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PNR-Abkommen zwischen EU und Kanada


Muss geändert werden: Das geplante PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen
Erklärung der Europäischen Kommission zum Gutachten des Europäischen Gerichtshofs



Zum Gutachten des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf das PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada erklärte der für die Sicherheitsunion zuständige Kommissar Julian King: "Die Europäische Kommission nimmt das Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union über das geplante PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada zur Kenntnis. Die Europäische Kommission wird das Gutachten und seine potenziellen Auswirkungen nun sorgfältig prüfen.

Mit Kanada würden wir gern analysieren, wie wir die Bedenken des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf das geplante PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada aus dem Weg räumen können. Der Austausch von Informationen wie PNR ist für die Sicherheit unserer Bürger von entscheidender Bedeutung, und die Europäische Kommission wird alles Erforderliche tun, um sicherzustellen, dass der Informationsaustausch gemäß dem Gutachten des Gerichtshofs fortgesetzt werden kann und dabei die Grundrechte und insbesondere das Recht auf Datenschutz gewährleistet werden."

Hintergrund
Das geplante PNR-Abkommen zwischen der EU und Kanada regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) an Kanada im Hinblick auf die Bekämpfung des Terrorismus und anderer grenzübergreifender schwerer Kriminalität unter bestimmten Bedingungen und Garantien für den Datenschutz.

Das jetzige Gutachten betrifft die Vereinbarkeit des geplanten Abkommens zwischen der EU und Kanada über die Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (PNR-Abkommen) mit dem Vertrag und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass das geplante Abkommen in seiner derzeitigen Fassung von der Union nicht geschlossen werden kann, da einige Bestimmungen geändert werden müssen.

Die Kommission wird das Gutachten sehr aufmerksam verfolgen und ist bereit, mit Kanada Gespräche zu führen, um die Bedenken des Europäischen Gerichtshofs über das geplante PNR-Abkommen auszuräumen.

Auch wenn das Gutachten des Gerichtshofs offiziell nur das geplante PNR-Abkommen mit Kanada betrifft, wird die Kommission mit den anderen internationalen Partnern eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Datenübermittlung an Nicht-EU-Länder dem Gutachten des Gerichtshofs, dem Vertrag und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entspricht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 22.09.17



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