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Unterstützung aus dem Globalisierungsfonds


Globalisierungsfonds: EU-Kommission will ehemalige Beschäftigte von Caterpillar in Belgien mit 4,6 Mio. EUR unterstützen
Verheerenden Konsequenzen für viele der entlassenen Arbeitskräfte so weit wie möglich abmildern



Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, für Belgien 4,6 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bereitzustellen. Mit diesem Geld soll den knapp 2300 ehemaligen Beschäftigten von Caterpillar Solar Gosselies und mehreren Zulieferern bei der Arbeitsuche unter die Arme gegriffen werden.

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, äußerte sich hierzu wie folgt: "Mit den 4,6 Mio. EUR aus dem Globalisierungsfonds können wir den entlassenen Arbeitskräften dabei helfen, eine neue Stelle oder einen besseren Arbeitsplatz zu finden. Gleich bei Ankündigung der Schließung von Caterpillar Gosselies im Jahr 2016 haben wir unverzüglich gehandelt und die belgischen und wallonischen Behörden dabei unterstützt, die verheerenden Konsequenzen für viele der entlassenen Arbeitskräfte so weit wie möglich abzumildern. Dazu haben wir sie beraten, wie alle zur Verfügung stehenden EU-Instrumente in Anspruch genommen werden könnten, u. a. auch der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung. In schweren Zeiten müssen wir Solidarität zeigen und sicherstellen, dass niemand den Anschluss verliert. "

Die aus dem Globalisierungsfonds kofinanzierten Maßnahmen würden 2287 ehemaligen Beschäftigen und 300 jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs), zugute kommen. Ihnen werden aktive Berufsberatung, Unterstützung bei der Arbeitsuche, berufliche Weiterbildung und Unterstützung beim Schritt in die Selbstständigkeit angeboten.

Die geschätzten Gesamtkosten für das Maßnahmenpaket belaufen sich auf 7,7 Mio. EUR, 4,6 Mio. EUR davon würden aus dem Globalisierungsfonds bereitgestellt. Die verbleibenden 40 Prozent kämen aus dem wallonischen Regionalhaushalt. Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat zur Annahme vorgelegt.

Hintergrund
Belgien beantragte am 18. Dezember 2017 Unterstützung aus dem Globalisierungsfonds, da im September 2016 Entlassungen infolge der Schließung des Caterpillar-Werks in Gosselies angekündigt worden waren. Grund für diesen Stellenabbau sind weitgehende Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge, vor allem die Verlagerung eines Großteils der Produktionskapazität des Unternehmens in Drittstaaten, die zur Schließung des Werks Gosselies führten.

Die EU-Kommission stand den belgischen Behörden von Beginn an unterstützend zur Seite. Direkt nachdem Caterpillar angekündigt hatte, das Werk zu schließen, half die EU-Kommission auf Initiative des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, eine gemeinsame Task Force einzurichten, an der auch die Sozialpartner teilnahmen. Die Task Force arbeitete eng mit den belgischen Behörden zusammen; sie erörterte die einzuschlagende Richtung und bereitete die nächsten Schritte vor, auch die Inanspruchnahme des Globalisierungsfonds, um die betroffenen Arbeitskräfte bei der Weiterbildung und der Neuausrichtung zu unterstützen.

Caterpillar ist weltweit führend in der Herstellung von Maschinen und Zubehör für den Bau und Betrieb von Bergwerken. Caterpillar hat schwer mit der rückläufigen Nachfrage nach dieser Produktart in Europa zu kämpfen, die zu einer Verlagerung eines Großteils der Produktionskapazität in Drittstaaten, vor allem nach Asien und Lateinamerika, führte.

Die Entlassungen bei Caterpillar betreffen vor allen den Standort Charleroi in Wallonien, ein ehemaliges Bergbau- und Stahlgebiet, in dem die Beschäftigung stark von der traditionellen Schwerindustrie abhängt.

Die ehemaligen Beschäftigten von Caterpillar und junge Menschen in der Region Hennegau, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, welche für eine Teilnahme an den aus dem EGF unterstützten Maßnahmen in Frage kommen, könnten Coaching, Berufsberatung und individuelle Unterstützung bei der Arbeitsuche in Anspruch nehmen. Außerdem könnten sie Schulungen zu den Entwicklungsprioritäten von Charleroi besuchen. Wer daran interessiert ist, sich selbstständig zu machen, kann auf ein Unterstützungssystem für Unternehmer zurückgreifen. Dieses beinhaltet eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen Behörden zur Förderung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit mit Finanzhilfen für Firmenneugründungen.

Belgien setzt die EGF-Mittel auch ein, um NEETs mit personalisierten Dienstleistungen bei der Arbeitsuche zu unterstützen. Diese Möglichkeit ist in der EGF-Verordnung für Regionen vorgesehen, die (wie Wallonien) für eine Förderung im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Frage kommen.

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)
Ein offenerer Handel mit der übrigen Welt ist insgesamt sehr förderlich für Wachstum und Beschäftigung, er kann jedoch auch Arbeitsplätze kosten – betroffen sind vor allem gering qualifizierte Arbeitskräfte und krisenanfällige Branchen. Um den Betroffenen bei der Anpassung an die Folgen der Globalisierung zu helfen, wurde der EGF eingerichtet. Seit Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2007 hat der Fonds 157 Anträge bearbeitet. Rund 630 Mio. EUR wurden beantragt, um mehr als 148 000 Arbeitskräften und 3369 jungen Menschen zu helfen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs).

Der Fonds läuft im Zeitraum 2014 bis 2020 als Ausdruck der Solidarität der EU weiter; seine Funktionsweise wurde verbessert. Gedacht ist der EGF für Arbeitskräfte, die infolge der Wirtschaftskrise entlassen wurden, sowie befristet für Beschäftigte, Selbstständige und – im Rahmen einer bis Ende 2017 geltenden Ausnahmeregelung – junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs) und in Regionen mit Förderanspruch im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen leben; allerdings dürfen nicht mehr NEETs gefördert werden, als entlassene Arbeitskräfte unterstützt werden.

Vorschlag für eine Europäische Arbeitsbehörde
Diesen Monat hat die Europäische Kommission die Einrichtung einer "Europäischen Arbeitsbehörde" vorgeschlagen, mit der gewährleistet werden soll, dass die EU-Vorschriften zur Arbeitsmobilität auf gerechte, einfache und wirksame Art und Weise umgesetzt werden. Dieser Behörde könnte es u. a. künftig zufallen, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Interessenträgern bei grenzübergreifenden Störungen des Arbeitsmarkts, z. B. bei groß angelegten Unternehmensumstrukturierungen, zu erleichtern. Die Behörde könnte die relevanten Organisationen – wie öffentliche Arbeitsverwaltungen und Sozialpartner – an einen Tisch bringen, um die beste Lösung für die betroffene Belegschaft zu finden und zu den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und der zur Verfügung stehenden finanziellen Unterstützung der EU zu beraten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.04.18
Newsletterlauf: 18.05.18


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