgehen und ihren Pflichten gegenüber Kunden und Beschäftigten nachkommen. Wenn wir die Mitgliedstaaten auffordern, die Regeln zum Zahlungsverzug einzuhalten, schützen wir die Unternehmen und fördern wir die Wettbewerbsfähigkeit der EU."

Verspätete Zahlungen wirken sich negativ auf Unternehmen aus, weil sie ihre Liquidität und den Kapitalfluss beeinträchtigen, das Finanzmanagement verkomplizieren und die Unternehmen am Wachstum hindern. Die Zahlungsverzugsrichtlinie stärkt die Rechte der Gläubiger, indem Fristen für die Zahlungen von Unternehmen und Behörden bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen eingeführt werden. Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten, können Unternehmen nun Schadenersatz fordern. Bei der Stärkung der Zahlungsmoral spielen die Behörden eine besonders wichtige Rolle und können durch eine sofortige und transparente Begleichung der Rechnungen bei ihren Auftragnehmern mit gutem Beispiel vorangehen.

Die Kommission fordert die folgenden Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen in folgenden Fällen zu ergreifen:
>> Griechenland: neue Rechtsvorschriften, mit denen Gläubigern das Recht auf Verzugszinsen und Entschädigung entzogen wird (ergänzendes Aufforderungsschreiben)
>> Italien: erheblicher Zahlungsverzug durch Behörden (begründete Stellungnahme)
>> Slowakei: erheblich verzögerte Zahlungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (Aufforderungsschreiben)
>> Spanien: Rechtsvorschriften, durch die die gesetzlich festgelegte Zahlungsfrist um 30 Tage systematisch überzogen wird (Aufforderungsschreiben)

Mit diesen Maßnahmen stellt die Kommission sicher, dass die Mitgliedstaaten:
>> die Richtlinie ordnungsgemäß anwenden
>> ihrer Rechenschaftspflicht und dem Transparenzgebot in Bezug auf die Zahlungsmoral ihrer Behörden nachkommen und
>> ein verlässliches Geschäftsumfeld für Unternehmen schaffen. Mit diesen Maßnahmen wird ein durchgreifender Wandel hin zu einer Moral der unverzüglichen Zahlung erreicht.

Diese vier Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden. Wahlweise kann die Kommission beschließen, sich in Bezug auf Italien, das eine mit Gründen versehene Stellungnahme erhalten wird, an den Gerichtshof der Europäischen Union zu wenden.

Die Kommission hat ferner beschlossen, den Fall Portugal zu schließen, da das Land seine nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie in Einklang gebracht hat.

Hintergrund
Zahlungen im Geschäftsverkehr zwischen Wirtschaftsteilnehmern oder zwischen Wirtschaftsteilnehmern einerseits und Behörden andererseits erfolgen häufig später als vereinbart. In einigen Mitgliedstaaten können sich Zahlungen durch öffentliche Stellen durchschnittlich um bis zu 130 Tage (oder sogar um bis zu 500 Tage in bestimmten Branchen) verzögern. Außerdem werden die Rechte der Wirtschaftsteilnehmer bezahlt zu werden in einigen Fällen weiter dadurch verletzt, dass Zahlungen an Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an den Verzicht des Gläubigers auf die Forderung von Verzugszinsen sowie auf den Ersatz für Beitreibungskosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht dieselbe Finanzkraft wie größere Unternehmen haben, sind anfälliger für die Auswirkungen von Zahlungsverzug, insbesondere in Zeiten der Rezession.

Die Zahlungsverzugsrichtlinie (Richtlinie 2011/7/EU), die bis zum 16. März 2013 in nationales Recht umzusetzen war, ist die Neufassung einer früheren Richtlinie (Richtlinie 2000/35/EG). Mit ihr wurden strengere Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsverzug eingeführt. Öffentliche Stellen müssen nun für in Auftrag gegebenen Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen oder ausnahmsweise innerhalb von 60 Tagen zahlen. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen beträgt diese Frist 60 Tage, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In Fällen, in denen Zahlungen später als vereinbart erfolgen, sind Gläubiger automatisch berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen (mindestens 8 Prozent über dem Bezugszinssatz der Europäischen Zentralbank) und mindestens 40 EUR als Entschädigung für jede unbezahlte Rechnung, einschließlich aller sonstigen Ausgaben für Beitreibungskosten.

Am 26. August 2016 nahm die Kommission einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie (COM(2016) 534) an. Die Durchführung der Richtlinie ist im Allgemeinen positiv. Die Richtlinie hat dazu beigetragen, dass die Problematik des Zahlungsverzugs in den Mitgliedstaaten ganz oben auf der Agenda für wirtschaftliche Reformen und politische Maßnahmen steht. Im Vergleich zu der Situation vor dem Inkrafttreten der Richtlinie ist der Zahlungsverzug durch Behörden e im Durchschnitt 10 Tage kürzer. Einige Mitgliedstaaten unternehmen sogar zusätzliche Anstrengungen zur Förderung einer Kultur der unverzüglichen Begleichung von Rechnungen. Gleichwohl stellt der Bericht fest, dass weitere Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinie nötig sind. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 11.04.17



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