Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Übernahmen & Veräußerungsverpflichtungen


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt Teilübernahme der Pflanzenschutzsparte von DuPont durch FMC sowie Übernahme der Gesundheits- und Ernährungssparte von FMC durch DuPont unter Bedingungen frei
Die Freigabe dieses Zusammenschlusses ist an die Bedingung geknüpft, dass FMC seine Sulfonylharnstoff- und seine Florasulam-Sparte veräußert



Die Europäische Kommission hat die geplante Teilübernahme der Pflanzenschutzsparte von DuPont durch FMC und die Übernahme der Gesundheits- und Ernährungssparte von FMC durch DuPont nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Bedingungen genehmigt. Beide Übernahmen stehen mit Veräußerungsverpflichtungen in Zusammenhang, die im Rahmen des Zusammenschlusses von Dow und DuPont eingegangen wurden.

Den Beschlüssen ging die Genehmigung des Zusammenschlusses von Dow und DuPont voraus, die die Kommission im März 2017 unter Bedingungen erteilt hat. DuPont verpflichtete sich, große Teile seiner weltweiten Pflanzenschutzsparte zu veräußern, darunter seine weltweite Forschungs- und Entwicklungsorganisation, die FMC nun übernimmt. Als Teil der Vereinbarung zur Übernahme dieser Teile der Pflanzenschutzsparte von DuPont verkauft FMC seine Gesundheits- und Ernährungssparte an DuPont.

Teilübernahme der Pflanzenschutzsparte von DuPont durch FMC
Die Freigabe dieses Zusammenschlusses ist an die Bedingung geknüpft, dass FMC seine Sulfonylharnstoff- und seine Florasulam-Sparte veräußert. Sulfonylharnstoffe und Florasulam sind Herbizide, mit denen zweikeimblättrige Unkräuter in Getreidekulturen bekämpft werden.

Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form es FMC durch den Wegfall eines engen Wettbewerbers (DuPont) ermöglicht hätte, einseitig die Preise auf einer Reihe nationaler Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu erhöhen. Dies wäre bei Produkten der Fall gewesen, mit denen zweikeimblättrige Unkräuter im Getreide bekämpft werden, nachdem die Getreidesaat aufgegangen ist (Bekämpfung nach Pflanzenaufgang). Durch die von FMC angebotenen Verpflichtungen werden diese Bedenken ausgeräumt.

FMC hat angeboten, seine Sulfonylharnstoff- und seine Florasulam-Sparte im EWR zu veräußern, indem ausschließliche Lizenzen für Thifensulfuron-ethyl, Tribenuron-ethyl, Metsulfuron-ethyl und Florasulam – auch in Mischungen mit anderen wirksamen Bestandteilen – erteilt und die für die Fortführung dieser Geschäftsbereiche erforderlichen Mitarbeiter bereitgestellt werden.

Übernahme der Gesundheits- und Ernährungssparte von FMC durch DuPont
Die Freigabe dieses Zusammenschlusses ist an die Bedingung geknüpft, dass DuPont seine weltweite Alginat-Sparte veräußert. Alginate werden als Stabilisierungs-, Verdickungs- oder Geliermittel in Lebensmitteln und Arzneimitteln verwendet.

Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form die beherrschende Stellung von FMC bei als Arzneistoffträger verwendeten Alginaten gestärkt und den Wettbewerb bei Lebensmittelanwendungen durch den Wegfall eines wichtigen Wettbewerbers (FMC) auf dem EWR-Markt erheblich verringert hätte. Durch die von DuPont angebotenen Verpflichtungen werden diese Bedenken ausgeräumt.

DuPont hat angeboten, seine weltweite Alginat-Sparte zu veräußern, einschließlich aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die für den Bezug, die Entwicklung, die Herstellung, die Verpackung und den Verkauf von Alginaten benötigt werden. Hierzu gehören auch der Herstellungsbetrieb von DuPont in Landerneau (Frankreich), eine Lizenz zur Nutzung der Marke Grinsted Alginate für einen bestimmten Zeitraum sowie die Pektin-Alginat-Mischungen von DuPont.

Angesichts der für diese Übernahmen vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass durch die geplanten Zusammenschlüsse in der geänderten Form wirksamer Wettbewerb im EWR nicht erheblich behindert würde. Die Genehmigung beider Zusammenschlüsse erfolgt unter der Bedingung, dass die jeweiligen Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte
DuPont hat seinen Sitz in den USA. Es ist die oberste Muttergesellschaft der DuPont-Gruppe, die auf dem Gebiet der Erforschung, Entwicklung und Produktion sowie des Vertriebs und Verkaufs einer Vielzahl von chemischen Erzeugnissen, Polymeren, Agrochemikalien, Saatgut, Lebensmittelzutaten und anderen Materialien tätig ist.

Auch FMC ist in den USA ansässig. Es ist ein weltweit tätiges Spezialchemie-Unternehmen, das Produkte für Landwirtschaft, Industrie und Verbraucher anbietet.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 22.09.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen